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Thema: Freistellung vom Unterricht vom 03.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Freistellung vom Unterricht
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.05.2010 19:17
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EHST hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
EHST hat geschrieben:

Arbeit geht vor!


Falsch!


Das ist meine Meinung. Die kann nicht falsch sein. Und da der Arbeitgeber den Lehrling bezahlt, sollte die Produktivität eben an erster Stelle stehen.


Das sieht, wie Nimroy schon schrieb gesetzlich eben ganz anders aus.
Natülrich kann das deine meinung sein, aber die Meinung des Gesetzgebers sieht da wie gesagt anders aus.

Wenn der TO nicht ganz doof ist, wird er die Meinung des Gesetzgebers beachten und nicht deine.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Mi 05.05.2010 19:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.05.2010 00:11
Titel

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2 Arbeitstage kann der Schüler freigestellt werden - auf Antrag!

Gerade in ner Druckerei kann es vorkommen, dass etwas unvorhergesehenes Eintritt.... da sind die Lehrer meistens sehr kooperativ. Was ich auch gut finde. Kommt ein Kollege kurzfristig z.b. ins Krankenhaus und der Lehrling muss einspringen weil ein Terminauftrag zu platzen droht (mit evtl. Strafen) dann kann ich das alles sogar gut verstehen!

Wenn es alles im Rahmen bleibt denke ich, dass das kein Problem ist und sich der Lehrer nicht so aufplustern soll!


Zuletzt bearbeitet von Beluga am Do 06.05.2010 00:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.05.2010 02:08
Titel

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EHST hat geschrieben:
Und da der Arbeitgeber den Lehrling bezahlt, sollte die Produktivität eben an erster Stelle stehen.


So kannste nicht bei Auszubildenden denken da sie keine Arbeitskräfte im eigentlichen Sinne sind! Wie unten angeführt steht NICHT die Produktivität an erster Stelle sondern das Ausbildungsziel! Wie Du darüber denkst is ne andere Sache gesetzlich aber unrelevant! Der Chef hat garnicht das Recht den Azubi von der Schule freizustellen im gegenteil sogar er macht sich damit sogar strafbar!

Zitat:
Freistellung für die Berufsschule

Den Ausbildungsberuf erlernt der Azubi am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule.

Der Ausbildungsbetrieb muss den Azubi zur Teilnahme am Berufsschulunterricht anhalten und dafür freistellen. Das bedeutet, dass er den Azubi zum Beispiel nicht überreden darf, in der Firma zu arbeiten, wenn er den Azubi in der Berufsschule entschuldigt.

Auch für andere Ausbildungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Kurse bei den zuständigen Stellen, die auch zur Lehre gehören, muss der Ausbilder den Azubi freistellen.


Ein Auszubildender ist ein Auszubildender und kein 100% Angestellter (Er unterschreibt einen Ausbildungsvertrag mit vorgegeben Rahmenbedingungen und keinen eventuell Sklavischen Angestellten Vertrag). Wo kommen wir dahin wenn jeder so denken würde <-- Schuld!

Sorry.

Klar is es mal in Ordnung aber der Auszubildene unterliegt dem Gesetz und nur indirekt dem Arbeitgeber somit kann er nicht über ihn bestimmen als ob er sein Eigentum wäre... Was ich aber bei Angestellten auch nicht ok finde.

Aber ich hab vor Jahren meinen Ausbilderschein in der Industrie gemacht da wird das alles noch was ernster genommen als im der Diktatur im Medienbereich *Huch*

Und für einen Auszubildenden geht Bildung vor und nicht Arbeit, zumindest war das mal so *Schnief*

Zitat:
Pflichten des Ausbilders!

Ausbildungspflicht: Dem Auszubildenden müssen die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind und das Ausbildungsziel, nämlich das Bestehen der Abschlussprüfung, muss in der Ausbildungszeit erreicht werden können.

Pflicht, den Auszubildenden zum Berufsschulbesuch und zur Berichtsheftführung anzuhalten: Der Ausbilder muss den Auszubildenden dazu motivieren zur Berufsschule zu gehen und darf dann auch kontrollieren, ob der Auszubildende die Berufsschule regelmäßig besucht hat. Auch muss er Sorge dafür tragen, dass der Auszubildende sein Berichtsheft ordnungsgemäß führt: So sollte der Auszubildende in seinem Berichtsheft täglich die ausgeführten Arbeiten und Lerninhalte beschreiben.

Bei schuldhafter Verletzung einer dieser Pflichten durch den Ausbildenden selbst oder durch einen beauftragten Berufsausbilder ist der Ausbildende zum Ersatz des daraus entstandenen oder noch entstehenden Schadens verpflichtet. So muss der Ausbilder z.B. die Kosten tragen, die sich ergeben, wenn sich die Ausbildungszeit bei Durchfallen durch die Abschlussprüfung wegen mangelhafter praktischer Vorbereitung durch den Ausbildenden verlängert.
Der Ausbildende kann außerdem mit Geldbußen belegt werden und schlimmstenfalls seine Ausbildungsbefugnis verlieren.


Es is zum kotzen das jedes Unternehmen inzwischen ausbilden (ausbeuten) darf egal ob ein Meister oder jemand mit Ausbilder nach AEVO Qualifizierung, auch AusbEignVerordnung an Bord ist. Oder is das nicht so?


Zuletzt bearbeitet von Silvergecko am Do 06.05.2010 02:30, insgesamt 8-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.05.2010 07:40
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EHST hat geschrieben:


Nimroy. Was ist Nonsens? Meine Meinung oder das von der IHK? Letzteres habe ich ja auch nur von da übernommen. Du kannst mir da gern den Gesetzestext vorlege, welcher besagt, dass ein Freistellen vom Berufsschulunterricht nicht erlaubt ist. (Was ich eine Frechheit fände.)


Das habe ich bereits oben getan. §15, BBiG. Die Rechtsfolge des ersten Satzes ist die kompromisslose Pflicht zur Freistellung.

Solltest du natürlich eine rechtssichere Quelle (Präzedenzurteil, Gesetzes(!)text etc.) wäre ich daran natürlich sehr interessiert. Und sorry, eine IHK hat keinen iudikativen Auftrag, wenn eine IHK sagt das ein betrieb das darf, dann ist das maximal eine Dulsung und heißt eher so viel "bei zwei Tagen machen wir noch kein Gebrauch vom Klageweg stellvertretend für den Azubi".
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 06.05.2010 08:22
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Jetzt muss man aber auch dabei sehen, das star_screams Chef sowas ganz gerne macht.... Weiss ich aus erste Hand *zwinker*


@Micha: Lass dich doch auf so eine Scheisse nicht immer ein. Du bist lang genug in der Kackbude und hast bei den Mädels gesehen wohin das führt und wie er es Dir dankt. Du brauchst die Berufsschule, Wolli kann dir das was Du lernen musst nicht beibringen.


Zuletzt bearbeitet von phihochzwei am Do 06.05.2010 08:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Star_Scream
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.05.2010 12:54
Titel

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@Kobi,

du hast natürlich recht! Der Lehrer hat hier angerufen und zuerstmal rumgemotzt usw. und deshalb wird sowas auch nciht mehr gemacht aber die 2 unentschuldigten Tage habe ich jetzt trotzdem (wenigstens durfte ich die Klausur nachschreiben *Thumbs up!* )

Ich werde sowas natürlich auch nicht mehr mitmachen, das Problem war ja jetzt das, dass hier keiner war ausser mir und Chef und einer Mitarbeiterin, der andere Kollege war im Urlaub. Habe halt einen blöden Zeitpunkt erwischt.


Danke für die Anderen für die vielen Ratschläge usw. *Thumbs up!*
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escaPe

Dabei seit: 10.09.2007
Ort: <? include("home.htm") ?>
Alter: 112
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.05.2010 13:12
Titel

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Das ist wieder so typisch, Mediengestalter Ausbeudung.

Ich finde es sehr sehr cool das dein Lehrer den Arsch in der Hose hatte um sich für dich einzusetzen wenn du
es schon selber nicht schaffst.

An erster Stelle und das ist oberste Priorität steht die Bildung der Person im Medienbereich.
Nichts anderes. Ein Betrieb der ausbildet hat nicht das Recht sein Geschäftsmodel auf dem Rücken
seiner Azubis aufzubauen.

Ich bin in der gleichen Situation wie du, bin aber demnächst hier fertig mit dem Saftladen, indem man
nichts beigebracht bekommt und sich alles selber aus dem Netz ziehen muss. Das kann man mit gut bezahlten
Angestellten machen aber nicht mit den Nachwuchs Grafikern.


Zuletzt bearbeitet von escaPe am Mi 12.05.2010 13:12, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Star_Scream
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.05.2010 16:06
Titel

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escaPe hat geschrieben:
Das ist wieder so typisch, Mediengestalter Ausbeudung.

Ich finde es sehr sehr cool das dein Lehrer den Arsch in der Hose hatte um sich für dich einzusetzen wenn du
es schon selber nicht schaffst.

An erster Stelle und das ist oberste Priorität steht die Bildung der Person im Medienbereich.
Nichts anderes. Ein Betrieb der ausbildet hat nicht das Recht sein Geschäftsmodel auf dem Rücken
seiner Azubis aufzubauen.

Ich bin in der gleichen Situation wie du, bin aber demnächst hier fertig mit dem Saftladen, indem man
nichts beigebracht bekommt und sich alles selber aus dem Netz ziehen muss. Das kann man mit gut bezahlten
Angestellten machen aber nicht mit den Nachwuchs Grafikern.



Hey, du arbeitest in Bonn oder bist auf dem Heinrich-Hertz?
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