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Autor |
Nachricht |
Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.05.2005 13:40
Titel
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Der Zutritt zu einer Disco oder einem Konzert ist doch oft nicht nur abhaengig vom Alter, Aussehen und Bekleidung,
sondern auch vom Kontostand oder ?
Sprich nicht Jedermann hat Zutritt -> nicht oeffentlich
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mahzell
Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.05.2005 13:52
Titel
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Lazy-GoD hat geschrieben: | mahzell hat geschrieben: | nein das ist quatsch, alterbeschränkung und sowas zähl nicht dazu, auch nicht die selektierung durch nen türsteher.
dann wär ja gar nix öffentlich, kein konzert, denn leute ohne karten dürfen auch nicht rein. |
Genau deswegen ist ein Konzert doch keine öffentliche Veranstaltung, oder? Der Begriff "öffentlich" zieht ja rechtlich auch noch einiges anderes nach sich, was Versicherung/ Brandschutz etc. angeht - geht ja nicht nur drum, ob ich da Fotos schiessen darf. Also Konzerte sind meiner Meinung nach nicht öffentlich im rechtlichen Sinne. |
die definition wurde doch oben schon geschrieben
Zitat: | Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist. |
hier geht es auch nur um das "recht am eigenen bild"
@mischpult
man kanns auch ins lächerliche ziehen
Zitat: | Einschränkungen aufgrund Alter, Aussehen und Bekleidung (z.B. beim Fasching), Beruf oder anderen zählt nicht, da jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, an einer solchen Veranstaltung teilnehmen kann. |
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way2hot
Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.05.2005 13:58
Titel
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mahzell hat geschrieben: | hier geht es auch nur um das "recht am eigenen bild" |
Wenn die dich nicht knippsen lassen, hast du kein Recht am eigenen Bild.
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.05.2005 14:04
Titel
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mahzell hat geschrieben: | die definition wurde doch oben schon geschrieben
Zitat: | Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist. |
hier geht es auch nur um das "recht am eigenen bild" |
Aber der Besucherkreis ist doch auf Leute mit Eintrittskarte eingeschränkt.
Ich glaube, mit öffentlicher Veranstaltung ist mehr ein Straßenfest oder Dorffest oder sowas gemeint, oder ein Flohmarkt, eben alles, wo ich "Sonntag nachmittag mal mit der ganzen Familie hinradeln kann".
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mahzell
Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.05.2005 14:07
Titel
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way2hot.de hat geschrieben: | mahzell hat geschrieben: | hier geht es auch nur um das "recht am eigenen bild" |
Wenn die dich nicht knippsen lassen, hast du kein Recht am eigenen Bild. |
na das ist ja ein anderes problem.
nur ist es hier nicht das thema,
welche sicherheitsbestimmungen geschaffen werden müssen,
damit eine öffentliche veranstaltung genehmigt wird.
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.05.2005 14:07
Titel
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mahzell hat geschrieben: |
@mischpult
man kanns auch ins lächerliche ziehen
Zitat: | Einschränkungen aufgrund Alter, Aussehen und Bekleidung (z.B. beim Fasching), Beruf oder anderen zählt nicht, da jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, an einer solchen Veranstaltung teilnehmen kann. |
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Mich wuerde es nicht wundern, wenn genau das zaehlt - denn Eintrittskarten, Stempel etc. Limitieren die Besucherzahl schon und schraenken den Kreis der Besucher ein.
Bin hier mal Lazy-GoDs Meinung
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way2hot
Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.05.2005 14:07
Titel
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Lazy-GoD hat geschrieben: | mahzell hat geschrieben: | die definition wurde doch oben schon geschrieben
Zitat: | Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist. |
hier geht es auch nur um das "recht am eigenen bild" |
Aber der Besucherkreis ist doch auf Leute mit Eintrittskarte eingeschränkt.
Ich glaube, mit öffentlicher Veranstaltung ist mehr ein Straßenfest oder Dorffest oder sowas gemeint, oder ein Flohmarkt, eben alles, wo ich "Sonntag nachmittag mal mit der ganzen Familie hinradeln kann". |
Genau, das wäre auch meine Interpretation von "öffentlicher Veranstaltung", denn in einer Disco müssen die dich nicht reinlassen, auch wenn du dem üblichen Besucherbild in jeglicher From entsprichst. Genauso wenig könnten die doch sonst Hausverbot erteilen.
Zuletzt bearbeitet von way2hot am Mi 18.05.2005 14:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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NetzAntenne
Threadersteller
Dabei seit: 17.05.2005
Ort: Darmstadt
Alter: 34
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.05.2005 16:12
Titel :arrow: Danke für die Ganzen Antworten!:arrow2: |
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Danke fpr die ganzen Antworten, bin sehr viel weiter gekommen!
Hab auch scho 3 neue Fotografn für meine Homepage !
Ich werd ma versuchen irrgendwo reinzukommen.
Nochma THX für die Antworten ...
Bye andre von Netzantenne.de
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