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Thema: Vertrag Freier Mitarbeiter vom 18.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Vertrag Freier Mitarbeiter
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zizou79
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2007
Ort: München
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Geschlecht: -
Verfasst Fr 18.05.2007 18:51
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Vertrag Freier Mitarbeiter

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Hallo zusammen,

ich hab die möglichkeit als freier mitarbeiter (grafik/design) in einer agentur zu arbeiten.

jetzt hab ich eine vertragsvorlage bekommen, in der eigentlich schon alle sachen vernünftig für beide seiten aufgenommen sind (arbeitszeit, kündigungsfrist, lohn, arbeitseinteilung etc).

allerdings fehlt mir eine klausel über urheberrechte, nutzungsrechte etc., also alles was mit von mir erstellten arbeiten (illustrationen, anzeigen, webseiten etc) zu tun hat.

kann mir da irgendwer einen tip geben, worauf ich achten sollte oder was für klauseln noch in den vertrag mit aufgenommen werden sollten?

tausend dank schonmal für eure hilfe!
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Nico B.

Dabei seit: 07.01.2006
Ort: Oldenburg
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2007 18:54
Titel

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Was ich immer wichtig finde, ist die Distanzierung von Inhalten. Weiß ja nicht, ob sowas da schon drin steht.

Du übergibst ja die Rechte deiner Grafiken/etc.. an die Agentur, also sollte dies auch im Vertrag stehen.


Vielleicht noch die Vetragliche Regelung, diese Arbeiten als DEINE Referenzen aufnehmen zu dürfen.


Gruß, Nico
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zizou79
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2007
Ort: München
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 18.05.2007 19:05
Titel

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hi nico,

besten dank für die schnelle antwort. kannst die antworte mit der distanzierung von den inhalten ein wenig ausführlicher beschreiben, bzw. was das genau bedeutet?

grüsse
tobi
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Nico B.

Dabei seit: 07.01.2006
Ort: Oldenburg
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2007 20:59
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Hi, gerne doch... *zwinker*


Wenn du zB. eine Website erstelltst oder eine Grafik. Und da sind sagen wir mal nicht so tolle Inhalte drauf. (Rassismuss oder egal was), dann sagst DU damit aus, dass du damit nix zu tun hast.

Für die Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich" Sowas in der Art.

Es sagt einfach aus, dass Du nur der Mann für das Visuelle und nicht für das Inhaltliche bist.!
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rusty3000

Dabei seit: 06.05.2007
Ort: Leinfeld
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2007 21:29
Titel

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Sowas in der Art muss rein (ist natürlich keine Rechtsberatung):

Der Auftragnehmer ist weder presserrechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die
Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte der Auftragnehmer durch
Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den
Auftragnehmer von der Haftung frei.
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zizou79
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2007
Ort: München
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 19.05.2007 14:31
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besten dank für die raschen antworten. die folgenden punkte des mir vorliegenden vertrages sind mir noch ein wenig unklar, vielleicht könnt ihr mir da ja weiterhelfen:

1.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie sämtliche selbstangefertigte Schriftstücke oder andere Aufzeichnungen, auch Konzepte, die sich in seinem Besitz finden und die Angelegenheit von (Auftraggeber) betrifft, ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.

2.
Unterlagen und Aufzeichnungen nach Absatz 1 sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung, bzw. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Anforderung unverzüglich und unaufgefordert an (Auftraggeber) zurück zugegeben.

3.
Dem Mitarbeiter steht an den Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht zu.



Soll das bedeuten, dass ich keine rechte an von mir erstelleten unterlagen habe, oder handelt es sich hierbei nur um schriftstücke, wie konzepte, briefe etc., die nichts mit meinem aufgabenfeld, bzw. keinen gestalterischen hintergrund haben?

danke im voraus
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 19.05.2007 19:43
Titel

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zizou79 hat geschrieben:
besten dank für die raschen antworten. die folgenden punkte des mir vorliegenden vertrages sind mir noch ein wenig unklar, vielleicht könnt ihr mir da ja weiterhelfen:

1.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie sämtliche selbstangefertigte Schriftstücke oder andere Aufzeichnungen, auch Konzepte, die sich in seinem Besitz finden und die Angelegenheit von (Auftraggeber) betrifft, ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.


Ist doch klar, oder? Wenn Du Briefings, Konzepte oder ähnliches mit nach Hause nimmst oder zuhause erarbeitest, darfst Du sie nicht so rumfliegen lassen, dass Deine Freundin, Deine Putzfrau, Deine Schwiegermutter darin lesen können.

Zitat:

2.
Unterlagen und Aufzeichnungen nach Absatz 1 sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung, bzw. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Anforderung unverzüglich und unaufgefordert an (Auftraggeber) zurück zugegeben.

3.
Dem Mitarbeiter steht an den Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht zu.


Das bedeutet, dass Du alles, was Du von Deinem AG im Zusammenhang mit Deinem Job bekommst oder im Rahmen Deines Jobs erstellst, zurückgeben musst.

Zitat:
Soll das bedeuten, dass ich keine rechte an von mir erstelleten unterlagen habe,


Die hast Du sowieso nicht. Streng genommen hast Du natürlich das Urheberrecht - aber sämtliche Nutzungsrechte bekommt Dein Arbeitgeber, dafür wirst Du ja bezahlt.

Zitat:
oder handelt es sich hierbei nur um schriftstücke, wie konzepte, briefe etc., die nichts mit meinem aufgabenfeld, bzw. keinen gestalterischen hintergrund haben?


In den drei Absätzen da oben geht es tatsächlich um Briefings, Marktforschungsunterlagen, CD-Handbücher, Konzepte (steht ja auch dabei) usw. Ob das Material grafisch gestaltet ist oder nicht, spielt keine Rolle. Du darfst es Dritten nicht zeigen und auch nicht als Souvenir behalten.

Dein AG ist seinen Kunden gegenüber zur Wahrung von Diskretion über die Geschäfte verpflichtet, er verpflichtet Dich nun dazu.

Und, wie gesagt, Rechte an Deinen Arbeiten überträgst Du natürlich an Deinen Arbeitgeber. Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, klärst Du bereits jetzt, ob und inwiefern Du von Dir geleistete Arbeiten als Eigenreferenz, also etwa in Deiner Mappe, bei zukünftigen Bewwerbungen usw. nutzen darfst.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Sa 19.05.2007 19:44, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
 
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