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Thema: Gewerbeanmeldung - Frage zur Art des angemeldeten Betriebes vom 24.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gewerbeanmeldung - Frage zur Art des angemeldeten Betriebes
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way2hot
Threadersteller

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Verfasst Mo 24.07.2006 11:06
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Gewerbeanmeldung - Frage zur Art des angemeldeten Betriebes

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Huhu!

*klopft den Staub von seinem Forenaccount*

Habe hier gerade den Antrag für die Gewerbe-Anmeldung, weil ich anfangen möchte, meine nebenberuflichen Gestaltungstätigkeiten auf einem etwas offiziellerem Wege abzuwickeln. Die Anmeldung eines Gewerbes ist da für mich die logische Konsequenz. Den Antrag habe ich jetzt hier vor mir liegen, bin mir da aber mit ein paar Angaben nicht so ganz sicher...

Angemeldete Tätigkeit... da hab ich gehört, dass man das lieber etwas allgemeiner Formulieren sollte, um beispielsweise mit der Künstler-Krankenkasse keine Probleme zu bekommen etc. Mediengestaltung scheint mir hier eine recht sinnvolle und auch (gemäß meiner abgeschlossenen Ausbildung) berechtigte Bezeichnung.

Gefragt wird allerdings gleich darauf nach der Art des angemeldeten Betriebes: Industrie, Handwerk, Handel oder Sonstiges? Öhm... Industrie schließe ich aus, Handwerk habe ich auch so meine Zeweifel, da ich meine Ausbildung ja über die Industrie- und Handelskammer durchlaufen habe. Ein 50/50 Joker wäre jetzt optimal... * Ööhm... ja? *

Könnte mir da eventuell jemand Auskunft erteilen? Lächel
Schonmal vielen Dank!
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Mo 24.07.2006 11:15
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Da ich selbst nicht bei Künstlersozialkasse versichert bin, will ich mich nicht 100%ig festlegen, aber nach meinem Verständnis schließt ein Gewerbe eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse grundsätzlich aus. Ich denke, Du solltest Dich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. Im Zweifelsfall würde ich mich aber direkt bei der Künstlersozialkasse beraten lassen.

Gruß

Achim
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engelchen81

Dabei seit: 04.07.2005
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Verfasst Mo 24.07.2006 11:19
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Als Art des Gewerbes würde ich eigentlich "Dienstleistung" angeben soweit es das als Option gibt.
Wenn jemand noch mehr Infos zu freiberuflicher Nebentätigkeit und Künstlersozialkasse hat, würde mich das auch interessieren. Wer in Zukunft ein wenig dazuverdienen (natürlich beim Finanzamt angegeben), bin aber über mein normales Einkommen krankenversichert...
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way2hot
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.07.2006 11:39
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engelchen81 hat geschrieben:
Als Art des Gewerbes würde ich eigentlich "Dienstleistung" angeben soweit es das als Option gibt.


Nein, die Optionen hatte ich genannt. Lächel

Achim M. hat geschrieben:
Ich denke, Du solltest Dich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. Im Zweifelsfall würde ich mich aber direkt bei der Künstlersozialkasse beraten lassen.


Eine Aufnahme bei der Künstlersozialkasse strebe ich derzeit nicht an, will mir da aber grundsätzlich nichts verbauen, daher meine Anmerkung diesbezüglich. Aber auch bei der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit werden doch soweit ich weiß vom Finanzamt nur auf Gestaltung beschränkte Tätigkeiten erwartet wobei beispielsweise Programmierleistungen nicht akzeptiert werden. Hier würde ja dann auch wieder die Idee mit Leistungsbeschreibung "Mediengestaltung" greifen...

Wie ist das mit der Rechnungsstellung nach der Anmeldung als Freiberufler? Mwst aufführen? Kann ich bei Anschaffungen die Mehrwertsteuer absetzen? Habe dazu nichts explizites gefunden, gesucht beispielsweise bei Wikipedia...
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 24.07.2006 11:56
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Achim M. hat geschrieben:
Da ich selbst nicht bei Künstlersozialkasse versichert bin, will ich mich nicht 100%ig festlegen, aber nach meinem Verständnis schließt ein Gewerbe eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse grundsätzlich aus.


Nope.

"Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherungspflicht nach dem KSVG ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist."

http://makeashorterlink.com/?V1423247D

way2hot.de hat geschrieben:
Wie ist das mit der Rechnungsstellung nach der Anmeldung als Freiberufler?
Mwst aufführen?


Kannst Du sinnvolle eine Frage formulieren? Dann gibt es sicher auch eine Antwort darauf.

Zitat:
Kann ich bei Anschaffungen die Mehrwertsteuer absetzen?


Ganz allgemein: Ja - wenn Du selbst Umsatzsteuer ausweist und abführst.

Zitat:
Habe dazu nichts explizites gefunden, gesucht beispielsweise bei Wikipedia...


Ganz allgemein ist Wikipedia nicht unbedingt der beste Ratgeber in Sachen Existenzgründung. Besuch' lieber ein Seminar bei der IHK o.ä. und konsultiere einen Steuerberater. Der rechnet sich in aller Regel ziemlich schnell.


engelchen81 hat geschrieben:
Wenn jemand noch mehr Infos zu freiberuflicher Nebentätigkeit und Künstlersozialkasse hat, würde mich das auch interessieren. Wer in Zukunft ein wenig dazuverdienen (natürlich beim Finanzamt angegeben), bin aber über mein normales Einkommen krankenversichert..


Dann bleibt es auch dabei, die KSK versichert keine Nebenberufskünstler. www.kuenstlersotzialkasse.de -> FAQ

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mo 24.07.2006 12:01, insgesamt 3-mal bearbeitet
 
way2hot
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
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Verfasst Mo 24.07.2006 12:07
Titel

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c_writer hat geschrieben:
way2hot.de hat geschrieben:
Wie ist das mit der Rechnungsstellung nach der Anmeldung als Freiberufler?
Mwst aufführen?


Kannst Du sinnvolle eine Frage formulieren? Dann gibt es sicher auch eine Antwort darauf.


Wieso entbehrt diese Frage an Sinn? Ich will einfach wissen, ob man als Freiberufler auch eine Mehrwertsteuer in seinen Rechnungen aufführt... * Keine Ahnung... * Sofern dies der Fall ist, halte ich es dann auch nur für logisch, dass man auf der anderen Seite die Mwst von Anschaffungen absetzen kann.
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Mo 24.07.2006 13:01
Titel

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way2hot.de hat geschrieben:


Wieso entbehrt diese Frage an Sinn?


Weil Sie keinen Inhalt hatte.

Zitat:
Ich will einfach wissen, ob man als Freiberufler auch eine Mehrwertsteuer in seinen Rechnungen aufführt...


"Man" kann als Freiberufler Umsatzsteuer berechnen oder nicht.

_Wenn_ man sie seinen Kunden berechnet, führt man sie natürlich auch in der Rechnung auf und anschließend ans Finanzamt ab.

Kleinunternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr höchstens 17.500 € betrug, sind aber von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Als Kleinunternehmer darfst Du keine Umsatzsteuer berechnen, führst sie also auch nicht in Rechnungen auf.

c_writer
 
Nachtfalter
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Ort: -

Verfasst Mo 24.07.2006 15:38
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Übrigens: Als Freiberufler meldet man KEIN Gewerbe an!

Als ich mich selbstständig gemacht habe bin ich mit nem Wust an Fragen zu einer Steuerberaterin gegangen und hab mir bei den wichtigsten Sachen helfen lassen. (Anmeldung beim Finanzamt, MwSt Ja/Nein, Umsatzsteuererklärung....) Es lohnt sich! Auch wenn es natürlich was kostet, erspart man sich eine Menge Stress und späteren Ärger mit dem Finanzamt.

Warum willst Du nicht in die KSK? Falls Du Dir Sorgen machst, dass sie Dich nicht aufnehmen: die meisten Gerüchte über strenge Aufnahme-Kriterien stimmen nicht! Einfach Aufnahme-Formular anfordern.

Gruß,
Nachtfalter
 
 
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