Autor |
Nachricht |
swooby
Threadersteller
Dabei seit: 28.05.2002
Ort: Freiburg
Alter: 104
Geschlecht:
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Verfasst Mo 07.06.2004 11:06
Titel Zeugnis, worauf hab ich Anspruch? |
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Mein Ausbildungsverhältnis endet in Kürze:
Auf ein Ausbildungszeugnis oder Arbeitszeugnis, oder Beides, oder Beies genau dasselbe?
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Su_si
Dabei seit: 09.04.2002
Ort: Celle
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 07.06.2004 11:08
Titel
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mmh ich hab ein arbeitszeugnis bekommen.
gibts überhaupt sowas wie ein ausbildungszeugnis? ist doch denn das selbe wie ein arbeitszeugnis, sagt ja nur aus wie du mit was beschäftigt warst und ob du gut warst oder nicht ;0)
Sue
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bubble
Dabei seit: 01.09.2003
Ort: im wilden Süden
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 07.06.2004 11:17
Titel
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ich hab ein ausbildungszeugnis bekommen, was so glaube ich auch korrekt ist.
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Mo 07.06.2004 12:03
Titel
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Das einfachste was Ihr bekommt ist "Der/Dem AuszubildendeN wurden die im Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt" siehe Anlage
Schöner ist natürlich wenn etwas konkreter auf einzelne Ausbildungsinhalte und Qualifikationen eingegangen wird. Besondere Projekt oder Techniken.
Die dritte Variante ist das sog. "Qualifizierte Zeugnis" Hier wird auf Führung und Leistung eingegangen.
Alle Varianten muss Euch der ausbildende Betrieb erstellen. Es darf nix negatives drinstehen. Im Zweifel mal die Formulierungen von nem Profi checken lassen. "Anwalt für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft" Ist nicht so teuer wie man denkt.
Klar ist das ein Ausbildungszeugnis. Ihr hattet ja einen Ausbildungsvertrag.
PS habt Ihr in der entsprechenden WiSo Stunde gefehlt?
Zuletzt bearbeitet von joki am Mo 07.06.2004 12:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sascha3k
Dabei seit: 02.06.2004
Ort: Thüringen
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.06.2004 08:49
Titel
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Ausbildungszeugins und Arbeitszeugnis sind schon fast das selbe...
Nur gibt es dabei ein "normales" und ein erweitertes.
Im Normalen steht: Ausbildungszeit, Beruf usw - also nur Daten.
Im erweiterten stehen auch noch erlernte Ferigkeiten, eine Einschätzung usw
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.08.2004 09:54
Titel
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tach frage.
muss das ausbildungszeugnis bei übernahme auf jeden fall ausgestellt werden?
die übernahme zählt ja schließlich als zweites, neues arbeitsverhältnis.
hier streiten nämlich einige herum, dass das nicht ihre pflicht wäre.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
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