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Thema: Berichtsheft vom 09.05.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Prüfungen -> Berichtsheft
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mediablo
Threadersteller

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Verfasst Mi 09.05.2012 09:44
Titel

Berichtsheft

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Hey Leute,

muss man bei der Abschlussprüfung ein Berichtsheft über die komplette Ausbidung vorlegen oder nur seit der Zwischenprüfung, weil dort wurden ja bereits Berichtshefte eingesehen? Also würde es reichen wenn ich ein Berichtsheft habe welches nach der ZP anfängt?
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.05.2012 09:54
Titel

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Dein Problem verstehe ich nicht ...

Du hast ein Berichtsheft angelegt und geführt ... das hast du zur ZP vorgelegt ... dann machst deine Ausbildung weiter ... und führst dein Berichtsheft weiter ... und legst das zur AP vor ... * Keine Ahnung... *
--
Wenn dir die erste Hälfte nicht gefällt, sieht man eine Entwicklung ... auch kein Problem ...
--
Ansonsten dokumentiert dein Berichtsheft ALLES, was du während deiner GESAMTEN Ausbildung, gelernt/gemacht hast und entsprechend auch das, was du nicht gemacht hast ...
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mediablo
Threadersteller

Dabei seit: 01.02.2009
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.05.2012 10:55
Titel

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geht mir nur darum dass ich das zp-berichtsheft noch nicht wiedergefunden habe und hätte mir so die sucherei sparen können Lächel
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Piki

Dabei seit: 30.01.2008
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Verfasst Mi 09.05.2012 11:25
Titel

Re: Berichtsheft

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mediablo hat geschrieben:
Hey Leute,

muss man bei der Abschlussprüfung ein Berichtsheft über die komplette Ausbidung vorlegen oder nur seit der Zwischenprüfung, weil dort wurden ja bereits Berichtshefte eingesehen? Also würde es reichen wenn ich ein Berichtsheft habe welches nach der ZP anfängt?


Du willst also ein halbleeres Heft vorlegen und das Fehlen der Einträge damit begründen, dass es schonmal eingesehen wurde? Klingt logisch und plausibel. *zwinker*
Beim Einsehen sind irgendwie die Einträge abhanden gekommen. Au weia!

Wahrscheinlich hast Du zur Zwischenprüfung das Berichtsheft „vergessen“, und es hat trotzdem irgendwie geklappt. Denn Du schreibst ja nicht, das man DEIN Berichtsheft eingesehen hat, sondern das allgemein bereits Berichtshefte eingesehen wurden.

Es kann nur zwei Möglichkeiten geben.
Entweder Du kommst mit der gleichen Nummer durch wie bei der Zwischenprüfung – unwahrscheinlich. Oder das gesamte Heft wird nachgetragen – empfehlenswert.

Alternativ kannst Du Dir auch ein Attest ausstellen lassen – wegen nachgewiesener chronischer Prokrastenie.


EDIT:

mediablo hat geschrieben:
geht mir nur darum dass ich das zp-berichtsheft noch nicht wiedergefunden habe und hätte mir so die sucherei sparen können Lächel

Habe ich zu spät gelesen. Da lag ich mit meiner Vermutung wohl etwas daneben, sorry.


Zuletzt bearbeitet von Piki am Mi 09.05.2012 11:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Klangjuwel

Dabei seit: 27.02.2012
Ort: Offenburg
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Verfasst Mi 09.05.2012 13:15
Titel

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Alo zu uns hieß es, dass wir das Berichtsheft nur bei der praktischen Abschlussprüfung vorzeigen müssen (mussten es auch nicht bei der Zwischenprüfung abgeben...)! Das ist aber wohl von IHK zu IHK unterschiedlich oder?
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MarcoBochum

Dabei seit: 04.06.2007
Ort: -
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.05.2012 14:13
Titel

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Ich hab damals (1989) 3 Jahre Berichtsheft nachgeschrieben, da es hiess man muss es vorzeigen damit man die Prüfung ablegen kann.

Und dann wollte es niemand sehen. * Ich geb auf... *
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DennisMaur

Dabei seit: 20.05.2012
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Verfasst So 20.05.2012 15:35
Titel

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Mit einem halben Berichtsheft wirst du nicht weit kommen.
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NaMex

Dabei seit: 11.09.2009
Ort: Darmstadt
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 20.05.2012 20:26
Titel

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das berichtsheft wird bei uns bei den betriebsbesuchen nachgeschaut und muss komplett da sein.
also in hessen ist das zumindest so...

n halbes berichtsheft wird wohl eher nicht durchgehen^^
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