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Thema: Auftragsarbeit/rechtliche Situation vom 27.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftragsarbeit/rechtliche Situation
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Autor Nachricht
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Di 27.02.2007 17:20
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Verbalinjurie hat geschrieben:
ziemlich viel text


genau so würd ich das auch sehen. ich würd auch erstmal versuchen das ganze auf "normaler" ebene zu lösen. wenn das auch nix nützt kann man sich ja über weitere schritte immer noch gedanken machen...
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.02.2007 23:31
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Irgendwie mißfällt mir diese Diskussion hier und zwar aus folgenden Gründen:
Ein Hobbyzeicher realisiert einen kleinen Auftrag. Egel ob er den bei Ebay reingestellt hat oder es eben privat macht. Er bekommt ein paar Tacken dafür, oder verkauft seine Idee privat, oder es ist ein Tauschgeschäft (ich geb dir Zeichnung, du gibst mir etwas was ich brauchen kann).

Erstmal ist er Urheber dieses Werkes (unabhängig von der Schöpfungshöhe) und damit erstmal auch berechtigt dies für seine Eigenwerbung zu nutzen.

In diesem Stadium macht man weder Verträge, noch kennt man die Tücken der Gesetzgebung.

So, nunmal anders beleuchtet.
Gruß Diesel
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 28.02.2007 12:56
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Diesel hat geschrieben:
Irgendwie mißfällt mir diese Diskussion hier und zwar aus folgenden Gründen:
Ein Hobbyzeicher realisiert einen kleinen Auftrag. Egel ob er den bei Ebay reingestellt hat oder es eben privat macht. Er bekommt ein paar Tacken dafür, oder verkauft seine Idee privat, oder es ist ein Tauschgeschäft (ich geb dir Zeichnung, du gibst mir etwas was ich brauchen kann).


Nach §480 BGB finden auf ein Tauschgeschäft die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.

Zitat:
Erstmal ist er Urheber dieses Werkes (unabhängig von der Schöpfungshöhe) und damit erstmal auch berechtigt dies für seine Eigenwerbung zu nutzen.


Urheberschaft berechtigt keineswegs automatisch zur Nutzung (!) als Referenz, wenn bereits Nutzungs(!)rechte übertragen wurden.

Zitat:
In diesem Stadium macht man weder Verträge, noch kennt man die Tücken der Gesetzgebung.


Dann muss man sich halt dann damit befassen, wenn es Ärger gibt. That's life.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mi 28.02.2007 12:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.02.2007 14:35
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Im Kern sehe ich sowieso ein erhebliches Problem in der Veröffentlichung von Referenzen in Foren. Dies gilt im übrigen auch für das MGI.

Wenn ich Kunde wäre und mit einem Dienstleister zusammenarbeite, so wäre ich - egal ob rechtlich zulässig oder nicht - nicht besonders erfreut, wenn mein Logo, mein Flyer, meine Tatoo oder was auch immer in einem Forum zur Schau und zur Diskussion gestellt wird. Dies ist schlicht unprofessionell.

Wer seine Hobbyentwürfe oder Schulentwürfe in einem Forum präsentiert, ok. Aber sobald Geld fließt, bin ich der Meinung, herrscht zwischen Kunde und Dienstleister ein Vertrauensverhältnis, das solche Formen der Veröffentlichung ausschließt.

Das hier immer wieder im MGI "Selbstständige" aktuelle Arbeiten präsentieren, sich Tipps dazu geben lassen oder Lob erwarten, bleibt für mich schlicht unverständlich.

Wer Referenzen präsentieren will, soll das auf seiner eigenen Website tun.

Meine Meinung

Achim
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.02.2007 14:44
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Diesel hat geschrieben:
Irgendwie mißfällt mir diese Diskussion hier und zwar aus folgenden Gründen:

(...)

Erstmal ist er Urheber dieses Werkes (unabhängig von der Schöpfungshöhe) und damit erstmal auch berechtigt dies für seine Eigenwerbung zu nutzen.


In diesem Stadium macht man weder Verträge, noch kennt man die Tücken der Gesetzgebung.

So, nunmal anders beleuchtet.


Was mir in solchen Diskussionen missfällt ist Halbwissen. Urheberrechte und Nutzungsrechte sind zwar Paar Schuhe, die es auch in diesem "Stadium" gibt. Lass deinen Schniedel mal als Auftragsarbeit nackt portraitieren oder fotografieren und dann überleg mal ob deine Aussage mit dem "berechtigt zur Eigenwerbung" wirklich so gut ist *zwinker*

Oder realistischerweise ne Auftragsarbeit für eine große Firma. Die wird dir zeigen wie sehr du die Sachen die du für sie gemacht hast rumzeigen darfst
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.02.2007 15:02
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2.3. Die WWA darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.

Was heißt hier Halbwissen?
Es ist nicht unüblich das Werbeagenturen ihre Arbeiten als Referenz nutzen und dieses genau so in ihren AGB formulieren...siehe oben.

Gruß Diesel
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 28.02.2007 15:10
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Diesel hat geschrieben:
2.3. Die WWA darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.

Was heißt hier Halbwissen?
Es ist nicht unüblich das Werbeagenturen ihre Arbeiten als Referenz nutzen und dieses genau so in ihren AGB formulieren...siehe oben.


Genauso wenig unüblich ist allerdings auch, dass Auftraggeber ihren Agenturen genau das untersagen. Das fängt schon mit der Agenturkennung im Print an. Es gib eine Reihe großer Unternehmen, die nicht einmal publik gemacht wissen wollen, welche Agentur überhaupt für sie arbeitet ... Deshalb ist es ja so wichtig, alle Eventualitäten über Verträge abzusichern.

c_writer
 
 
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