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Thema: Vorstellungsgespräch als Freier Mitarbeiter nach Elternzeit vom 22.08.2012


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Benutzer 62312
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Verfasst Do 23.08.2012 10:53
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mit der ihk-köln habe ich telefonisch gesprochen. diese 5/6el regelung ist korrekt. aber nur ein auftraggeber ist nicht "zwingend" eine scheinselbstädigkeit. das wollte ich nur deutlich machen.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html

ihk hat geschrieben:
II. Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit

Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist, ob sich eine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber feststellen lässt.

Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind folgende Merkmale:

das Unternehmen besitzt kein Firmenschild oder keine eigenen Geschäftsräume. Es hat kein eigenes Briefpapier oder eigene Visitenkarten. Oder der Unternehmer tritt beispielsweise in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf. Als deutliche Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung werden eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers angesehen.

Der beschriebene Vermutungskatalog ist zwar mit Neufassung des Gesetzes entfallen, damit aber im Rahmen der Beurteilung der Scheinselbstständigkeit nicht bedeutungslos geworden. Bei der Beurteilung der Gesamtsituation spielen Gesichtspunkte wie
•keine regelmäßig Beschäftigten
400,- € Beschäftigtenverhältnisse werden nicht anerkannt. Familienangehörige werden gegenüber der früheren Regelung anerkannt.

•Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber
Bei der Auslegung des Begriffs „im Wesentlichen“ gehen die Sozialversicherungsträger von einem Anteil von fünf Sechsteln des Umsatzes mit einem Auftraggeber aus. Es genügt nicht, vertraglich die Zulässigkeit weiterer Auftragsverhältnisse festzustellen, sondern die Auftraggeber müssen tatsächlich nachgewiesen werden.

•Auftraggeber hat Beschäftigte, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbstständige

•Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers - kein unternehmerisches Handeln
Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind folgende Merkmale: das Unternehmen besitzt kein eigenes Firmenschild, keine eigenen Geschäftsräume, kein eigenes Briefpapier oder Visitenkarten. Der Unternehmer tritt in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf.

•Selbstständiger hat Tätigkeit beim Auftraggeber zuvor als dessen Arbeitnehmer verrichtet

weiterhin eine Rolle.


das nur auf die schnelle. weitere infos müsste ich erst noch raus suchen.

edit: kleingewerbe! selbst die ihk nutzt in manchen schreiben diesen begriff, es ist aber umgangssprache und bezieht sich dann nicht nur auf die kleinunternehmerregelug sondern auch (nur) auf geringe verdienste. man KANN die regelung in anspruch nehmen, muss man aber nicht. beim gewerbeamt gibt es aber faktische keine anmeldung als "kleingewerbe".


Zuletzt bearbeitet von am Do 23.08.2012 10:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
naa
Threadersteller

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Verfasst Do 23.08.2012 12:12
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zum Thema KSK, ich sehe mich ja nicht als Künstler, ein Buchsatz ist ja nicht unbedingt künstlerisch wertvoll. Es geht bei diesem Arbeitsverhältnis um Umbrucharbeiten und Satz. Was ist daran künstlerisch wertvoll?

zum Thema verdienst. Ich bekomme derzeit noch Elterngeld, welches ich mir auf zwei Jahre gesplittet ausbezahlen lasse. Das tut aber nichts zum Thema. Auf ein Gehalt bin ich nicht angewiesen, wir können mit dem Gehalt meines Mannes "überleben". Allerdings würde ich gerne für mich einfach wieder arbeiten gehen, was sinnvolles schaffen und dabei für die täglichen Luxusgüter (Urlaub, Shopping, Auto...) dazuverdienen. Da wir noch ein zweites Kind planen ist das nur eine vorübergehende Lösung um am Ball zu bleiben. Aber genau deshalb glaube ich lohnt sich der Aufwand nicht.

Schade eigentlich, ich finde das alles viel zu kompliziert und weiß nicht mal an welche Stelle ich mich als erstes Wenden müsste. Von IHK, KSK, Gewerbeamt, Finanzamt hab ich keine Ahnung, auch wenn ich die FAQs lese, hab ich dazu tausend Fragen die mir niemand beantwortet. Ich glaub Deutschland ist mir zu bürokratisch um diesen Schritt zu wagen. Das Vorstellungsgespräch werde ich trotzdem mit nehmen, vielleicht wird mal wieder eine feste Stelle frei, dann kennt man sich schon. Kontakte schaden bekanntlich nie.

Solange bleibt mir als Frau mit Kind anfang 30 wohl nur ein 400 euro Job im Supermarkt - mehr Chancen hab ich hier wohl leider nicht. Keine Rente, keine Sicherheiten, ... tja das ist wohl das das Schicksal vieler Frauen.
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NaMaMe

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Verfasst Do 23.08.2012 12:26
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Tschuldigung, aber das halte ich für Blödsinn. Informier dich doch einfach mal wirklich bei den zuständigen Stellen, die beantworten die dann wirklich jede Frage haarklein und als Tochter einer arbeitenden Mutter kann ich sicher behaupten: ja, auch als Mutter über 30 gibt es Jobs. Ich kenn auch noch ein paar andere Mütter die arbeiten - allerdings keine mit nem 400 Job.

Nicht böse gemeint jetzt, aber wenn du schon einknickst, weil du nen Behördengang erledigen müsstest, dann kann ich mir beim besten Willen eh nicht vorstellen, dass die Selbstständigkeit für dich das richtige wäre. (ist ja auch nciht schlimm). Wenn du eh nicht aufs Gehalt angewiesen bist würd ich dir daher eher zu ner halbtagsstelle raten
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Nimroy
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Verfasst Do 23.08.2012 12:48
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dasNathylein hat geschrieben:
Tschuldigung, aber das halte ich für Blödsinn. Informier dich doch einfach mal wirklich bei den zuständigen Stellen, die beantworten die dann wirklich jede Frage haarklein und als Tochter einer arbeitenden Mutter kann ich sicher behaupten: ja, auch als Mutter über 30 gibt es Jobs. Ich kenn auch noch ein paar andere Mütter die arbeiten - allerdings keine mit nem 400 Job.

Nicht böse gemeint jetzt, aber wenn du schon einknickst, weil du nen Behördengang erledigen müsstest, dann kann ich mir beim besten Willen eh nicht vorstellen, dass die Selbstständigkeit für dich das richtige wäre. (ist ja auch nciht schlimm). Wenn du eh nicht aufs Gehalt angewiesen bist würd ich dir daher eher zu ner halbtagsstelle raten



Word. Da ruft man bei der Elterngeldstelle an und spricht mit denen. Und ich spreche da aus Erfahrung. Alles andere ist bloß Prokastination aus reiner Bequemlichkeit!


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 23.08.2012 12:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 23.08.2012 13:19
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ach komm... mach hier dicht, nimroy. bei so einem gewäsch ist jede hilfe verloren!

sorry naa, aber wenn du alleine nichts gebacken bekommst und gar nichts kapierst dann ist dir da auch nicht zu helfen. wir können dir nicht die welt und das böse bürokratische deutschlad erklären.

naa hat geschrieben:
zum Thema verdienst. Ich bekomme derzeit noch Elterngeld, welches ich mir auf zwei Jahre gesplittet ausbezahlen lasse. Das tut aber nichts zum Thema.

was zur sache tut und was nicht, kannst du wohl nur schwer beurteilen, oder? es macht für jede behörde einen unterschied, ob du angestellt, selbständig oder arbeitslos bist.


Zuletzt bearbeitet von am Do 23.08.2012 13:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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