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Thema: [Frage] Eventfotograf - wie kann ich sowas werden ? vom 17.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Fotoapparate, Film & Technik -> [Frage] Eventfotograf - wie kann ich sowas werden ?
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2005 07:42
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way2hot.de hat geschrieben:
funkeffekt hat geschrieben:
www.virtual-nights.com

die suchen immer welche.


Chrchrchr... dazu sag ich mal ganz diplomatisch nichts...



doch sag mal bitte was dazu - interessiert mich

mahzell hat geschrieben:
Medienverunstalter hat geschrieben:
NetzAntenne hat geschrieben:

Mhh denke schon das ich das mit der Homepage machen werde!


Denk' aber dann wirklich an das Urheberrecht. Nicht jeder möchte sich gerne auf einer Internetseite wiederfinden...


bei partyfotos sollte er doch kein problem damit haben, oder?


Doch da nicht jeder automatisch auf einer Party fotografiert werden darf.
Muss wohl in den AGB des Ladens stehen, dass Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden (und veroeffentlicht werden).
Aber das haben die meistens eh schon drin stehen.
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way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2005 08:27
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Mischpult hat geschrieben:
mahzell hat geschrieben:
Medienverunstalter hat geschrieben:
NetzAntenne hat geschrieben:

Mhh denke schon das ich das mit der Homepage machen werde!


Denk' aber dann wirklich an das Urheberrecht. Nicht jeder möchte sich gerne auf einer Internetseite wiederfinden...


bei partyfotos sollte er doch kein problem damit haben, oder?


Doch da nicht jeder automatisch auf einer Party fotografiert werden darf.
Muss wohl in den AGB des Ladens stehen, dass Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden (und veroeffentlicht werden).
Aber das haben die meistens eh schon drin stehen.


Richtig, manche Clubs verbieten allerdings auch jegliche Aufnahmen, demnach würde man sich dann erst recht auf dünnem Eis bewegen. In der Regel musst du aber akkreditiert sein, um in den Clubs Bilder für eine kommerzielle Veröffentlichung zu knippsen. Bevor jetzt wieder die Diskussion um das Stichwort "kommerziell" verweise ich allerdings noch auf die Suchfunktion.

Auch kannst du aufgefordert werden, die Bilder wieder zu löschen, denn nur bei Gruppen ab einer gewissen Personenzahl ist es unbedenklich, Fotos zu schießen. Allerdings gilt beispielsweise das Lächeln in die Kamera schon als stilles Einverständnis.


Zuletzt bearbeitet von way2hot am Mi 18.05.2005 08:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.05.2005 10:39
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way2hot.de hat geschrieben:
Auch kannst du aufgefordert werden, die Bilder wieder zu löschen, denn nur bei Gruppen ab einer gewissen Personenzahl ist es unbedenklich, Fotos zu schießen. Allerdings gilt beispielsweise das Lächeln in die Kamera schon als stilles Einverständnis.


hmm, aber bei öffentlichen veranstaltungen hat man doch
laut §23 kunsturheberrechtsgesetz kein recht am eigenen bild.

öffentlich veranstaltung wird wie folgt definiert

Zitat:
Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.
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a2m

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Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2005 11:36
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Woher bist du überhaupt?? Denn so Seiten sind ja doch meist regional begrenzt.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2005 11:50
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mahzell hat geschrieben:


öffentlich veranstaltung wird wie folgt definiert

Zitat:
Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.


Womit eine Discothek raus ist.
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.05.2005 11:56
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Mischpult hat geschrieben:
mahzell hat geschrieben:


öffentlich veranstaltung wird wie folgt definiert

Zitat:
Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.


Womit eine Discothek raus ist.


nein das ist quatsch, alterbeschränkung und sowas zähl nicht dazu, auch nicht die selektierung durch nen türsteher.
dann wär ja gar nix öffentlich, kein konzert, denn leute ohne karten dürfen auch nicht rein.

Zitat:
öffentlichkeit heisst, das ein nicht näher zu bestimmender Personenkreis gemeint ist. Dieser "näher zu bestimmend" bedeutet in der Regel, das die Mitfeiernden dem Veranstalter namentlich bekannt sind bzw. (z.B. bei Personalveranstaltungen in Betrieben oder Vereinsfeiern) eine fest umrissenen Personengruppe darstellen.

Einschränkungen aufgrund Alter, Aussehen und Bekleidung (z.B. beim Fasching), Beruf oder anderen zählt nicht, da jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, an einer solchen Veranstaltung teilnehmen kann.


http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=40211
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.05.2005 12:13
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mahzell hat geschrieben:
nein das ist quatsch, alterbeschränkung und sowas zähl nicht dazu, auch nicht die selektierung durch nen türsteher.
dann wär ja gar nix öffentlich, kein konzert, denn leute ohne karten dürfen auch nicht rein.

Genau deswegen ist ein Konzert doch keine öffentliche Veranstaltung, oder? Der Begriff "öffentlich" zieht ja rechtlich auch noch einiges anderes nach sich, was Versicherung/ Brandschutz etc. angeht - geht ja nicht nur drum, ob ich da Fotos schiessen darf. Also Konzerte sind meiner Meinung nach nicht öffentlich im rechtlichen Sinne.
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way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
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Verfasst Mi 18.05.2005 12:29
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Lazy-GoD hat geschrieben:
mahzell hat geschrieben:
nein das ist quatsch, alterbeschränkung und sowas zähl nicht dazu, auch nicht die selektierung durch nen türsteher.
dann wär ja gar nix öffentlich, kein konzert, denn leute ohne karten dürfen auch nicht rein.

Genau deswegen ist ein Konzert doch keine öffentliche Veranstaltung, oder? Der Begriff "öffentlich" zieht ja rechtlich auch noch einiges anderes nach sich, was Versicherung/ Brandschutz etc. angeht - geht ja nicht nur drum, ob ich da Fotos schiessen darf. Also Konzerte sind meiner Meinung nach nicht öffentlich im rechtlichen Sinne.


Richtig, seh ich genauso, auch was Erfahrungswerte angeht. Wenn beispielsweise die Band keine Akkreditierungen zulässt, war es das mit Fotos. Wenn die dann veröffentlicht werden, kann man dich zur Unterlassung zwingen. Genauso können Discotheken meines Wissens nach ihre Veranstaltungen als "Private Veranstaltung" deklarieren, sie entscheiden dann durch Selektion darüber, wer rein darf und somit ist das nicht öffentlich im eigentlichen Sinne. Fotos können dann demnach verboten werden, ebenfalls Erfahrungswert.

Generell gilt bei Konzerten auch die Regelung, dass nur während der ersten 3 bis 4 Songs und dann auch nur ohne Blitz fotografiert werden darf. Zwar gibt es bekanntlicher Weise immer massenhaft Leute mit Kameras, aber für kommerzielle Zwecke dürfen diese Bilder dann nicht veröffentlicht werden. Manche Bands lassen sich beispielsweise vorher eine Liste mit allen Akkreditierungsanfragen geben und entscheiden dann ob die Zulassung erfolgen soll oder nicht.
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