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Thema: Auftragsarbeit/rechtliche Situation vom 27.02.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftragsarbeit/rechtliche Situation
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.02.2007 15:44
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Der mündliche Verttrag wurde dadurch akzeptiert, dass eine Zahlung erfolgte.

Warum sollte jemand Geld überweisen, wenn er einen Auftrag nicht beauftragt hätte???

Also: locker bleiben.
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xaos

Dabei seit: 06.10.2004
Ort: Kargath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 27.02.2007 15:50
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McCrack hat geschrieben:

Ich hatte keinen Vertrag in dem Sinne, dass wir Bedingungen oder Leistungen festgelegt haben. Das ganze wurde lediglich per emailverkehr abgesprochen. Zählt sowas dann auch als Vertrag?


Ja.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1791

und noch Millionen anderer Links wenn man nach Vertrag(srecht), Willenserklärung und ähnlichem sucht.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 27.02.2007 15:54
Titel

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MacCon hat geschrieben:
Der mündliche Verttrag wurde dadurch akzeptiert, dass eine Zahlung erfolgte.

Warum sollte jemand Geld überweisen, wenn er einen Auftrag nicht beauftragt hätte???


Es geht um den Vertrags*inhalt*. Es sollte offenbar eine Tattoo-Vorlage für einen Arm geliefert werden:

"Das Motiv sollte für ein komplettes Armsleeve (komplettes Armtattoo) verwendet werden."

Es wurde aber nur die Hälfte der Leistung erbracht:

"Nun ja, es hat sich aber am Ende rausgestellt, dass das Motiv nur ein halbes Sleeve darstellt, sprich es passt nur auf die Arminnenseite."

Und dann geht es noch um die Nutzungsrechte ...

Zitat:
Also: locker bleiben.


Anwalt nehmen. Und zusehen, dass der Verdacht der Schwarzarbeit gar nicht erst aufkommt ... Sonst droht noch von ganz anderer Seite Ärger ...

c_writer
 
McCrack
Threadersteller

Dabei seit: 05.08.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.02.2007 16:16
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Vielen Dank für Euere Antworten und Resonanz!

c_writer hat geschrieben:
Es geht um den Vertrags*inhalt*. Es sollte offenbar eine Tattoo-Vorlage für einen Arm geliefert werden:

"Das Motiv sollte für ein komplettes Armsleeve (komplettes Armtattoo) verwendet werden."


Naja ist eben auch eine Auslegungssache: wenn man will, kann man das Motiv auch über den ganzen Arm tättowieren lassen, kommt drauf an wie groß man das macht.

Nehmen wir mal an, dass tatsächlich nur die Hälfte der Leistung erbracht wurde. Die Kundin hat aber der erbrachten Leistung zugestimmt und um einen neuen Auftrag gebeten. Somit wäre das auch ein neuer Vertrag, oder nicht?

Das Problem, ob man sowas veröffentlichen darf, macht mir zur Zeit ganz schön zu schaffen. Vom menschlichen Aspekt her gesehen, kann ich meine Kundin irgendwo verstehen. Wenn man ein individuelles Design will, dann will man natürlich auch nicht, dass das Design publik gemacht wird. Allerdings sollte man sowas vorher erwähnen und im nachhinein nicht für "sowas ist doch selbstverständlich!" plädieren und das Argument durch innere und äußere Werte begründen. Allerdings hätten eine email, ein anruf oder eine pm auch ihren Zweck erfüllt, man hätte gar nicht diesen Kindergarten im Forum aufziehen müssen. Zu den Beleidigungen und pm´s mit Drohungen sage ich mal nichts...

Andererseit liegen doch die Urheberrechte, als Zeichner der Vorlage, bei mir. Ich kann doch das Bild zeigen wo ich will. Und die Referenzen sind, meiner Ansicht nach, das A und O eines jeden Künstlers. Wenn ich mich mit solchen Aufrägen beschäftige, die Bilder aber niemanden zeigen darf, kann sowas für mich doch auch nicht vom Vorteil sein.

Werde mich aber demnächst mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

c_writer hat geschrieben:
Wie hast Du das Ganze eigentlich abgerechnet? Bar auf die Hand, schwarz?


Nun, da das ein öffentliches Forum ist, will ich mich zu der Bezahlung nicht äußern. Ich hoffe du verstehst. Menno!


Zuletzt bearbeitet von McCrack am Di 27.02.2007 16:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 27.02.2007 16:27
Titel

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McCrack hat geschrieben:


Nehmen wir mal an, dass tatsächlich nur die Hälfte der Leistung erbracht wurde. Die Kundin hat aber der erbrachten Leistung zugestimmt und um einen neuen Auftrag gebeten. Somit wäre das auch ein neuer Vertrag, oder nicht?


Ja, aber mit dem Beweis wird es eben schwierig, wenn man nichts schriftliches hat (siehe auch genz unten im "edit"). Da steht dann Aussage gegen Aussage. Lern' was draus, mach' alles nur noch schriftlich. Auch bei Freunden. Lächel

Zitat:
Zu den Beleidigungen und pm´s mit Drohungen sage ich mal nichts...


Aufheben, ggf. zivilrechtlich dagegen vorgehen (strafrechtlich wird da mangels öffentlichem Interesse wenig zu machen sein). Aber das hebt sich dann in einem eventuellen Rechtsstreit um die Leistungserbringung und die Nutzung trotzdem nicht gegeneinander auf ...

Zitat:
Andererseit liegen doch die Urheberrechte, als Zeichner der Vorlage, bei mir.


Ja.

Zitat:
Ich kann doch das Bild zeigen wo ich will.


Nein, kannst Du nicht.

Die Urheberrechte nützen Dir nämlich gar nichts, wenn Du die Nutzungsrechte nicht hast. Da scheint es ganz vielen "kreativen" Leuten an Grundverständnis zu mangeln, deshalb tauchen Fragen in diese Richtung hier im Forum ständig auf. Wenn Du weiterhin Aufträge annehmen willst, solltest Du Dich dringend mit dem rechtlichen Rahmen befassen, Stichworte Urheber- und Nutzungsrechte, Vertragswesen, Steuern und Abgaben etc. pp. Sonst zahlst Du immer wieder 'Lehrgeld'.

edit:

Zitat:
Nun, da das ein öffentliches Forum ist, will ich mich zu der Bezahlung nicht äußern. Ich hoffe du verstehst.


Puh. Das macht die ganze Sache dann jetzt zusätzlich stressbehaftet und komplizierter. Im Zweifelsfall sind Verträge dann nämlich sowieso nichtig. Egal, ob mündlich oder schriftlich.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Di 27.02.2007 16:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
McCrack
Threadersteller

Dabei seit: 05.08.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.02.2007 16:39
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Mit der rechtlichen Geschichte habe ich mich erst nach diesem Vorfall auseinandergesetzt. Selber schuld. Man lernt halt nie aus. Lächel

Nochmal wegen des Urheberrechts; was ist eigentlich mit §12 ( http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html ) ?

Oder kann ich das als nichtig betrachten, wenn die Nutzungsrechte weg sind?
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.02.2007 16:42
Titel

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McCrack hat geschrieben:

c_writer hat geschrieben:
Wie hast Du das Ganze eigentlich abgerechnet? Bar auf die Hand, schwarz?


Nun, da das ein öffentliches Forum ist, will ich mich zu der Bezahlung nicht äußern. Ich hoffe du verstehst. Menno!


Klingt grau bis dunkelgrau.

An deiner Stelle würd ich bevor irgendwelche Anwälte dazukommen versuchen mich noch irgendwie gütlich zu einigen. Ich weiß, seine eigenen Schuld eingestehen ist nicht einfach, vor allem wenn man blöde angemacht wird. Aber die Nutzungsrechte hattest du nunmal nicht, also ist das mit dem veröffentlichen nunmal deine Schuld.

Mein Vorschlag: Schreibe eine sehr nette Mail, indem du dich in aller Form entschuldigst, dass das ganze irgendwie aus dem Ruder gelaufen ist, das du das mit dem Veröffentlichen nicht hättest machen sollen, es aber auch nich besser wussest. Und dann fragst du, ob man das alles wieder gradebiegen kann. Ihr seid alles Erwachsene Menschen, vor allem in einer alternativeren Tattoo und Künstlerszene sollte man das doch wieder hinkriegen.

Dieses auf Recht pochen und zum Anwaltgerenne. Das könnt ihr bei großen Dingen machen, aber das ist doch Kinderkacke. Versuch dich zu einigen, Versuch das im Forum ZUSAMMEN mit dem Kontrahenten wieder ins reine zu bringen.

Wenn du ihm schreibst das es dein FEhler war und er deine Entschuldigung ernst nimmt wird er bestimmt mit sich reden lassen das im Forum wieder klarzustellen.

Wenn das jetzt ein Rechtstreit wird, ist dein Ruf im Arsch
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 27.02.2007 16:48
Titel

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McCrack hat geschrieben:
Mit der rechtlichen Geschichte habe ich mich erst nach diesem Vorfall auseinandergesetzt. Selber schuld. Man lernt halt nie aus. Lächel

Nochmal wegen des Urheberrechts; was ist eigentlich mit §12 ( http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html ) ?

Oder kann ich das als nichtig betrachten, wenn die Nutzungsrechte weg sind?


(1) ja, dann hast Du ja bereits entscheiden und vertraglich vereinbart, ob und wie das Werk veröffentlicht werden darf und bist dafür bezahlt worden (oder wirst es noch).

(2) _Beschreiben_ darfst Du Dein Werk ja (solange es noch nicht veröffentlicht ist), aber eben nicht mehr das Werk selbst veröffentlichen.

c_writer
 
 
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