mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 13:45 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Auftrag zurück gezogen vom 04.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftrag zurück gezogen
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
pbob
Threadersteller

Dabei seit: 04.06.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 04.06.2009 19:38
Titel

Auftrag zurück gezogen

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ein Kunde hat seinen Auftrag zurück gezogen und verlangt den Abschlag zurück.

Habe nach Meeting mit Kunden ein Konzept erarbeitet sowie einen Vorentwurf als 3d-Animation (Basis für Final, Anfang April) geliefert.
Bei dem Meeting wurde auch besprochen, dass die Website optisch angepaßt werden soll. Dafür wurde auch Feinentwurf geliefert.

Der Kunde war oft nicht zu erreichen, weshalb sich alles bis dahin hinzog.

Habe ein Angebot (16.4, 28.4.) erstellt, und den Auftrag erhalten (28.4) mit der Einteiliung 30% bei Auftrag, 30% Abnahme, 40% Zahlungsziel.

Feinentwurf war ab dem 4.5 bei ihm. Habe dem Kunden mitgeteilt, dass ich erst mit der Reinumsetzung bei Zahlungseingang (14.5.) anfange. Als Projektdauer wurden 14 Tage +-20% vereinbart, telefonisch teilte man mit mir, dass das zeitlich nicht eng sei.

Nach dem 4.5 konnte ich den Kunden wegen Feedback nicht mehr erreichen.
Am Freitag (28.5) teilt der Kunde mit, dass er den Auftrag zurück zieht, weil er jemanden anderen für den Job hat.


Was kann ich jetzt machen? Habe ewig viel Vorarbeit schon geleistet...
Bitte um eure Hilfe!


Zuletzt bearbeitet von pbob am Do 04.06.2009 19:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Alex

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.06.2009 20:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mal wieder die übliche Frage: Ist der Auftrag schriftlich?

Wenn ja, ist er daran gebunden, wenn nein... schlecht.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
pbob
Threadersteller

Dabei seit: 04.06.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 05.06.2009 06:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Jop, Auftrag ist schriftlich.

Bestätigung kam 'einsilbig' per Mail und es wurde halt der Abschlag gezahlt, was irgendwo die Vertragsbindung zeigt...
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.06.2009 07:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Arbeit und Auftrag erfüllt -> fertig.

Soll er doch klagen. schreib einen netten Brief, zähl die Eckdaten sauber auf und fertig.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.06.2009 09:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mac hat geschrieben:
Arbeit und Auftrag erfüllt -> fertig.

Soll er doch klagen. schreib einen netten Brief, zähl die Eckdaten sauber auf und fertig.


seh ich ähnlich. er hat dich beauftragt, du hast die arbeit abgegeben (die ja wie ich das gelesen hab nicht angezweifelt wurde). also steht dir auch die entlohnung zu. zumal du ja erst die anzahlung bekommen hast. ich würde dem typ die restliche arbeit auch in rechnung stellen. wie mac schon sagt - soller doch klagen - wirklich aussicht auf erfolg wird er da nicht haben. ich kann ja auch nich einfach zu nem autohaus gehen, mir ne karre bestellen und wenns dann da is, sag ich dem verkäufer "och nö ich hab mir derweil n anderes auto gekauft"...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 05.06.2009 09:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
pbob
Threadersteller

Dabei seit: 04.06.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 05.06.2009 12:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das Projekt ist ansich ja noch am Laufen, sprich ich habe noch keine Finals erstellt, da der Kunde sich nach der 'Skizze' (photoreale Kollage aus Photoshop + weitere Bedienelemente) nicht mehr gemeldet hat, bzw. zu erreichen war.

Habe in der Zwischenzeit natürlich soweit wie möglich + sinnvoll weitergearbeitet und mehr als 50% fertig (für 3d-Rendering + PostPro => easy Kompositing + Farbkorrektur setz ich mal 5-10% an, weil's zwar zeitintensiv, aber 0 Manpower braucht).


Jetzt argumentiert der Kunde, er hätte vergeblich versucht, mich per Telefon + Mobil zu erreichen, um über die Skizze zu sprechen.
Aber eine Nachricht per SMS, Mail, Skype kam nie....



Leute, Leute - das sind Dinge, die man echt nicht braucht.
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.06.2009 13:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

dann stell ihm die bisherige arbeit in rechnung mit aussicht das projekt gerne für ihn fertig zu stellen wenn er will. die bisherige arbeit ist auf jeden fall angefallen und war auch entsprechend beauftragt. punkt. das hast du auch schriftlich. der hat wahrscheinlich nur nen kasper gefunden der ihm das fürn halben preis macht und versucht sich nun aus dem auftrag rauszuwinden... so hört sich das zumindest für mich an.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
pbob
Threadersteller

Dabei seit: 04.06.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 05.06.2009 14:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

dank dir!
gestorben ist das projekt nun definitiv.

so seh ich das auch. hab natürlich wenig lust auf gericht etc pp.
schwierig wird in dem fall das beweisen meiner position. recherche, konzpt, skribbles, storyboard, bisher erstellte rohdaten... *Schnief*



wenn ich die investierte zeit bedenke ... da will ich mir keinen tagessatz ausrechnen * Ich geb auf... *
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Kunde zieht Auftrag zurück. Wie abrechnen?
Kunde tritt vom Auftrag zurück - wieviel $ für Entwürfe?
Auftrag abbrechen
Auftrag abbrechen?
Nutzungsgebühren bei Auftrag an Tourismusverband
auftrag der agentur zurückgeben
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.