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buschinski
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2007
Ort: -
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Verfasst Sa 03.03.2007 15:10
Titel Webdesigner -> Künstler? |
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Hallo,
mich täte mal interessieren, ob ich als Webdesigner als Künstler und somit als Freiberufler arbeiten darf.
Also u.a. auch berechtigt für die KSK bin.
Meine Tätigkeit wären eher statische, kleine Websites mit Schwerpunkt der reinen Gestaltung und Pflege, also ohne besondere Programmierung oder interaktive Sachen. Hosting würde immer auf den Kunden laufen. Ich hätte halt nur Zugang zum Webserver, der auf Namen des Kunden läuft.
Wie sieht das aus?
Danke & Grüße
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benjo
Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Sa 03.03.2007 16:18
Titel
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solange du als freiberufler ausschließlich eine kreative leistung verkaufst, also kein hosting, shops, usw., sollte das soviel ich weiss kein problem sein mit der ksk.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2007 00:33
Titel
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Soweit ich da richtig informiert bin, darf's dann aber wirklich nur die kreative Leistung - sprich: das Layout - sein. Bereits der Aufbau der Seite in html/css etc. pp. ist eine gewerbliche Leistung und schließt damit die Freiberuflichkeit wieder aus.
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buschinski
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2007 04:13
Titel
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wo kann man das denn mal in Erfahrung bringen?
Schliesslich MUSS eine Website programmiert werden - analog muß ein Fotograf ja auch entwickeln.
Ich glaube nicht, daß dem Fotografen seine künstlerische Tätigkeit aberkannt wird, weil er in einem rein technischen Verfahren seine Bilder entwickelt...
Grüße,
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buschinski
Threadersteller
Dabei seit: 03.03.2007
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sidisinsane
Dabei seit: 30.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2007 15:23
Titel
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Da hast Du schon recht. Webdesigner sind im Sinne eines rechtsgültigen Anspruchs auf Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse Künstler. Aber wie Sidschei schon andeutete, werden sowohl die KSK wie auch die Gewerbeordnung den Tätigkeitsbereich des Webdesigners eng fassen wollen. Nach deren Definition bist Du dann möglicherweise plötzlich Programmierer oder sonst was.
Der jahrelange Kampf der KSK gegen die Aufnahme von Webdesignern hat gezeigt, das es nicht gerade ihre Art ist Antragsteller mit offenen Armen zu empfangen. Informiere Dich besser an den zuständigen Stellen, bevor Du hier was falsches annimmst.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst So 04.03.2007 15:38
Titel
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sidisinsane hat geschrieben: |
Da hast Du schon recht. Webdesigner sind im Sinne eines rechtsgültigen Anspruchs auf Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse Künstler. Aber wie Sidschei schon andeutete, werden sowohl die KSK wie auch die Gewerbeordnung den Tätigkeitsbereich des Webdesigners eng fassen wollen. Nach deren Definition bist Du dann möglicherweise plötzlich Programmierer oder sonst was. |
So sieht's nämlich aus! Beispiel aus dem Printbereich gefällig? Broschürenlayout -> Künstler. Wenn man dann aber namens und im Auftrag des Kunden (also nichtmal als eigener Auftrag) den Druckjob an eine Druckerei vermittelt, dann gibt's schon Ärger!
So zumindest in einem mir bekannten Fall eines mir ebenfalls bekannten Diplom Grafikdesigners. Allerdings ist der Fall jetzt gut 3-4 Jahre her. Ich weiß also nicht abschließend, ob sich da zwischenzeitlich noch was geändert hat, denn das zitierte Urteil stammt ja aus 2005.
Allgemein kann man also wohl sagen, das da kräftig gemauert wird. Ich würde mich also auf solche Urteile nur wenig verlassen. Schlußendlich bleibt's nämlich doch zu einem Gutteil Auslegungssache. Wenn's ein größeres Projekt ist, argumentiert des Sachbearbeiter da sicherlich schnell, dass das Coding mehr Zeit in Anspruch genommen haben dürfte, als die Gestaltung - und schon sitzt man auf'm Pott...
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