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Thema: [AP 07] Sozialkunde vom 19.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> [AP 07] Sozialkunde
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wauzi

Dabei seit: 27.07.2003
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Verfasst So 06.05.2007 11:18
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Ok, das habe ich verstanden. Und nun noch was:
Kann man eine GmbH umwandeln in eine AG? Wenn ja, warum würde man das tun?
Die Gründung der GmbH war dann ja bereits, Geld habe ich also schon aufgebracht....
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Bienchen

Dabei seit: 08.01.2007
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Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 06.05.2007 11:18
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ja aber bei der ersten Aufgabe muss er nicht weiter zahlen. Bei der anderen doch. Kann mir das bitte noch jemand genau erklären? Danke
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wauzi

Dabei seit: 27.07.2003
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Verfasst So 06.05.2007 11:28
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@ bienchen:

vielleicht hilft dir das weiter?

§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
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merkaii

Dabei seit: 19.06.2006
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Verfasst So 06.05.2007 14:01
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Zitat:
Kann man eine GmbH umwandeln in eine AG? Wenn ja, warum würde man das tun?


Natürlich kann man das tun. Was sollte einen davon abhalten? *zwinker* Gründe? Ich würde, wenn diese konkrete Frage in der Abschlussprüfung drankommt schreiben "Raffgier", aber was sie hören wollen ist, in der erster Linie, dass dadurch, da du die Aktien auf mehrere Aktionäre verteilst eine breitere Finanzierungsbasis geschaffen wird und man das Betriebsriskio streut. Wenn du allein für die GmbH haftest, isses aus, wenn dein Geschäftskapital futsch ist und du keinen Kredit mehr bekommst. Wenn einer von 10000 Aktionären pleite geht juckt das nicht *zwinker*
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ka84

Dabei seit: 25.01.2005
Ort: Nürnberg
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Verfasst Mo 07.05.2007 00:03
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genau, die finanzierung bei ner AG kommt ja ausschließlich durch die aktionäre. der vorstand leitet ja "nur", der aufsichtsrat passt schön auf und die hauptversammlung macht die beschlüsse.
die AG wird oft wegen der prima finanzierung gewählt.. siehe VW, DB, etc.
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silox
Threadersteller

Dabei seit: 05.05.2004
Ort: Landau (Isar)
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.05.2007 12:00
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gut dass so gut wie nichts von ag etc dran kam ;>
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