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sTiihLiiq0Ne
Threadersteller
Dabei seit: 10.06.2009
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.01.2011 22:50
Titel
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Ich weis was ihr meint, aber die IHK weis Bescheid, dass ich dort seit dem 1.8.2010 tätig bin, und auch meine Freundin, die über diese Vorkomnisse etc. mit der IHK in Kontakt getreten ist, hat ihre Aussage abgeliefert, das ich dort gearbeitet habe und auch raus will wegen den schlechten Bedingungen. Auch wenn kein Vertrag zu Stande kam, habe ich den Kündigungsbrief, in dem stand, das es ein Ausbildungsverhältnis gegeben hat, auch wenn dies nicht schriftlich war.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.01.2011 22:55
Titel
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Bescheid wissen und rechtsgültig sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Aber hier begebe ich mich ins Reich des Halbwissen und schweige.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.01.2011 23:24
Titel
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type1 hat geschrieben: | Wenn kein Vertrag bestand ist doch der ganze Palaver unnötig.
Dann hat doch nie ein Ausbildungsverhältnis bestanden.
Oder check ichs nicht? |
Nun kommt ein gültiger Arbeitsvertrag ja auch durch Duldung zustande. Nicht anders bei der Ausbildung.
Definitiv gilt auch ein mündlicher Ausbildungsvertrag. Mit allen Rechten und Pflichten beider Seiten.
Für mich klingt der ganze Vorgang ja kriminell. Und dumm zugleich. Wer sich so kaputt machen lässt...
Zuletzt bearbeitet von Astro am Mi 05.01.2011 23:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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chriss
Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.01.2011 23:30
Titel
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akzeptiert die ihk denn mündlich ausgehandelte ausbildungsverträge?
der druck und die freude eine ausbildung als mg ergattert zu haben, ist wohl so groß, dass man sich solche gesundheitsschädigenden arbeitsbedingungen gefallen lässt. bestimmt kein einzelfall. mit 23 steht ein junger mensch seinem ersten arbeitgeber vielleicht auch nicht so selbstbewusst entgegen.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.01.2011 23:52
Titel
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Die haben's natürlich lieber schriftlich. Aber rechtsgültig ist er ja auch mündlich. Und bestätigt wird er ja sogar durch die schriftliche Kündigung.
Das mag stimmen. Auf jeden Fall ist es unsittlich, junge Menschen so auszunutzen. Trotz aller guten Sitten und Datenschutz ist es schade, dass es für solche Typen keinen Pranger gibt. Und sei er nur virtuell. Kunden und Geschäftspartner sollten ruhig wissen, mit wem sie sich da abgeben.
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chriss
Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.01.2011 23:59
Titel
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ein virtueller pranger - das wäre mal ne richtig gute sache, die was bewirken könnte.
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Der_Morph
Dabei seit: 30.03.2004
Ort: Brandenburg
Alter: 45
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Verfasst Do 06.01.2011 01:15
Titel
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chriss hat geschrieben: | ein virtueller pranger - das wäre mal ne richtig gute sache, die was bewirken könnte. |
...und mit dem allerhand Schindluder getrieben werden könnte. Ob es da immer die Richtigen trifft, ist da noch die Frage. Womit ich jetzt nicht vom aktuellen Fall ausgehe, sondern allgemein.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.01.2011 01:25
Titel
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Astro hat geschrieben: |
Für mich klingt der ganze Vorgang ja kriminell. Und dumm zugleich. Wer sich so kaputt machen lässt... |
Du weißt sicher, dass ich da deine Meinung voll unf ganz teile.
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