Dabei seit: 29.05.2006 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Do 14.02.2008 00:51 Titel
Überstunden inklusive
Ich hab in meinem Arbeitsvertrag stehen:
(...)
35 Stunden Woche
(...)
xxxx Euro inklusive Überstunden
(...)
Der Mitarbeiter ist zu Mehrarbeit verpflichtet (...)
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Also, ist kein Problem, wurde vorher so besprochen, dass wenn mal was mehr ist, man auch länger bleibt ohne zu meckern, dafür gibts auch wieder ruhigere Tage.
So, nach einer 35h Woche habe ich einen 7 Stunden Tag (Darf man das überhaupt nach Tagen rechnen, oder gilt die Wochenzeit?) Gesetzliche Höchstarbeitszeit sind 8 Stunden. Alle darüber müssen ja ohnehin ausgeglichen werden, steht so im Arbeitszeitgesetz (was durch eine 35 Stunden Woche, wenn sie wirklich dauerhaft ist, automatisch passiert)
Jetzt frage ich mich allerdings. WENN ich Überstunden, mache, ist das dann folgendermaßen:
- Darf ich nur die Stunden über 8 Stunden abfeiern, oder auch die eine Stunde zwischen 7 (Vertrag) und 8 (Gesetz), oder ist die "inklusive". Was bedeutet inklusive in meinem Fall? Das ich die nicht ausbezahlt kriegen kann und nur die Stunden über 8 ausgeglichen bekomme, oder auch die über 7?
Dabei seit: 05.07.2007 Ort: fu**ing eifel Alter: 32 Geschlecht:
Verfasst Do 14.02.2008 11:49 Titel
Re: Überstunden inklusive
Verbalinjurie hat geschrieben:
Ich hab in meinem Arbeitsvertrag stehen:
(...)
35 Stunden Woche
(...)
xxxx Euro inklusive Überstunden
(...)
Der Mitarbeiter ist zu Mehrarbeit verpflichtet (...)
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Also, ist kein Problem, wurde vorher so besprochen, dass wenn mal was mehr ist, man auch länger bleibt ohne zu meckern, dafür gibts auch wieder ruhigere Tage.
So, nach einer 35h Woche habe ich einen 7 Stunden Tag (Darf man das überhaupt nach Tagen rechnen, oder gilt die Wochenzeit?) Gesetzliche Höchstarbeitszeit sind 8 Stunden. Alle darüber müssen ja ohnehin ausgeglichen werden, steht so im Arbeitszeitgesetz (was durch eine 35 Stunden Woche, wenn sie wirklich dauerhaft ist, automatisch passiert)
Jetzt frage ich mich allerdings. WENN ich Überstunden, mache, ist das dann folgendermaßen:
- Darf ich nur die Stunden über 8 Stunden abfeiern, oder auch die eine Stunde zwischen 7 (Vertrag) und 8 (Gesetz), oder ist die "inklusive". Was bedeutet inklusive in meinem Fall? Das ich die nicht ausbezahlt kriegen kann und nur die Stunden über 8 ausgeglichen bekomme, oder auch die über 7?
die auszüge aus deinem vertrag reichen hier nicht für eine aussage.
was ich dem vertrag so entnehmen kann ist, dass du überstunden NICHT bezhalt bekommst und sie mit deinem lohn bereits abgegolten wurden!!! das ist üblich, idr werden wochenendarbeiten ausgeglichen. alles andere kann auch in absprache mir geschäftsleitung passieren. heist, wenn du viel arbeitest kannst du auch mal eher gehen usw.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.