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Thema: Kunde zieht Auftrag zurück. Wie abrechnen? vom 24.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde zieht Auftrag zurück. Wie abrechnen?
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aenibas
Threadersteller

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Verfasst Di 24.10.2006 11:08
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Kunde zieht Auftrag zurück. Wie abrechnen?

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Hallo!

Mir wurde ein Auftrag zur Gestaltung von Logo, Briefbogen, Visitenkarte und Flyer erteilt. Ich habe ein schriftliches Angebot erstellt und eine Auftragsbestätigung an den Kunden geschickt. Nun gefallen ihm meine Entwürfe nicht, er hat den Auftrag zurück gezogen und mich um Zusendung einer Rechnung gebeten (immerhin...).

Bislang habe ich nur an Flyer und Logo gearbeitet. Im Angebot ist aufgelistet, dass sich der Gesamtpreis für die Gestaltung aus 70% Entwurfshonorar, 10% Reinzeichnungshonorar und 20% für die Einräumung von Nutzungsrechten zusammensetzt. In meinen AGB steht außerdem "Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt das Honorar für die Nutzung".

Wie rechne ich denn nun ab? Laut Angebot und AGB wäre es meiner Meinung nach korrekt, 70% des Endpreises zu verlangen, oder sehe ich das falsch? Die Entwurfsarbeit habe ich schließlich geleistet und wäre auch bereit gewesen, die Entwürfe zu überarbeiten. Leider lehnt der Kunde eine differenzierte Stellungnahme ab. Die Sachen gefallen ihm halt einfach nicht (mir scheint es jedoch eher so, dass er jemand anderen hat, der es billiger macht, aber das ist wieder eine andere Sache...).

Gruß
Sabine
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Nimroy
Community Manager

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.10.2006 11:16
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Zunächst einmal musst du dir darüber klar werden, was Logo und Flyer für einen Gesamtanteil an den angebotenen Leistungen haben. Und davon kannst du dann nur die 70%-10%-20% veranschlagen, wenn überhaupt.

Wenn du also 1000 Euro Entwurf angeboten hats für alles, und Logo und Flyer 50% ausmachen, dann ist deine Basis 500. Und wenn ich dich rigtig verstehe, kommen dann noch 10% RZ (100 bzw. 50 Euro) und 20% NGeb. (200 bzw. 100 Euro) dazu.
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benusa

Dabei seit: 11.09.2006
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Verfasst Di 24.10.2006 11:17
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hallo sabine.

ich hatte fast daselbe vor ca. einem monat, allerdings ging es um ein webprojekt.
ja, ich stimme dir zu, ich würde auch 70% abrechnen.
70% der gesamten arbeit ist eben nun mal die gestaltung, du hast dir gedanken gemacht, entwurfen und gezeichnet.
du hast deine zeit investiert und dein gehirn angestrengt, eben "gestaltet".

für diese arbeit hat er dich zu bezahlen. überleg doch mal, du machst die entwürfe, er schaut sie sich an, lehnt den auftrag ab und geht dann mit deinen entwürfen in seinem kopf zu einem anderen, günstigeren designer und versucht dein design nachzubauen.

das kann er ja auch gerne machen, eben aber erst wenn er deinen gestalteraufwand gezahlt hat, in deinem fall kannst du das ja fast gleich wie nutzerrechte auslegen.

have a nice day.

lg
benusa
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
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Verfasst Di 24.10.2006 11:26
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also ich würde auch nicht die 70% abrechnen...
da gebe ich nimroy recht...die 70% gelten ja für logo, visitenkarte, briefbogen und flyer.
wenn du an zwei sachen erst gearbeitet hast, kannst du auch nur für die anteilig abrechnen

* Keine Ahnung... *
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aenibas
Threadersteller

Dabei seit: 07.10.2006
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Verfasst Di 24.10.2006 11:35
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Sorry, da habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Im Angebot steht genau aufgelistet, was Logo, Flyer, usw. im einzelnen kosten. Abrechnen will ich natürlich nur Logo- und Flyerentwurf.

Für eure schnellen Antworten auf jeden Fall schon mal vielen Dank!

Gruß
Sabine
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benusa

Dabei seit: 11.09.2006
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Verfasst Di 24.10.2006 12:06
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Zitat:
Sorry, da habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Im Angebot steht genau aufgelistet, was Logo, Flyer, usw. im einzelnen kosten. Abrechnen will ich natürlich nur Logo- und Flyerentwurf.


na eben, so habe ich es auch verstanden. soll heissen, im angebot steht das das logo mit allen kosten z.b. 300 EUR kosten soll.
dann würde ich die 70% von 300,- EUR nehmen und eben diese abrechnen.

oder verstehe ich da was falsch???

gruss
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aenibas
Threadersteller

Dabei seit: 07.10.2006
Ort: -
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Verfasst Di 24.10.2006 12:20
Titel

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Nee nee, das verstehst du schon richtig. Genauso will ich es machen. Immerhin habe ich alles schriftlich festgehalten, und der Kunde hat nicht widersprochen. Bin gespannt, was er zu der Rechnung sagen wird...

Gruß
Sabine
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