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Thema: Frei für Bewerbungsgespräche? vom 24.10.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Frei für Bewerbungsgespräche?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.10.2004 19:03
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Waschbequen aka Wera Meissner hat geschrieben:
Hat die Arbeitgeberin oder die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis gekündigt, muss die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin angemessene Freizeit zur Stellensuche und zum Besuch des Arbeitsamtes gewähren (§ 629 BGB / § 2 Abs.2 S. 2 SGB III)


Und auch an dieser Stelle der dezente Hinweis auf die Tempi: "Hat [...] gekündigt,..." Plusquamperpefkt. Die Handlung liegt in der Vergangenheit.
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Waschbequen
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 26.10.2004 20:01
Titel

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Ja selbstverständlich. Ich wollte es nur nochmal posten, weil es mein gedachtes Wissen diesbezüglich auf den Kopf stellt. Ich bin davon ausgegange, dass es prinzipiell nicht möglich ist.
 
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