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Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst Sa 05.11.2005 02:01
Titel Ltd. - wer hat eine Limited gegründet? |
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Servus,
hat hier evtl. jemand eine Ltd. gegründet und kann von seinen Erfahrungen berichten?
Gruß
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.11.2005 02:05
Titel
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Ich weiß nur dass ich einer LTD keinen Kredit einräumen würde.
Also ich würde nur bedingt mit denen Geschäfte machen oder
Geschäfte, wo die Zahlung im Vorfeld geregelt wird.
Das ganze Tara über England ist mir da doch zu unsicher.
Aus diesem Grund geniessen die LTD imho nicht unbedingt
einen sonderlich tollen Ruf.
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Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller
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ulmer_hocker
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 05.11.2005 02:13
Titel
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Alle Ltd die ich kenne sind Kindergartenfirmen, und die Limited an sich (von Deutschland aus gegründet) hat in der Geschäftswelt keinen guten Ruf.
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Lupusfried
Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.11.2005 02:15
Titel
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Ich hatte vor kurzem auch mal wieder die Diskussion, ein Bekannter darauf:
Zitat: |
- es besteht nach einem Urteil des EuGH für Gesellschaftsgründungen Rechtsfreiheit;
- die englische "Private company limited by shares" (= Ltd.) erfreut sich grosser Beliebtheit, da kein Mindestkapital vorgeschrieben ist (= 1 Pfd. genügt);
- das Register wird in England zentral in Cardiff geführt ("companies house", www.companieshouse.gov.uk). Die Eintragung kann ggf. binnen 24 Std. erfolgen;
- neben einigen weiteren Besonderheiten muss man man wissen, dass die Ltd. auch bei einem Verwaltungssitz in Deutschland in England rechnungslegungs-, publizitäts- und prüfungspflichtig bleibt. Jährlich muss dem Register ein Bericht ("Annual Return") mit Angaben zum Satzungssitz, den Verwaltungsorganen und den Eignern eingereicht werden. Der Jahresabschluss muss binnen 10 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres in englischer Sprache oder beglaubigter Übersetzung an das Registergericht übermittelt werden. Eine Nichtbeachtung kann neben Geldstrafen von bis zu 5.000 Pfund je leitendem Organ der Gesellschaft im Extremfall die zwangsweise Auflösung und Löschung der Gesellschaft nach sich ziehen; Vermögensgegenstände fallen der Krone zu (diese Verstösse werden direkt und ohne Antragspflicht pp. durch das Register verfolgt);
- ein "company secretary" muss bestellt und ein "registered office" bestimmt werden;
- wird die Ltd. nur zum Zweck der Geschäftsausübung z.B. in Deutschland gegründet besteht die Verpflichtung der Eintragung der deutschen Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister, mit allen gültigen deutschen rechtlichen Anforderungen;
- es besteht die gewerbliche Anzeigenpflicht, ggf. zusätzlich die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle;
- steuerlich besteht bei dieser Konstruktion ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ltd. wird als in Deutschland ansässig betrachtet und wird in der Praxis der Finanzbehörden als unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig behandelt. Steuervorteile somit Fehlanzeige;
- in Entwicklung befinden sich noch die Haftungsfragen nach deutschem Recht bei Insolvenz der Ltd. Ein erstes Urteil hat das AG Hamburg erlassen (Az. 67g IN 358/02 vom 14.05.2002).
In der Praxis stellt sich Finanzierern -wie immer- die Frage der Kreditwürdigkeit und -fähigkeit, da hier recht offensichtlich versucht wird persönliche Haftungen durch die Wahl dieser Rechtsform auszuschliessen.
Fazit: Alles klingt ganz einfach, aber es kommt wie immer auf die Feinheiten an. M.E. steht der Aufwand der Gründung und Unterhaltung einer Ltd. in keinem Zusammenhang zu einem möglichen Nutzen. Haftungsbeschränkungen wird der Kleinunternehmer nicht entgehen können. Einen internationalen Nutzen kann ich auch nicht erkennen.
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Gruß
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.11.2005 02:18
Titel
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Ich kenne die LTD.
Das Problem liegt schon darin, dass eine LTD gegründet
wird, weil das Geld für eine andere Gesellschaftsform
oft fehlt... Was ja auch heissen kann, nicht muss, dass
das Geld in anderen Bereichen ebenfalls knapp ist.
Für den Gründer selber ist das eine tolle Sache, keine
Frage. Ich sage nur, wie der Ruf nunmal ist und wie
ich damit umgehe.
Das der Inhaber nach der Pleite trotzdem persönlich
haftet, ist klar. ABER: Da ist der komplette Umweg
über England - ich, und viele andere werden sich
hüten, dieses zu riskieren.
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Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 05.11.2005 02:21
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Das ist und war hier aber nicht Thema, mich interessieren eigentlich nicht eure "Drittmeinungen", sondern nur Berichte und Erfahrungen von Leuten, die es tatsächlich probiert haben.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 05.11.2005 10:57
Titel
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ulmer_hocker hat geschrieben: | Alle Ltd die ich kenne sind Kindergartenfirmen, und die Limited an sich (von Deutschland aus gegründet) hat in der Geschäftswelt keinen guten Ruf. |
dem kann ich mich anschließen - im grunde kommt diese antwort von jedem den man in deutschland fragt. wenn du also beabsichtigst ein unternehmen als ltd. zu gründen, welches du vornehmlich in deutschland führst - lass es bleiben...
die frage die du dir stellen musst ist: was hast du von einer ldt. gegenüber einer gründung als einzelunternehmen oder wegen mir gmbh. denn selbst das totschlagargument "haftung" mit der die ltd. bisher immer beworben wurde ist mittlerweile nicht mehr ganz so einfach... im grunde is das ganze nur mit umständlichkeiten verbunden...
eine andere - weitaus weniger bekannte möglichkeit ist auch eine inc. in den usa zu gründen - das entspricht einem aktienunternehmen - allerdings muss man nur 3000 $ als startkapital mitbringen (nicht wie in deutschland 50.000 €). hat ein freund von mir gemacht. in jeder größeren stadt gibt es businesscenter, die dir dann eine adresse in den usa mit callcenter und pipapo zur verfügung stellen...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 05.11.2005 11:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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