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Thema: Freistellung vom Unterricht vom 03.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Freistellung vom Unterricht
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Star_Scream
Threadersteller

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Verfasst Mo 03.05.2010 17:06
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Freistellung vom Unterricht

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Hallöschen,

also heute und morgen muss ich in den Betrieb da ein Kollege im Urlaub ist deswegen werde ich 2 Tage der Berufsschule versäumen, mein Chef hat mir eine schriftliche Entschuldigung/Freistellung für die BS geschrieben welche ich dann auch sofort zur Schule gemailt habe damit die bescheid wissen was los ist. So plötzlich ruft mein Klassenlehrer an und ist sehr wütend darüber, dass sowas anscheinend nicht geht, dass der Betrieb den Azubi vom Unterricht freistellt weil im Büro viel zu erledigen ist. Naja mein Chef meinte da nur zu dem Lehrer von wegen, dass ich alt genug bin bzw. nicht mehr Berufsschulpflichtig. Kann jetzt irgendwas passieren? Ich muss ja dann morgen auch in den Betrieb.
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keeka

Dabei seit: 22.09.2005
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Verfasst Mo 03.05.2010 17:12
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Hallo,

ich wurde damals auch mal zwei Tage freigestellt und da hat sich keiner beschwert... Naja, der Lehrer wollte bestimmt nur deine Rechte schützen.... was da passieren kann, kann ich nicht sagen, da weiß bestimmt jemand anders mehr...

Greetz.
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Star_Scream
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2005
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Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.05.2010 17:13
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Und wir schreiben morgen eine Englisch-Klausur *Schnief* keine Ahnung ob ich die jetzt überhaupt nachschreiben darf.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.05.2010 17:13
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nun ja, per Gesetz bist du meine ich schon verpflichtet zur Schule zu gehen, wenn ihr euch einmal daür entschieden habt. Das kannman nicht mal so und mal so handhaben. Und dein Chef ist auch nicht berechtigt, dich von der Schule zu entschuldigen, von daher hat dein Lehrer schon Recht. Aer ob da was kommt? Wohl eher nicht. Wobei der Lehrer schon verdammt vil Zeit und wenig Sorgen u haben scheint, wenn er deswegen anruft.

//Nachtrag:
Der relevante Gesetzespassus ist §15, BBiG
Zitat:
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen.


Daraus kann ma rückschließen, dass du keinen Anspruch darauf hast, die Klausur nachzuschreiben.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 03.05.2010 17:18, insgesamt 2-mal bearbeitet
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
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Verfasst Di 04.05.2010 22:57
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Wenn du einmal bei der BS angemeldet bist, dann musst du auch hingehen. So werden das wohl unentschuldigte Fehlzeiten werden (die meist auch im Abschlusszeugnis auftauchen).
Zu besonderen Anlässen kann dein Chef die Schule darum bitten dich mal freizustellen - der große Unterschied ist das bitten, denn Anspruch besteht da nicht. Wenn das mal ausnahmsweise vorkommt ist es meist kein Problem, liegt aber im Ermessen des Klassenlehrers.
Wenn du mit der Begründung fehlen sollst, dass "viel zu tun ist" kann ich verstehen wenn der Lehrer da was gegen hat.
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Neox

Dabei seit: 27.12.2003
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Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.05.2010 23:53
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also als ich damals in der Ausbildung war haben wir das seeeeeehr ausgiebig ausgenutzt, nach meinem Jahrgang durften das kommende Azubi jahrgänge es aus unserer Firma auch nicht mehr... unterm strich war ich vielleicht 20% der Zeit da die ich hätte da sein müssen, letzlich war mir so, dass du eh nur zur Zwischenprüfung da sein musst um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die Frage ist halt wie vel gewicht du deinem Zeugnis zukommen lassen willst...
Für mich war und ist der Kram nicht mal das Papier wert auf dem er steht, wollte noch nie jemand sehen, wozu auch
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
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Verfasst Mi 05.05.2010 00:33
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Nimroy hat geschrieben:
nun ja, per Gesetz bist du meine ich schon verpflichtet zur Schule zu gehen, wenn ihr euch einmal daür entschieden habt. Das kannman nicht mal so und mal so handhaben. Und dein Chef ist auch nicht berechtigt, dich von der Schule zu entschuldigen, von daher hat dein Lehrer schon Recht. Aer ob da was kommt? Wohl eher nicht. Wobei der Lehrer schon verdammt vil Zeit und wenig Sorgen u haben scheint, wenn er deswegen anruft.

//Nachtrag:
Der relevante Gesetzespassus ist §15, BBiG
Zitat:
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen.


Daraus kann ma rückschließen, dass du keinen Anspruch darauf hast, die Klausur nachzuschreiben.


Wie Nimroy schon sagt es hat nichts mit deinem Alter zu tun sondern dein Ausbilder verstößt gegen die gültige Regelung!

Das der Lehrer sich meldet finde ich korrekt!
Da sowas gegen den Ausbildungsrahmenvertrag verstößt und Du ohne berechtigtem Grund fehlst!
Wenn der Lehrer mies drauf ist kann er Dir sogar eine 6 geben * Wo bin ich? *

Obs sowas Ärger geben kann, ausser der 6, is fraglich ich würd aber nicht zu oft machen <-- Schuld!


Zuletzt bearbeitet von Silvergecko am Mi 05.05.2010 00:35, insgesamt 3-mal bearbeitet
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JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.05.2010 00:39
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War der Lehrer vielleicht nur angepisst wegen der Klausur? * Keine Ahnung... *

Denke mal du hast vorher nie/selten gefehlt und nun sowas?
Wäre zumindest meine Vermutung...

Peaze!
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