mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 17:49 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Überstunden beim Praktikum vom 28.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Überstunden beim Praktikum
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
mcbethy

Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.11.2005 14:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich stimme Audiofreak voll und ganz zu.
Du bist ausgelernt, da sollten ja wohl mehr drin sein als 150 €. Schließlich arbeitest du ja als volle Kraft und musst nicht erst eingearbeitet werden, nehme ich mal an. Ich habe selbst nach dem Abitur ohne entsprechende schulische Vorkenntnisse im Praktikum 350 € in den ersten beiden Monaten, dann 400 € für die letzten vier Monate bekommen.
In deinem Fall würde ich keine Überstunden machen und das auch direkt so sagen, mit Begründung natürlich. Mir ist sowieso schleierhaft, wie du mit dem Lohn auskommst. Menno!
Aber wie Nimroy schon schrieb: lies dir lieber noch mal den Vertrag durch, es wird doch bestimmt einen geben.
Solltest du mal eine halbe Stunde länger machen müssen, dann ist das ein anderer Schnack, das kann man ja gerade noch verknusen. Aber falls sich die Mehrarbeit summiert, nee nee.

Über welchen Zeitraum erstreckt sich eigentlich das Praktikum?
  View user's profile Private Nachricht senden
Cusario
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 29.11.2005 14:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mcbethy hat geschrieben:
dann ist das ein anderer Schnack, das kann man ja gerade noch verknusen?


süss! Lächel
 
Anzeige
Anzeige
Eygee
Threadersteller

Dabei seit: 23.08.2005
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.11.2005 14:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das praktikum soll über 3Monate gehen

an wochenende arbeite ich noch...sonst hauts ja nich hin...

dan diejenigen die davor irgendwo geschrieben haben...

ich finde keinen job als grafiker in agenturen, weil ich keine berufserfahrung habe, damit werde ich nirgendwo eingestellt...da die ausbildungen ja nur schulisch waren

klar könnte ich irgendwo nen job finden inem kleinen büro, die für Sanitärbetrieb XY oder Wäscherei BLABLABLUB die Geschäftsaustattung machen...

aber das möchte ich nicht...weil ich dann nicht mehr die chance habe inne große Agentur zukommen...( mein Schwerpunkt während der Ausbildung war Advertising und das möchte ich auch machen)...eben nicht nur Medien gestalten

seh ich das falsch?
  View user's profile Private Nachricht senden
matchbox

Dabei seit: 15.06.2005
Ort: Aus dem Schwarzen Wald
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.11.2005 15:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Es tut mir leid, aber du bestätigst gerade voll und ganz
eines der Vorurteile über viele Auszubildende in Deutschland.

Die glauben fast alle irgend etwas doch mal von ihnen per Gesetz
zustehenden Rechten gehört zu haben. Dass es da wohl vielleicht einen
Paragrafen gibt, oder demnächst geben soll..., oder mal gegeben hat!
Egal, nenn dem dusseligen Chef einfach einen klug klingenden Paragrafen,
...und wenn der dann immer noch nicht dumm genug aus der Wäsche
guckt und sofort mit 50 Rosenkränzen Abbitte leistet, sofort ein Schreiben
über den Anwalt des Vaters androhen!
Der wird sich schon wundern, wenn der mich für einen halben Tag mit
solchen Empfangstätigkeiten oder Telefon beschäftigen will.


Es geht nicht um eine halben tag in 6 Monaten Praktikum.
Wie ich schon gesagt habe ist es ganz OK wenn Praktikanten
solche arbeiten Übernehmen. Es geht darum
das Praktikanten nicht als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden.
Und das werden Sie meines Erachtens nach wenn man eine Großen
teil seiner Praktikumszeit mit Arbeiten verbringt die nichts mit
der eigentliche Tätigkeit eines Grafikers oder Mediengestalters
zu tun haben.

Den § gibt es, wie ich gesagt habe bin ich mir nur nicht mehr ganz
sicher ob es der XXX ist oder YYY, aus diesem Grunde liest man das
nach bevor man solche Argumente bei seinem Chef anbringt.
Er besagt das Hilfskräfte (was Praktikanten im weitesten sinne sind) die
für eine Arbeit eingesetzt werden die von einer Festangestellten Kraft
erledigt werden können auch Marküblich entlohnt werden müssen.

Außerdem ist das der letzt schritt, wer gleich zum Chef rennt und sich
beschwärt weil er einmal Urlaubsvertretung machen muss ist selber
schuld wie schon gesagt sollte der Sinn eines Praktikums, etwas
zu lernen, im Vordergrund stehen, und nicht der Einsatz von billiger
Arbeitskraft für Hiwi Dienste !

Überstunden gehören in dem Geschäft genau so dazu wie Butter zum
Butterbrot ! Und alleine schon aus dem Grund das man ja ein Gutes
Praktikums Zeugnis bekommen will mach man die auch gerne. Nur
wenn man eben das Gefühl hat man wird ausgenutzt gibt es auch als
Praktikant die Möglichkeit sich zu wehren.
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.11.2005 18:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Den § gibt es, wie ich gesagt habe bin ich mir nur nicht mehr ganz
sicher ob es der XXX ist oder YYY, aus diesem Grunde liest man das
nach bevor man solche Argumente bei seinem Chef anbringt.
Er besagt das Hilfskräfte (was Praktikanten im weitesten sinne sind) die
für eine Arbeit eingesetzt werden die von einer Festangestellten Kraft
erledigt werden können auch Marküblich entlohnt werden müssen.


Also 138 BGB ist es bestimmt nicht. Das ist "Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher". Ich bezweifle genrell, dass da im BGB was zu drin steht. Eher wohl in irgendeinem § im Arbeitsgesetz. Klingt aber sowieso nach Richterrecht und nicht nach geschriebenem Recht.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 29.11.2005 19:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Superman

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.11.2005 20:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Waschbequen hat geschrieben:
Superman hat geschrieben:
Ab wann sind es denn bei dir Überstunden ?

Wasn das für ne Frage? Bei 150 Euro Entgeld jede Minute, die über der vereinbarten Arbeitszeit liegt.


Ich wollte nach der vereinbarten Arbeitszeit fragen !!

Also, was ist deine Arbeitszeit pro Woche ?
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Überstunden was tun?
Überstunden?
Überstunden
Überstunden inklusive
Überstunden in der Ausbildung
vergütung von überstunden
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5
MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.