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Thema: Bearbeitungsrechte/Nutzungsrechte unklar vom 21.07.2010


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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 21.07.2010 14:57
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mischma2000 hat geschrieben:
GreenMan hat geschrieben:
Da scheint eher ein Anwalt oder zumindest eine verbindliche Rechtsberatung die richtige Adresse zu sein.


Der ist aber dummerweise bis Anfang August im Urlaub Lächel Mir gings auch weniger um einen juristischen Rat als um Erfahrungswerte.


es bleibt aber ein juristisches problem, da spielen erfahrungen keine rolle. warum solltest du eine unterschrift "erzwingen" können? frag dich das mal. ich würde an deiner stelle abwarten was passiert. wo solltest du denn auch die daten her haben, wenn nich von deinem kunden.
 
mischma2000
Threadersteller

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Verfasst Mi 21.07.2010 15:06
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Nefliete hat geschrieben:
mischma2000 hat geschrieben:
GreenMan hat geschrieben:
Da scheint eher ein Anwalt oder zumindest eine verbindliche Rechtsberatung die richtige Adresse zu sein.


Der ist aber dummerweise bis Anfang August im Urlaub Lächel Mir gings auch weniger um einen juristischen Rat als um Erfahrungswerte.


warum solltest du eine unterschrift "erzwingen" können? frag dich das mal.


Ja, aber wieso denn nicht? Der Auftraggeber hat doch auch Mitwirkungspflichten * Keine Ahnung... *

Wie dem auch sei, ich werde nicht abwarten, ich werde die Zusammenarbeit sofort beenden, denke ich. Selbst wenn es nicht schiefgeht und niemand klagt ist es doch eine Sauerei dem unbekannten Illustrator gegenüber. Der AG nimmt es mit dem Urheberrecht allgemein nicht genau, das betrifft auch die Autoren die für ihn schreiben, da wird auch mal fröhlich an den Texten rumgewerkelt, obwohl es vertraglich völlig anders geregelt ist. Das ist respektlos und für so jemanden will ich nicht mehr arbeiten. * Ich muß mich mal kurz übergeben... *

Wenn trotzdem noch jemand ähnliches erlebt hat und das hier schreibt oder seine Sichtweise beisteuern möchte, würd ich mich freuen!
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GreenMan
Moderator

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Verfasst Mi 21.07.2010 15:17
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"Mitwirkungspflicht" ist wieder so ein Laienbegriff, der 0 wert ist und "erzwingen" kannst du so eine Unterschrift mit Sicherheit nicht.

Bis "Anfang August" ist es ja nicht mehr lange hin. So lange solltest du noch abwarten und dich bei kommenden Aufträgen mit dem genannten Passus absichern. Mit dem Anwalt zusammen kannst du dann eine entsprechende Strategie ausarbeiten, wie du ggf. einer Klage vorbeugen kannst.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 21.07.2010 16:37
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weil du sowas einfach nicht erzwingen kannst. aber es war ja schon in fußnoten gesetzt. wenn es nicht stimmt dann kann man es auch nicht unterschreiben... dir würde ein anwalt mehr helfen als die erfahrung anderer. ehrlich.

wenn du auf den kunden verzichten kannst, dann mach das. mit bauchschmerzen sollte man auch kein arbeitsverhältnis haben. Lächel
 
Spreefan

Dabei seit: 02.07.2010
Ort: Berlin
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.07.2010 11:58
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Also mal ganz ehrlich: ich würde auch nicht jeden Wisch einfach unterschreiben, der meine Rechtsposition unnötig verschlechtert, wenn ich dazu nicht eindeutig verpflichtet bin. Von diesem Standpunkt aus kann ich den Art Director verstehen. Das muss nicht einmal etwas böses heißen, es kann einfach die Abscheu gegen die Unterschrift unter zweifelhafte Verpflichtungen sein. Was hat er zu gewinnen? Er kann doch höchstens verlieren!

Wir können hier ewig weiterspekulieren, aber das wird Dir keine Rechtssicherheit bringen. Frage Deinen Anwalt, wenn er zurück ist!
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