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Thema: EU-DSGVO / Auftragsdatenverarbeitung vom 25.04.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> EU-DSGVO / Auftragsdatenverarbeitung
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JuSei
Threadersteller

Dabei seit: 23.01.2016
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Verfasst Mi 25.04.2018 09:23
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EU-DSGVO / Auftragsdatenverarbeitung

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Hallo zusammen,

muss ich eigentlich mit der Onlinedruckerei künftig einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schließen?
Die Landesämter für Datenschutzaufsicht erwarten das scheinbar ab dem 25.05.2018.

Hier ein Auszug:

Deutliche Erkennungsmerkmale für Auftragsdatenverarbeitung
- Zugriff auf personenbezogene Daten durch den Auftragnehmer
- Fehlende Entscheidungsbefugnis des Auftragnehmers
- Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber
- Fehlende (vertragliche) Beziehung des Auftragnehmers zum Betroffenen (dessen Daten verarbeitet werden)
- Umgang nur mit Daten, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt

LG Jutta
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Mi 25.04.2018 10:42
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Hallo Jutta

Ich habe genau diese Frage gestern an die von mir frequentierten Druckereien mit Online-Portal gestellt. Mal sehen, was die Herrschaften mir antworten ...
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
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Verfasst Mi 25.04.2018 11:16
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Hallo zusammen,

zukünftig heißt es Auftragsverarbeitung bzw. AV-Vertrag. Und ja du musst zukünftig mit allen Dienstleistern (Auftragnehmern), die personenbezogen Daten verarbeiten bzw. nutzen einen die AV-Vertrag abschließen.

https://it-service.network/blog/2017/09/28/auftragsdatenverarbeitung-adv-vertag-aendert-sich/

Ein Muster für einen AV-Vertrag auf Basis der DSGVO:
https://www.activemind.de/datenschutz/dokumente/av-vertrag/
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JuSei
Threadersteller

Dabei seit: 23.01.2016
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Verfasst Do 26.04.2018 14:37
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Da scheint es selbst in Deutschland regionale Unterschiede zu geben - was für eine Überraschung, in dem doch so geeinten Europa ...

Im Antwortschreiben einer Druckerei aus Bayern heißt es wie folgt:

''Der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung ist in Ihrem Fall nicht erforderlich, da die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht in weisungsgebundener Form durch Sie als Kunde stattfindet. Die Lieferadressen, die Sie in unser Onlineportal eingeben, sind Nebenzweck zum Hauptzweck des Vertrags (Ihrer Bestellung), nämlich der Herstellung und Versendung eines Druckprodukts. Dies wurde durch die zuständige Landesbehörde für den Datenschutz bestätigt. Eine Adressverarbeitung, wie sie z.B. Mailingunternehmen anbieten, ist nicht Bestandteil unseres Portfolios.''

LG Jutta


eugen.schuetz hat geschrieben:
Hallo zusammen,

zukünftig heißt es Auftragsverarbeitung bzw. AV-Vertrag. Und ja du musst zukünftig mit allen Dienstleistern (Auftragnehmern), die personenbezogen Daten verarbeiten bzw. nutzen einen die AV-Vertrag abschließen.

https://www.activemind.de/datenschutz/dokumente/av-vertrag/
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 26.04.2018 15:54
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Es gibt keine regionalen Unterschiede, weil es ein EU-Verordnung ist. Es kann aber sein, das sich der eine nicht so gut auskennt wie der andere. Das klingt nach Funktionsübertragung.
 
eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
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Verfasst Do 26.04.2018 16:37
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https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/dsgvo/kurzpapiere/DSK_KPNr_13_Auftragsverarbeitung.pdf
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JuSei
Threadersteller

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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 26.04.2018 16:48
Titel

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Ich habe die Druckerei noch mal angeschrieben.

Mich überrascht, dass die zuständige Landesbehörde für den Datenschutz dieser Druckerei scheinbar bestätigt hat, dass keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung notwendig ist.
Da muss entweder der Mitarbeiter der Landesbehörde, oder aber der Datenschutzbeauftragte der Druckerei noch mal zum Lehrgang.

LG Jutta
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Do 26.04.2018 18:44
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Ich hab mal aus so einem Mustervertrag aus dem Unterpunkt
Art der Daten
herauskopiert, was die da an kritischen personenbezogenen Daten auflisten:

□ Die Art der verwendeten personenbezogenen Daten ist in der Leistungsvereinbarung konkret beschrieben unter: ____________
oder
□ Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien
Personenstammdaten
Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)
Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt-bzw. Vertragsinteresse)
Kundenhistorie
Vertragsabrechnungs-und Zahlungsdaten
Planungs-und Steuerungsdaten
Auskunftsangaben (von Dritten, z.B. Auskunfteien, oder aus öffentlichen Verzeichnissen)


Da sehe ich jetzt für die meisten meiner Aufträge auch keinerlei Handlungsbedarf.

Und seien wir mal ehrlich: Wenn ich Visitenkarten in Auftrag gebe, dann ist das ja Sinn und Zweck des ganzen, die personenbezogenen Daten des sich damit vorstellenden herauszugeben (ok, je nach dem, wie die ausgegeben werden, schon ein Stück weit selektiert), aber sich dann grundsätzlich einen Kopf drüber zu machen, dass das rechtens ist, die im Rahmen der Auftragsabwicklung zu verarbeiten, ist schon ein wenig hirnverbrannt.

Klar, wenn jetzt der komplette Kundenpool zum Lettershop geht, ist das wieder was wo’s m.E. greift und auch sinnvoll ist, aber bei einem Buch? Oder einem Produktkatalog, oder einem Veranstaltungsplakat/Flyer, ...?

Und ja, es gibt Dinge die in der Beziehung heikel sind, aber Neuheitenprospekte mit noch nicht geschützten Neuheiten, oder Geschäftsberichte sind doch auch schon die letzten 50 Jahre gehandelt worden.


M.E. wird hier gerade ein Gaul aufgesattelt, der garnicht geritten wird ...

Wenn man nem Mediengestalter personenbezogene Daten übergibt, dann werden die doch über kurz oder lang vervielfältigt und veröffentlicht ... da muss also der Auftraggeber im Vorhinein abklären, ob das in Ordnung geht. Wenn ja, dann laufen die bei uns durch, aber der kritische Teil geschieht doch erst beim Veröffentlichen.
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