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Thema: Freistellung vom Unterricht vom 03.05.2010


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Silvergecko

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Verfasst Mi 05.05.2010 01:01
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Also das was ich da oben gesagt habe ist möglich... aber ich glaub nicht das sowas passiert! Sollte einfach mal en Gedankenanstoss und ne Info sein Grins
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Star_Scream
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2005
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Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.05.2010 13:49
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Ist erst zum zweiten mal passiert, dass mein Chef mir sowas geschrieben hat und beim ersten mal hat keiner was gesagt (war 1 Tag) als ich den Wisch in der Schule abgegeben habe (ich weiss jetzt auch nicht ob mein Klassenlehrer das überhaupt gesehen hat damals) jetzt hat sich plötzlich einer gemeldet. Die Klausur war in Englisch und so wie es aussieht darf ich sie nachschreiben *Thumbs up!*
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.05.2010 13:50
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Das is schön weil eigentlich kannst Du ja nix dafür *Thumbs up!*
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Star_Scream
Threadersteller

Dabei seit: 26.08.2005
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Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.05.2010 17:26
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Aber trotzdem bin ich jetzt trotzdem noch am grübeln ob ich deswegen 2 unentschuldigte Tage auf dem Zeugnis haben werde. Ist doch A A wenn ich mich mit sowas dann woanders bewerbe, doer?
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EHST
Gesperrt

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Geschlecht: -
Verfasst Mi 05.05.2010 17:57
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Als meiner Meinung ach ist es legitim, wenn der Chef Dich im Notfall in den Betrieb holt, auch wenn Du zu dieser Zeit eigentlich in der Schule sein müsstest. Und entschuldigt ist entschuldigt, da darf der Klassenlehrer nicht einfach unentschuldigt reinschreiben.

Arbeit geht vor!

Edit: Auf einer IHK-Seite gefunden:

Zitat:
Aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Betrieb an zwei Tagen pro Schuljahr einen
Auszubildenden vom Berufsschulunterricht beurlauben lassen. Zuständig hierfür ist der
Klassenlehrer.


Zuletzt bearbeitet von EHST am Mi 05.05.2010 18:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.05.2010 18:26
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EHST hat geschrieben:

Arbeit geht vor!


Falsch!
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Nimroy
Community Manager

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Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.05.2010 18:42
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EHST hat geschrieben:
Als meiner Meinung ach ist es legitim, wenn der Chef Dich im Notfall in den Betrieb holt, auch wenn Du zu dieser Zeit eigentlich in der Schule sein müsstest. Und entschuldigt ist entschuldigt, da darf der Klassenlehrer nicht einfach unentschuldigt reinschreiben.

Arbeit geht vor!

Edit: Auf einer IHK-Seite gefunden:

Zitat:
Aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Betrieb an zwei Tagen pro Schuljahr einen
Auszubildenden vom Berufsschulunterricht beurlauben lassen. Zuständig hierfür ist der
Klassenlehrer.


Völliger Nonsens! Die gesetzliche Grundlagen sehen anders aus!
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 05.05.2010 19:13
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type1 hat geschrieben:
EHST hat geschrieben:

Arbeit geht vor!


Falsch!


Das ist meine Meinung. Die kann nicht falsch sein. Und da der Arbeitgeber den Lehrling bezahlt, sollte die Produktivität eben an erster Stelle stehen.

Nimroy. Was ist Nonsens? Meine Meinung oder das von der IHK? Letzteres habe ich ja auch nur von da übernommen. Du kannst mir da gern den Gesetzestext vorlege, welcher besagt, dass ein Freistellen vom Berufsschulunterricht nicht erlaubt ist. (Was ich eine Frechheit fände.)


Zuletzt bearbeitet von EHST am Mi 05.05.2010 19:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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