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Thema: Tätigkeit bei Gewerbeanmeldung? vom 25.10.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Tätigkeit bei Gewerbeanmeldung?
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MSB-Pixel
Threadersteller

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Verfasst Do 25.10.2012 15:46
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Tätigkeit bei Gewerbeanmeldung?

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Hallo zusammen,

was muss man denn bei der Anmeldung für ein Gewerbe bei Tätigkeit eintragen?

Ich möchte die Gestaltung von Printprodukten: Visitenkarten, Flyer, usw. usw. anbieten
sowie Onlinebanner und evtl. Webdesign.

Muss ich jetzt da alles einzeln aufzählen oder würde da ausreichen z.B.:
"Mediendesign - Print und Online" oder so ähnlich!


Über eure Antworten würde ich mich freuen.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 25.10.2012 16:06
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"mediendesign" würde auch schon reichen, den das beinhaltet schon beides. bei mir gab es da auch nie probleme und ich habe später auch videoproduktion angeboten. hauptsache man entfernt sich nicht all zu sehr von der eigentlich branche.
 
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.10.2012 16:37
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Wenn es wirklich nur um Gestaltung geht (mehr im konzeptionellen, als im handwerklichen Sinne) und Du auf Stundenbasis abrechnest, könnte der Freiberufler-Status auch interessant sein. Der größte Vorteil ist, dass Du so keine Gewerbesteuer zahlen musst. Dazu gibt es reichlich Quellen und auch Threads hier im Forum.
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MSB-Pixel
Threadersteller

Dabei seit: 15.11.2010
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Verfasst Do 25.10.2012 16:55
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Danke für eure Antworten.

Also Freiberufler kommt nicht in Frage, da ich auch die Druckabwicklung übernehme.
Das mit "mediendesign" hört sich doch schon gut an.

Wer könnte denn "Probleme" machen? Ist das Finanzamt daran interessiert oder das Gewerbeamt und wie wird das denn kontrolliert? Ich habe zwar nicht vor das ich von der Branche abweiche (also ich verkaufe dann keine Autoteile :) ),
aber interessieren würde es mich trotzdem.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 25.10.2012 17:09
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beide könnten probleme machen. finanzamt zb bei der überprüfung deines selbständigen-status und allen finaziellen aspeken und das gewerbeamt (oder gewerbeaufsichtsamt, bin mir nicht sicher) bei verstößen gegen die gewerbeordnung. da gibt es stichartige proben oder bei anzeige. zb kannst du keine tätigkeit ausüben die eines meisterbriefes bedürfen. beispiel frisör-salon. da muss ein/e meister/in angestellt sein oder man ist eben selbst meister.

das fa natürlich über deine einkommensteuererklärung und deiner umsatzsteuer-voranmeldung. ebenso über die steuerprüfung.
 
 
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