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naa
Threadersteller
Dabei seit: 15.09.2008
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Verfasst Mi 22.08.2012 20:08
Titel Vorstellungsgespräch als Freier Mitarbeiter nach Elternzeit |
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Hallo ihr,
ich hoffe hier ein wenig mich mit Leuten austauschen zu können, die näher dran sind am Thema als ich. Kurz zu mir: Ich bin 30 Jahre alt, habe 2002 meine Ausbildung als staatlich geprüfter Grafik Designer an der Afk Stuttgart abgeschlossen und bin jetzt seit März 2011 in Elternzeit. Nun bin ich auf der Suche nach einer Möglichkeit wieder in den Beruf einzusteigen.
Ich habe bisher nur in kleinen Agenturen gearbeitet, zuletzt ein 4 Frauen-betrieb. Leider kann ich da nicht wieder anfangen, bzw. nur auf Vollzeit. Ich möchte aber nicht mehr als 60-80 Std./monatl. arbeiten.
Nun habe ich morgen ein Vorstellungsgespräch bei einem Verlag als freier Mitarbeiter im Buchsatz. Dazu müsste ich ja ein Gewerbe anmelden (vorerst ein Kleingewerbe). Soweit so gut nun meine Fragen dazu:
- Auf welche Fragen muss ich mich morgen einstellen? (Mein letztes Gespräch ist über 7 Jahre her und das in einer lockeren Agentur-Umgebung. Der Verlag ist schon eine seriösere Adresse)
- Gehaltsverhandlungen: Ich weiß nicht ob sie Projektbezogen bezahlen oder Stundenbasis, ich dachte bei Stundenbasis mit einer Vorstellung von 30-35 Euro anzufangen. Ist das in Ordung für meine Berufserfahrung? Ausgaben hab ich ja quasi fast keine, bis auf eben Steuer usw. Homeoffice ist vorhanden. Das bisschen Strom hab ich bisher ja auch verbraucht, weil ich den Mac den ganzen Tag laufen habe.
Und das führt zur nächsten Frage: Nebenkosten: Gibt es irgendwo eine Zusammenfassung welche Nebenkosten ich einkalkulieren muss? Wieviel % Steuern, als Grafiker habe ich ja nichts mit der IHK zu tun, oder? Künstlersozialkasse gibts befreiungen bei Geringumsatz? Sonst noch was?
Würdet ihr das Riskieren? Ich bin Mutter und habe zushause ja verpflichtungen, auch wenn die Betreuung von meinem Kind durch Kindergarten und zwei verfügbare Omas gesichert ist. Allerdings habe ich einfach Angst, was ist z.Bsp. mit einem Software Problem, oder eben Hardwareausfall. Ich habe einen Imac hier stehen, den schaff ich zwar instand zu setzen, habe aber keine Rücklagen für hohe Reparaturkosten.
Ich bin immer sehr, sehr übergenau - gerade deshalb hab ich angst vor der Selbstständigkeit. Ich stelle mir zu oft die Frage, was ist wenn...das ist sicherlich keine gute Grundlage für eine Selbstständigkeit, oder?
Wäre sehr froh über hilfreiche Antworten.
Viele Grüße, naa
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Benutzer 116623
Account gelöscht
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Verfasst Mi 22.08.2012 21:15
Titel Re: Vorstellungsgespräch als Freier Mitarbeiter nach Elternz |
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naa hat geschrieben: |
Nun habe ich morgen ein Vorstellungsgespräch bei einem Verlag als freier Mitarbeiter im Buchsatz. Dazu müsste ich ja ein Gewerbe anmelden (vorerst ein Kleingewerbe). Soweit so gut nun meine Fragen dazu: |
Nee, bevor du weiter fragst, lies bitte die FAQ: http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
Und das Wichtigste in Kürze: Es gibt kein "Kleingewerbe", du hast auch als gewerbetreibender Grafiker mit der IHK zu tun, ebenso mit der Berufsgenossenschaft, von der Versicherungspflicht über die KSK gibt es keine Befreiung, schon gar nicht wegen 'Geringumsatz' - der liegt übrigens bei deinem angestrebten Satz bei 2.100 - 2.800 Euro/Monat, das ist nicht gering und die Kleinunternehmerregelung (nicht "Kleingewerbe", siehe FAQ) scheidet damit für dich auch aus,
du musst deinen Vermieter fragen, ob du deine Wohnräume gewerblich nutzen darfst, die Höhe der Einkommensteuer ist vom Gesamteinkommen abhängig (Steuerrechner im Web benutzen), die Höhe der Umsatzsteuer hängt von der Leistung ab (Suche benutzen, gab es in den letzten Tagen erst).
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naa
Threadersteller
Dabei seit: 15.09.2008
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Verfasst Mi 22.08.2012 21:24
Titel
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Danke erstmal für deine Antwort.
Mein Vermieter bin ich selbst, wohne im Eigenheim.
Genau wegen diesem ganzen Bürokratiegedönz wollte ich nieeee selbstständig werden.... man liest und hört immer anderes. Wieso sollte ich kein Kleingewerbe haben können? Der Verlag wäre vorerst mein einziger Kunde und ich bekomme da ab und zu mal ein Buch zum setzen und Umbrucharbeiten. ICh gehe mal von 1-2 Aufträgen im Monat aus.
Suche hab ich genutzt ist aber sehr schwierig da verlässliche Infos raus zu bekommen. FAQ hab ich ausgedruckt und bin am lesen, ist für mich aber immer noch ein Buch mit sieben Siegeln...leider.
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naa
Threadersteller
Dabei seit: 15.09.2008
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Verfasst Mi 22.08.2012 21:25
Titel
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Ps. Bin ich verpflichtet mich in der KSK anzumelden? Was bringt mir das für Vorteile?
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Benutzer 116623
Account gelöscht
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Verfasst Mi 22.08.2012 21:59
Titel
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naa hat geschrieben: | Wieso sollte ich kein Kleingewerbe haben können? |
Weil es kein "Kleingewerbe" gibt. Das existiert nicht. Vielleicht meinst du die Kleinunternehmerregelung - die kannst du aber nicht in Anspruch nehmen, weil dein angestrebter Umsatz über 17.500 Euro/p.a. liegt.
Hör zu: Lies bitte die FAQ, da steht das alles drin.
Zitat: | Der Verlag wäre vorerst mein einziger Kunde und ich bekomme da ab und zu mal ein Buch zum setzen und Umbrucharbeiten. ICh gehe mal von 1-2 Aufträgen im Monat aus. |
Du müsstest dich auch mal mit dem Thema 'Scheinselbstständigkeit' befassen ... oder gleich mit dem Verlag eine Form der Mitarbeit aushandeln, bei der du dich nicht selbstständig machen musst. Denn darauf bist du leider nicht im Ansatz vorbereitet.
Zitat: | Suche hab ich genutzt ist aber sehr schwierig da verlässliche Infos raus zu bekommen. FAQ hab ich ausgedruckt und bin am lesen, ist für mich aber immer noch ein Buch mit sieben Siegeln...leider. |
Ist ja auch ein bisschen arg knapp, sich am Vorabend mal langsam um die Gegebenheiten zu kümmern, aber da musst du halt jetzt mit klar kommen.
Zitat: | Ps. Bin ich verpflichtet mich in der KSK anzumelden? |
Als Grafikerin bist du pflichtversichert. Ich möchte aber nicht alles 2x schreiben. Lies bitte das:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Aufsatz_zur_KSVG-VP.pdf
Zitat: | Was bringt mir das für Vorteile? |
Du bist lustig - es geht nicht um deine Vorteile.
Zuletzt bearbeitet von am Mi 22.08.2012 22:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 23.08.2012 10:06
Titel
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wenn du die aufgaben im verlag vor ort erledigst, einen arbeitsplatz und software gestellt bekommst, feste arbeitszeiten hast dann wärst du "scheinselbständig" und der verlag müsste dich zwangsweise als angestellte einstellen.
wenn du aber deine arbeiten von zuhause erledigst mit deinem rechner und deiner software und beispielsweise nur sporadisch im verlag erscheinst, dann ist das keine "scheinselbständigkeit".
quelle: ihk köln
als selbständige kannst du dir die kunden ja aussuchen und wenn es nur einer ist, dann ist da so.
woher bekommst du denn jetzt deine kohle? die frage wäre auch, was ändert sich daran durch die selbständigkeit.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 23.08.2012 10:34
Titel
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Nefliete hat geschrieben: |
wenn du aber deine arbeiten von zuhause erledigst mit deinem rechner und deiner software und beispielsweise nur sporadisch im verlag erscheinst, dann ist das keine "scheinselbständigkeit". |
Kann durchaus eine sein, "ihk köln" ist eine sehr vage Quelle, kannst du mal die konkrete Seite verlinken?
Zitat: | als selbständige kannst du dir die kunden ja aussuchen und wenn es nur einer ist, dann ist da so. |
Nee, so einfach ist das nicht. Nach wie vor ist ein Indiz für deine Scheinselbstständigkeit, wenn min. 5/6 des Einkommens von einem einzigen Auftraggeber kommen.
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Basti
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 23.08.2012 10:41
Titel
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someonesdaughter hat geschrieben: | naa hat geschrieben: | Wieso sollte ich kein Kleingewerbe haben können? |
Weil es kein "Kleingewerbe" gibt. Das existiert nicht. Vielleicht meinst du die Kleinunternehmerregelung - die kannst du aber nicht in Anspruch nehmen, weil dein angestrebter Umsatz über 17.500 Euro/p.a. liegt.
Hör zu: Lies bitte die FAQ, da steht das alles drin. |
Ich glaube man ist hier etwas irretiert weil auch in der FAQ steht "Kleingewerbe"
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