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Thema: [AP 07] Sozialkunde vom 19.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> [AP 07] Sozialkunde
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HerrStew

Dabei seit: 05.03.2006
Ort: Hannover
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.04.2007 06:28
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Meines Erachtens viel zu aktuell, um in der Prüfung Verwendung zu finden.

Nach Möglichkeit die PAL-Aufgabenbüchern anschauen, das bereits vorhandene Allgemeinwissen reaktivieren und vlt. 1-2 Tage vorher mal eine Tageszeitung, nein nicht die BILD, lesen, und schon sollte man das schaukeln.
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itchy

Dabei seit: 23.02.2005
Ort: Siegen
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.05.2007 09:01
Titel

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es sind auch fünf fragen weniger als bei den letzten prüfungen neh ?
hab grad bei der zfa angerufen weil auf der zfa-medien.de seite das nicht so klar geschrieben steht,
da steht nur "ab der sommerabschlussprüfung...".
aber, hey is doch geil..

oder bin ich hier jetzt der nachzügler und das hat in vorherigen beiträgen schon gestanden ?!? Ooops Ooops Ooops


Statt bisher 25, müssen künftig 20 programmierte Aufgaben gelöst werden, statt 4 offenen Aufgaben, sind ab Sommer 3 Aufgaben schriftlich zu beantworten. Wie gewohnt gibt es Auswahlaufgaben: Programmiert: 20 (von 25), offene Aufgaben 3 (von 4).
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Bienchen

Dabei seit: 08.01.2007
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 06.05.2007 02:00
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Hallo Leute ich habe da mal eine Frage die ich nicht verstehe.


In welchem Fall besteht für den Arbeitgeber keine gesetzliche Lohnfortzahlung?

Die Antwort ist: Ein Arbeitnehmer war sieben Wochen arbeitsunfähig. Vier Monate später erkrankt er an derselben Krankheit nochmals und wird zei Wochen krankgeschrieben.


Ein Arbeitnehmer war infolge derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten zuerst vier Wochen, danach zwei Wochen und dann nochmals drei Wochen unverschuldet arbeitsunfähig erkrankt. Für wie viel Wochen mußte der Arbeitgeber den Lohn fortzahlen?

Antwort: 6 Wochen


Ich verstehe das nicht.
Ich weiß das, wenn man 6 Wochen am Stück krank ist, ab der sechsten Woche die Krankenkasse Zahlen muss. Aber wenn ich abwechselnd krank werde und nie am Stück....

Kann mir da jemand die Vorschrift erläutern?

Danke für jede Hilfe!
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wauzi

Dabei seit: 27.07.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 06.05.2007 08:16
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@bienchen:

das hat glaube ich damit zu tun, da er an derselben krankheit erkrankt ist. Deshalb 6 Wochen!
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wauzi

Dabei seit: 27.07.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 06.05.2007 09:44
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Ich hab nun auch eine Frage:

Welchen Vorteil hat eine AG gegenüber einer GmbH?

Finde keine Lösung
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Mally

Dabei seit: 12.04.2005
Ort: NRW
Alter: 40
Geschlecht: -
Verfasst So 06.05.2007 10:21
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der Kapitalbedarf einer AG ist viel größer als bei einer GmbH
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wauzi

Dabei seit: 27.07.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 06.05.2007 10:24
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Hmm, aber warum ist das denn ein Vorteil...?
steh aufm schlauch *Schnief*
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Mally

Dabei seit: 12.04.2005
Ort: NRW
Alter: 40
Geschlecht: -
Verfasst So 06.05.2007 11:09
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Der Vorteil liegt darin, dass nicht du alleine das Geld aufbringen musst sondern die Käufer deiner Aktien...bei der GmbH musst du und deine Geschäftspartner das Geld aufbringen und in die Geschäftskasse einzahlen.
Bei der AG profitierst du von den Verkäufern deiner Firmanteile…man sollte jedoch aufpassen wie viel man von der Fa verkauft und wer das alles Kauft…nicht das du später die Mehrheit verlierst.
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