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Thema: Frei für Bewerbungsgespräche? vom 24.10.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Frei für Bewerbungsgespräche?
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funny
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Verfasst So 24.10.2004 23:45
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Frei für Bewerbungsgespräche?

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Meine Ausbildung neigt sich dem Ende und nun informiere ich mich gerade über Weiterbildungsmöglichkeiten.
Dabei bin ich auf zwei Privatakademien gestoßen, die mich sehr interessieren, allerdings würde ich mir die natürlich auch gerne mal anschauen, bevor ich mich dort bewerbe/anmelde. Ich möchte auch ungern bis zu meinem Ausbilungsabschluss damit warten - da möchte ich ja schon wissen, wie es weitergeht.

Kann mir jemand sagen, ob ich vom Gesetz her berechtigt bin, solche Schulbesuche und danach auch Bewerbungsgespräche während der Arbeitszeit zu machen, wenn sich die Öffnungszeiten der Akademien mit meinen Arbeitszeiten decken?
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sanni3103

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Verfasst So 24.10.2004 23:48
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so weit ich weiß, solltest du das auf alle mit deinem Arbietgeber abklären, denn es ist glaub ich vom arbeitgeber abhängig, ob er dich freistellt oder du dir urlaub nehmen musst...
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Waschbequen
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Verfasst So 24.10.2004 23:50
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Re: Frei für Bewerbungsgespräche?

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funny hat geschrieben:
Kann mir jemand sagen, ob ich vom Gesetz her berechtigt bin, solche Schulbesuche und danach auch Bewerbungsgespräche während der Arbeitszeit zu machen, wenn sich die Öffnungszeiten der Akademien mit meinen Arbeitszeiten decken?

Quatsch. Einen solchen Anspruch gibt es nicht. Allerdings sollte dein Arbeitgeber so kulant sein, und dir für die paar Stunden freigeben, zur Not unbezahlt. Falls er sich quer stellt, kannste ja Kopfschmerzen kriegen.
 
aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 25.10.2004 08:19
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wie waschi schon richtig sagt ist es im grunde dein "privatvergnügen" dich woanders zu bewerben. wenn du aber eh nicht übernommen wirst, wäre es nur fair von deinem jetzigen betrieb, die suche nach einem anderen arbeitsplatz zu unterstützen. ansonsten entweder urlaub nehmen, oder dir ist halt schlecht und du musst umbedingt heim Lächel
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funny
Threadersteller

Dabei seit: 30.03.2004
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Verfasst Mo 25.10.2004 18:19
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habe nochmal etwas gesurft...denn mir war doch so...folgendes habe ich gefunden:

"Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf eine angemessene Zeit zum Suchen einer neuen Stelle. Das ist in § 629 BGB geregelt und gilt auch für befristete Arbeitsverträge. Der Arbeitnehmer muss sich mit diesem Verlangen an den Arbeitgeber wenden; er kann also nicht ohne Genehmigung des Arbeitgebers der Arbeit fern bleiben.

Dieser gesetzliche Anspruch kann im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen werden.

Für die Häufigkeit, den Zeitpunkt und die Dauer der Freistellung sind die Umstände des konkreten Arbeitsverhältnisses und des Arbeitsmarktes maßgebend.

Der Arbeitgeber muss auch für die angemessene Zeit zur Stellensuche das Arbeitsentgelt zahlen.
"

Gilt das dann nicht auch für Auszubildende? Haben wir nicht auch einen "befristeten Arbeitsvertrag"?
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Nimroy
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Verfasst Mo 25.10.2004 19:33
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funny hat geschrieben:


"Der Arbeitnehmer hat nach der Kündigung eines dauernden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf eine angemessene Zeit zum Suchen einer neuen Stelle.


Das heißt, wenn du schon das Kündigungsschreiben hast, dann kannst du dich auf den Gesetzestext berufen.
Generell frag ich mich, warum ihr immer gleich alle so fix mit dem Gesetestext zur Hand seid. Wir sind doch alle bloß Menschen und auch Chefs müssen sich zum kacken hinhocken.

* Ich bin ja schon still... *
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funny
Threadersteller

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Verfasst Di 26.10.2004 14:55
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...nur weil wir alle bloß menschen sind, heißt es aber noch lange nicht, dass wir auch "menschliche" chefs haben...
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Waschbequen
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Verfasst Di 26.10.2004 18:41
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Update!

http://www.werra-meissner.de/buergerservice/aemter/Frauen/arbeitsratgeberin/Inhalt/14_pflichten.htm
 
 
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