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Thema: Wichtige Fragen zu einem Ausbildungsplatz vom 10.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Wichtige Fragen zu einem Ausbildungsplatz
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Rockfloh
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Di 10.04.2007 17:59
Titel

Wichtige Fragen zu einem Ausbildungsplatz

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So ich habe ja die Zusage für einen Ausbildungsplatz. Leider kommen bei mir nun ein paar Fragen / Zweifel auf:

Fakten:
1. Mein 1. Jahr wäre ein EQJ mit einer Vergütung von 192€ netto
2. Die Berufsschule wäre einen Tag in der Woche und liegt NICHT in meinem Heimatort und auch NICHT in dem Ort wo die Firma liegt
3. eine Monatskarte der Bahn zum Firmenort würde 100€, eine zum Berufsschulort 150€ kosten

Alles in allem würde ich eine 40std. Woche schieben und am Ende zwischen 40€ und 90€ für mich haben. Da ich diese Vorstellung nicht so prickelnd finde (ja ich weiß ich sollte froh sein eine Stelle zu haben) suche ich gerade nach ein paar Alternativen wie ich die Situation verbessern könnte.
Hier meine Fragen:

1. Habe ich Anspruch auf irgendeine finanzielle Unterstützung? z.B. Fahrtkostenerstattung da ja z.B. der Berufsschulort nicht mein Heimatort und auch nicht der Firmenort ist?
2. Nach den Aussagen des Chefs darf man auf diese Vergütung vom Arbeitsamt als Betrieb nichts drauflegen. Stimmt das?
3. Habe ich die Möglichkeit diesen Vertrag anzunehmen, noch weiterzusuchen und falls ich etwas gefunden habe den unterschriebenen Auubildungsvertrag wieder zu kündigen ohne das mir irgendwelche Folgen drohen?

ich hoffe das ist jetzt nicht allzu lang geworden aber ich stecke wirklich in einer Zwickmühle da ich nicht weiß ob ich Stelle annehmen soll. Dieses EQJ schmeckt mit nämlich überhaupt nicht *Schnief*
 
sk439

Dabei seit: 18.04.2005
Ort: Stade
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.04.2007 18:58
Titel

Re: Wichtige Fragen zu einem Ausbildungsplatz

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Rockfloh hat geschrieben:

1. Habe ich Anspruch auf irgendeine finanzielle Unterstützung? z.B. Fahrtkostenerstattung da ja z.B. der Berufsschulort nicht mein Heimatort und auch nicht der Firmenort ist?
2. Nach den Aussagen des Chefs darf man auf diese Vergütung vom Arbeitsamt als Betrieb nichts drauflegen. Stimmt das?
3. Habe ich die Möglichkeit diesen Vertrag anzunehmen, noch weiterzusuchen und falls ich etwas gefunden habe den unterschriebenen Auubildungsvertrag wieder zu kündigen ohne das mir irgendwelche Folgen drohen?

ich hoffe das ist jetzt nicht allzu lang geworden aber ich stecke wirklich in einer Zwickmühle da ich nicht weiß ob ich Stelle annehmen soll. Dieses EQJ schmeckt mit nämlich überhaupt nicht *Schnief*


Code:
EQJ – Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Das Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) ist Teil des Paktes für Ausbildung. Bundesregierung und Wirtschaft wollen mit diesem Programm Jugendlichen bis 25 Jahren, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen ohne Ausbildungsplatz geblieben sind, eine Perspektive bieten.

Die Bundesregierung fördert deshalb in diesen Fällen ausbildungsvorbereitende Praktika  mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten durch einen Zuschuss von 192 € zum (Netto-) Unterhalt des Praktikanten und übernimmt die entsprechenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von 102 €. Gleiches gilt auch generell für Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von  270 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) bietet verschiedene Vorteile:

    * Betriebe können potentiellen Nachwuchs kennen lernen und jenseits des Schulzeugnisses auswählen
    * Es entstehen Einstiegsmöglichkeiten für Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben
    * Für die Tätigkeitsbereiche des Praktikanten bestehen flexible Gestaltungsmöglichkeiten
    * Es bieten sich Chancen für benachteiligte Jugendliche und die Möglichkeiten des  Imagegewinns für das Unternehmen

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss eines Praktikumvertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Jugendlichen sowie die Beantragung  bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. Eine Kopie dieses Antrages ist bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.

Am Ende der Einstiegsqualifizierung stellt der Betrieb dem Praktikanten ein Zertifikat über die erworbenen Qualifikationen aus, das von den Kammern anerkannt wird. So wird eine Aufwertung des Praktikums und vor allem eine Verkürzung späterer Ausbildungszeiten durch Anrechnung des Praktikums um bis zu 6 Monate angestrebt.

Das Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung Jugendlicher EQJ beginnt am 1.10. 2004 und endet am 31.12.2007. Förderungen werden letztmalig am 31.12.2006 bewilligt.


Ich dachte das wäre nur für ein Praktikum?! Seit wann ist das so das das auch für eine Ausbildung gilt?

Zu dem Zuschuss darf der Arbeitgeber mehr zahlen.

Wenn eine Probezeit vorhanden ist kannst du wie auch dein chef jederzeit ohne triftigen grund kündigen


Zuletzt bearbeitet von sk439 am Di 10.04.2007 18:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rockfloh
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Di 10.04.2007 19:10
Titel

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'Tschuldigung das habe ich vergessen zu erwähnen:

Der Chef sagte mir, da sie ein sehr junges Unternehmen sind würde die Firma durch das EQJ unterstützt werden. Auf dieses EQJ werden dann 2 weitere "normale" Ausbildungsjahre folgen. das EQJ würde als erstes angerechnet werden.
Wie gesagt mir schmeckt das ganze auch nicht so, aber besser als gar nichts allemal oder?

Woher weißt du denn sicher dass der Arbeitgeber mehr zahlen darf? Im Gespräch mit dem Chef sagte er, dass Betriebe grundsätzlich nichts draufschlagen dürfen auf die 192€
 
sk439

Dabei seit: 18.04.2005
Ort: Stade
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 10.04.2007 19:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Rockfloh hat geschrieben:
'Tschuldigung das habe ich vergessen zu erwähnen:

Der Chef sagte mir, da sie ein sehr junges Unternehmen sind würde die Firma durch das EQJ unterstützt werden. Auf dieses EQJ werden dann 2 weitere "normale" Ausbildungsjahre folgen. das EQJ würde als erstes angerechnet werden.
Wie gesagt mir schmeckt das ganze auch nicht so, aber besser als gar nichts allemal oder?

Woher weißt du denn sicher dass der Arbeitgeber mehr zahlen darf? Im Gespräch mit dem Chef sagte er, dass Betriebe grundsätzlich nichts draufschlagen dürfen auf die 192€


Weil 192EUR ja nicht einmal an den Tarif Lohn rangehen und als mein Ausbildungsbetrieb insolvenz angemeldet hat, mit neuem inhaber weitermachen durfte wurde mein gehalt vom Arbeitsamt übernommen (80%) und 30% bekam ich von meiner firma noch dazu...

Trotz alledem solltest du dich am besten gleich morgen mal mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen, die können dir das auf jedenfall erläutern
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