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Thema: Angefanger Auftrag - Beendigung seitens Grafiker vom 24.03.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angefanger Auftrag - Beendigung seitens Grafiker
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rautenburger
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2013
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Verfasst So 24.03.2013 16:51
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Angefanger Auftrag - Beendigung seitens Grafiker

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Hallo Leute,
da ihr mir schon ein Mal gut helfen konntet, habe ich hier mal noch eine Frage an euch.

Folgendes Szenario... Ich habe einen Kunden, für den habe ich zur Zeit als wir uns noch verstanden zwei Katalog-Projekte angefangen und sogar schon zur Korrektur an den Kunden geschickt.

Nun ist es so, dass ich seit Monaten, auch auf Rückfrage, keine Informationen mehr bekomme, keine Korrekturen, kein gar nichts, d.h. die Projekte liegen brach. Auf der anderen Seite weiß ich, dass der Kunde nun mit anderen Grafikern zusammen arbeitet. Ich habe für die zwei Projekte noch keine Rechnung gestellt, bin also seit etwa 3-4 Monaten in Vorleistung gegangen, da ich eigentlich nicht A-Konto abrechnen sondern zum Schluss eine Endrechnung stellen wollte.

Das Vertrauen zum Kunden ist hinüber, da ich mittlerweile durch Dritte erfahren habe, was da nun hinter meinem Rücken alles abgeht. Die Frage ist nun, was bedeutet dieses Szenario für mich? Was könnte passieren wenn ich die Aufträge nun nicht weiter ausführe? Wie kann ich dieses leidige Thema am besten zum Abschluss bringen?

Besten Dank für euren Input.
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Neox

Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
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Verfasst So 24.03.2013 17:18
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Stell eine Rechnung für die geleistete arbeit, reagiert er nicht Mahnung, reagiert er nicht noch ne Mahnung, reagiert er wieder nicht Mahnverfahren.

Was das für dich bedeutet? ein Kunde mehr auf der schwarzen Liste, würde nur noch gegen Vorkasse für ihn arbeiten.
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Peter Falk
Gesperrt

Dabei seit: 24.03.2013
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Verfasst So 24.03.2013 17:34
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Wenn er sich weigert zu zahlen, kannst du ihm auch mit der Beauftragung eines Inkassobüros drohen. Hat bei mir immer Wunder gewirkt! Grins
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 24.03.2013 17:40
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Ohne was Schriftliches und beidseitig Bestätigtes ist es zunächst einmal müßig, sich Gedanken über Mahnung und Inkasso zu machen. Wie sieht also zunächst einmal an dieser Front aus?
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rautenburger
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2013
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Verfasst So 24.03.2013 19:16
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Nun,
auf meine letztens wiederholt gestellte Nachfrage, was denn nun mit den noch offenen Projekten sei, wurde mir von der Geschäftsleitung per Mail bestätigt, dass die Projekte noch fertiggestellt werden sollen.

Ich möchte die Projekte eigentlich nicht fortführen, wenn ich mir unsicher bin, ob ich die Arbeit auch bezahlt bekomme. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, was passiert, wenn ich meine bisherigen Leistungen bis jetzt in Rechnung stelle und dann von deren Seite nichts mehr kommt. Die haben dann ja noch immer kein Endprodukt in der Hand, da es nicht fertig gestellt werden konnte auf Grund fehlenden Inputs, aber sollen für die Gestaltungsleistung natürlich bezahlen.

Natürlich würde ich gerne nicht umsonst gearbeitet haben.


Zuletzt bearbeitet von rautenburger am So 24.03.2013 19:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 24.03.2013 19:30
Titel

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rautenburger hat geschrieben:
...wurde mir von der Geschäftsleitung per Mail bestätigt, dass die Projekte noch fertiggestellt werden sollen.


Ist das die Antwort auf Franks Frage, was es denn schriftlich gibt?
 
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 24.03.2013 19:51
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rautenburger hat geschrieben:
Nun,
auf meine letztens wiederholt gestellte Nachfrage, was denn nun mit den noch offenen Projekten sei, wurde mir von der Geschäftsleitung per Mail bestätigt, dass die Projekte noch fertiggestellt werden sollen.

Ich möchte die Projekte eigentlich nicht fortführen, wenn ich mir unsicher bin, ob ich die Arbeit auch bezahlt bekomme. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, was passiert, wenn ich meine bisherigen Leistungen bis jetzt in Rechnung stelle und dann von deren Seite nichts mehr kommt. Die haben dann ja noch immer kein Endprodukt in der Hand, da es nicht fertig gestellt werden konnte auf Grund fehlenden Inputs, aber sollen für die Gestaltungsleistung natürlich bezahlen.

Natürlich würde ich gerne nicht umsonst gearbeitet haben.


Mach aufgrund der langen Laufzeit eine Zwischenrechnung. Wenn die nicht gezahlt wird, Mahnung etc.
Und immer hübsch eine Zahlungsfrist auf die Rechnung, denn die bedeutet quasi schon die erste Mahnung.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 24.03.2013 19:53
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Also irgendwie klingt das alles nach sehr viel larifari.

Du machst dir für ein professionelles Auftreten viel zu viel Gedanken. Ein Vertrag basiert immer auf 2 (!) Willenserklärung - der des Auftraggebers und der des Auftragnehmers. Und wenn du den Job nicht mehr zu Ende führen willst, dann musst du und kannst du das dem Auftraggeber auch mitteilen. Ende aus. Da brauch man sich keine Gedanken machen, ob da irgendwas nicht bezahlt werden würde. Wenn das Vertrag beendet wird, dann wird die bereits geleistete Arbeit doch nicht in Frage gestellt! Die hast du doch erbracht. Und die stellst du dann in Rechnung (es war sowieso grob fahrlässig in meinen Augen, keine Abschlagszahlung bzw. Zwischenzahlungen vorzunehmen). Natürlich kriegt der Aufraggeber dann auch die bisherigen Ergebnisse dieser Arbeit. Und wenn er nicht zahlen will, dann musst du noch nicht mal mahnen (dieser Mythos hält sich hartnäckig). Dann kannst du noch netterweise ne Zahlungserinnerung schreiben und dann holst du dir nen Mahnbescheid und lässt der Sache seinen rechtlichen Lauf, punktum.

Und es muss auch nicht zwingend etwas schriftliches vorliegen. Wenn es zum Beispiel Schriftverkehr gibt, dann ist glaub ich auch für ein Gericht unstrittig, dass ein Vertrag über die Erstellung eines Kataloges besteht - und sei es nur mündlich. Und dann wird wahrscheinlich auch ein Gericht daon ausgehen, dass bereits geleistete Arbeit bezahlt werden muss, sofern Ergebnisse dieser Arbeit dann auch übergeben werden.
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