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alex.
Threadersteller
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Verfasst Do 22.01.2009 22:26
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alsoo ich bin heute bei einem fachanwalt gewesen einfach um zu wissen ob oder ob nicht und was bedeutet das ganze eigentlich tatsächlich für mich...
die aussage des anwaltes, natürlich verantwortlich ist der betreiber in erster linie selber also er, trotzdem kann er natürlich aufgrund von dem wissentlich oder unwissentlich zugefügten schaden an den grafiker heran treten und dort den entstandenen schaden wieder einfordern. verantwortlich ist der grafiker, das bin ja wie gesagt nicht ich, selbst wenn er inhalte der alten (von mir erstellten hompage) verwendet hat hätte er sich kundig machen müssen was für inhalte er auf einer gewerblich genutzten homepage verwenden darf und welche nicht.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
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Verfasst Fr 23.01.2009 10:31
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Sowas dachte ich mir schon.
Erste Instanz ist der Kunde, danach kommt der aktuelle Grafiker.
Der könnte jetzt wiederum versuchen, die Kohle bei Dir einzufordern - was ich aber eher als Witz bezeichnen würdet, da es kein Vertrag gibt und ihr auch nur mündlich gar keine Geschäftsverhältnis hattest.
ich denke, da bist du raus.
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alex.
Threadersteller
Dabei seit: 21.01.2009
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Verfasst Fr 23.01.2009 11:58
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ich denke auch und was den anderen grafiker betrifft... nur weil ich irgendwo falsch geparkt hab und kein strafzettel bekommen hab heisst das ja nicht das er das auch kann
dank an euch die ihr euch mit gedanken gemacht habt
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Fr 23.01.2009 12:09
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Falls noch was interessantes passieren sollte, grab den Thread ruhig wieder raus und informier uns.
Solche Fälle finde ich immer recht interessant und man lernt auch was dabei.
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2Cent
Dabei seit: 02.02.2010
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Verfasst Di 02.02.2010 19:50
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Also, der Ampelverlag lässt über den Schadensersatz für einen Kartenausschnitt mit sich verhandeln und verfolgt seine Interessen in der Regel ohne Rechtsanwalt, was kostengünstiger ist und viel Ärger wegen der Kohle vermeidet. Die Euro Cities AG ist bekannt für üppige Preise. Die verlangen sage und schreibe ganze 1.620 € für eine Kartenkachel im Format DIN A5 und berufen sich auf ihre Preisliste. Die wollen ihren eigenen Schadensersatz mit der eigenen Preisliste festsetzen . Wer braucht da noch Gerichte?
So, und nun kommt das Beste: Weil die Euro Cities AG über den Schadensersatzanspruch für ihre Kartenausschnitte nicht sooooooooooooooooooooooo gerne verhandelt, geht es mit denen ständig vor Gericht - Treffpunkt Amtsgericht Charlottenburg und Landgericht Berlin.
Und, "Jugend forscht" , das Landgericht hat nochmal über die Superfantasiepreise in der Preisliste von Euro Cities nachgedacht. Die Richter nehmen der Euro Cities AG diese Fantasiepreise nämlich auch nicht mehr als real erzielbare Preise ab. Und schwubsdiewubs, es gibt ein Urteil reloaded des Landgerichts Berlin, wonach die Euro Cities AG für einen DIN A5 Kartenausschnitt nur noch 300 € Schadensersatz verlangen kann. Gut so, da kann es also dabei bleiben, dass die Euro Cities AG nicht so gerne verhandelt
Hier der Link zu dem Urteil: LG Berlin, Urteil vom 22.12.2009, Geschäftsnummer: 15 S 9/07
Also, Abmahnung ernst nehmen, aber nicht gleich die Flinte ins Korn schmeißen.
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