Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Di 26.10.2004 19:03
Titel
|
|
|
Waschbequen aka Wera Meissner hat geschrieben: | Hat die Arbeitgeberin oder die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis gekündigt, muss die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin angemessene Freizeit zur Stellensuche und zum Besuch des Arbeitsamtes gewähren (§ 629 BGB / § 2 Abs.2 S. 2 SGB III) |
Und auch an dieser Stelle der dezente Hinweis auf die Tempi: "Hat [...] gekündigt,..." Plusquamperpefkt. Die Handlung liegt in der Vergangenheit.
|
|