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jakkoo
Threadersteller
Dabei seit: 19.04.2006
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Verfasst Mi 19.04.2006 16:59
Titel Ab wann Anspruch auf BAB, Wohngeld etc.? |
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hallo erstmal zusammen
aaaalso ich schildere erstmal meine Situatiion
ich bin 18 und mach grad ne ausbildung ich bekomme 470€ netto (das ist meine erste ausbildung)
eine freundin von mir Schülerin kein weiteres einkommen
wir beide möchten in eine Wohnung ziehen
den mietvertrag müssen wir bis freitag unterschrieben haben sonst ist die wohnung weg
so und ich wollt nochmal sicher gehn welche zuschüsse mir und meiner freundin zu stehn
die wohnung ist ungefähr 20 km weit weg von meiner jetztigen Wohnung (also kein anspruch auf bab oda)
oder spielt das keine rolle wenn ich 18 jahre alt bin ?
und wenn ich kein baba aufgrung der obengenannten tatsache bekomme hab ich dann anspruch auf wohnungsgeld ?
das gehalt meiner eltern ist ziemlich gering und ich habe 4 geschwister
und die freundin von mir
sie wurde eiskalt beim bafök abgeblitz nur aufgrund der tatsache das die schule nicht weit genung weg ist und es kein grund gebe auszuziehn...
soo hat sie trotzdem noch anspruch auf wohngeld ? oder andere leistungen ?
wenn ja welche ?
also meine freundin muss ausziehen weil sie es zu hause nicht mehr aushaält aber es sind keine schwerwiegende soziale probleme
es wär echt super wenn ihr schnellsmöglich zurück schreibt
weil es ist wirklich dringend weil wir uns fals wir nichts bekommen die wohnung nicht leisten können.
[edit]
Titel geändert
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 19.04.2006 17:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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FreShEviL
Dabei seit: 23.03.2005
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Alter: 46
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Verfasst Mi 19.04.2006 17:06
Titel
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hallo...
Wohngeld solltest du bekommen, allerdings wird das nicht viel sein.
Allerdings ist das hier auch das falsche Forum für soziale Fragen
http://forum.ahfd.org
da sollten Rechner für dein Wohnungsgeld drin sein und viele andere nützliche Tools. Außerdem sind die Leute dort hilfsbereit und beantworten dir deine Fragen schnell.
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jakkoo
Threadersteller
Dabei seit: 19.04.2006
Ort: -
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Verfasst Mi 19.04.2006 22:17
Titel
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gut also ich würde wohngeld kriegen..
wie siehts mit meiner mitbewohnerin aus?
also sie hat ja keine einkommen nur eben unterhalt und kindergeld
die vermieterin will den vertrag so auslegen das beide mietpartein gleichberechtigt sind
hat sie anspruch auf wohngeld ?
wie gesagt sie hat vorher bei ihrer mutter gewohnt allerdings ist sie auch schon volljährig
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.04.2006 23:05
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anspruch auf wohngeld hat man nur nach einer abgeschlossenen ausbildung.
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srinch
Dabei seit: 25.07.2005
Ort: Köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 08:19
Titel
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also du wirst kein wohngeld bekommen, du kannst nur bab beantragen, das würdest du auch kreigen weil wenn du 18 bist brauchste keinen grund warzm du ausziehst. aber du wirst wohl nciht viel bekommen denk ich, ich hab ca. 430 netto und bekomme 80 euro und deine eltern müssen schon echt wenig verdienen damit du was kriegst, aber irgendwas kriegste sicher stell einfach mal den antrag aber das dauert auch alles lange. was mit deiner freundin ist keine ahnung, ich kenn mich nur mit bab aus.
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Anti78
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 09:47
Titel
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Also ich hab während meiner Ausbildung auch Wohngeld bekommen. Ca. 150 Euro. Musst du einfach mal probieren.
Bab müsste eigentlich gehen. Arbeitsamt fragen.
Wie es mit deiner Freundin aussieht, weiß ich leider nicht.
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srinch
Dabei seit: 25.07.2005
Ort: Köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 10:53
Titel
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das ist sicher auch irgendwie von stadt zu stadt unterschiedlich, geh einfach zum arbeitsamt und frag da.
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Deria
Dabei seit: 25.08.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.04.2006 11:01
Titel
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Du bekommst während deiner 1. Ausbildung definitiv kein Wohngeld nur Berufausbildungsbeihilfe.
Ich denke bei Anti78 war es die 2. Ausbildung, bei der bekommt man dann wirklich Wohngeld...
Bei mir war es ein Kampf mit dem BAB, da mein Vater zuviel verdient hat jetzt bekomm ich 54 EUR.
Und man hat ständig Theater mit denen...
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