mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 06:34 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: KSK, akzeptierte Tätigkeiten als Künstler vom 01.06.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> KSK, akzeptierte Tätigkeiten als Künstler
Autor Nachricht
IndiraOnline
Threadersteller

Dabei seit: 01.06.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 01.06.2010 21:43
Titel

KSK, akzeptierte Tätigkeiten als Künstler

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo zusammen,

ich bin bereits bei der KSK aufgenommen worden und habe für meine Kunden bislang nur Layoutgestaltungen/Musterlayouts erstellt, also rein "künstlerisch" gearbeitet.

Neuerdings erstelle ich auch komplette Buch-Umbrüche (Schriftsatz + konkrete Doppelseitengestaltung, incl. Integration vieler Abbildungen). Ich bekomme also meine eigenen oder fremde Musterlayouts und gestalte/setze das komplette Buch nach dem Muster. Anschließende Korrekturläufe fallen auch manchmal an.

Mit der reinen Produktion der Bücher habe ich jedoch nichts zu tun, ich liefere indd-Dateien an den Kunden, der wickelt dann die Erstellung von Druckdaten (PDFs etc.) sowie das Drucken bzw die Kommnikation und den Ablauf mit der Druckerei ab.

Kann mir jemand sagen, ob die KSK diese "neue" Umbruch-Tätigkeit auch als künstlerische Tätigkeit ansieht, oder ob ich da evtl. Ärger bekommen kann bzw. sie mich wieder rauswerfen können?
Wäre super, denn mir jemand von euch antworten könnte (der evtl. ähnliche Tätigkeiten ausführt) oder sich dort auskennt.
Liebe Grüße

Indira
  View user's profile Private Nachricht senden
juelysmile23

Dabei seit: 23.02.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.06.2010 17:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi du,

das ist immer noch kreative Arbeit. Du arbeitest ja mit Indesign und setzt Bücher. Ob nun nach Vorlage oder nicht, das ist egal. Ich bin zwar nicht der Superprofi, aber ich würde sagen, das macht nichts aus.

Hingegen wenn du auf einmal ganz andere Tätigkeiten übernimmst, wie lektorieren, Gartenpflege *bäh* o.ä. , dann solltest du es der KSK melden.

LG
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 02.06.2010 17:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

die reine satzarbeit würde weniger als künstlerisch sehen, eher handwerklich.

mir hat mal (das ist jetzt einige jahre her) eine mitarbeiterin der ksk erzählt, dass alle arbeiten der druckvorstufe (daten für den druck aufbereiten und sätzen) nicht unter eine künstelerische tätigkeit fallen. das eigentliche entwickeln von ideen und layouts am rechner und zeichbrett (skirbbles) hingegen schon. aber eben nicht die satzarbeit.

das wird vermutlich wieder im einzelnen fall entschieden, was da einfach überwiegt. aber erst einmal abwarten was von der ksk kommt... * Keine Ahnung... *
 
IndiraOnline
Threadersteller

Dabei seit: 01.06.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 02.06.2010 22:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hmm, das wäre aber schlecht wenn sie mich deswegen wieder rauswerfen können ...
  View user's profile Private Nachricht senden
Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.06.2010 02:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

IndiraOnline hat geschrieben:
Hmm, das wäre aber schlecht wenn sie mich deswegen wieder rauswerfen können ...

Du must aber fairerweise zugeben, dass Du mit Deiner Arbeit in Konkurrenz zum klassischen Setzer trittst. Dank KSK hast Du aber die bessere Kostenstruktur hinsichtlich Deiner Sozialversicherungskosten. Gerade bei Einzelunternehmen ist dies aber ein entscheidender Kostenfaktor. Eine Förderung der KSK wirkt sich dann wettbewerbsverzerrend aus.

Gruß

Achim
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Arbeitszeugnis - Tätigkeiten
Mediengestalter Bild und Ton - Tätigkeiten
Tätigkeiten Grafikdesigner ohne Gewerbe
Meine Tätigkeiten nach 3 Monaten
Steuerfrage zu nebenberufliche, künstlerische Tätigkeiten!
Webdesigner -> Künstler?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.