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Thema: Ltd. - wer hat eine Limited gegründet? vom 05.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Ltd. - wer hat eine Limited gegründet?
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Waschbequen
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Verfasst Sa 05.11.2005 12:32
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Sorry, aber dass ist doch nur unqualifiziertes Gelaber. Einem in der EU die Gründung eines amerikanischen Unternehmens vorzuschlagen - *balla balla*

Aber wie gesagt - darum geht's hier nicht.
 
lordle

Dabei seit: 14.12.2001
Ort: Augsburg
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.11.2005 12:43
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Waschbequen hat geschrieben:
Das ist und war hier aber nicht Thema, mich interessieren eigentlich nicht eure "Drittmeinungen", sondern nur Berichte und Erfahrungen von Leuten, die es tatsächlich probiert haben.

Ich glaube trotzdem, dass Deine ursprüngliche Frage beantwortet ist! Es haben sich scheinbar einige damit befasst, es aber aus mehreren Gründen, vor allem der vorherrschenden Skepsis sein gelassen. In meinem Bekanntenkreis war einer kurz davor, hat dann aber auch die Segel gestrichen, weil er von potentiellen Kunden immer zu hören bekam "Ltd.? was denn das? Damit will ich nichts zu tun haben.". Ein zwei weitere sind gleich nach dem Erstkontakt davon abgekommen.
Ich hab mich jetzt net intensiv damit befasst, aber einige (u.a. go-limited) Leute, die mit Ltd-Gründungen/Beratungen Geld machen, preisen das ja an wie sauer Bier und in meinen Augen recht unprofessionell aufgestellt. Richtige unabhängige Meinungen gibts selten und im besten Falle sind die neutral.

Wie gesagt, wir leben hier in Deutschland und selbst bei ner GbR als Rechtsform fragen einige Kunden/Lieferanten lieber dreimal nach...
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Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 05.11.2005 12:57
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Nein, meine Frage ist nicht beantwortet. Denn um ehrlich zu sein: eure Meinungen interessieren mich überhaupt nicht. Ich selbst stand dem Ganzen Thema bis vor Kurzem relativ skeptisch gegenüber - habe mich dann aber mal etwas eingehender damit beschäftigt.

Objektiv gesehen bringt es erstmal einige Vorteile, wie eben die beschränkte Haftung wie in bestimmten Bereichen elementär ist - was aber trotzdem noch nicht voraussetzt, dass bei der Gründung genügend Kapital für eine GmbH vorhanden ist, zumal die ja auch um einiges teurer in der Gründung ist. Dazu kommt, dass die Limited international bekannt und anerkannt ist, wenn man also nicht nur lokal in seiner Region auftritt, hat man da durchaus was von. Da kenne ich inzwischen übrigens auch ein paar ganz praktische Beispiele, die angeben aufgrund ihrer Rechtsform international besser Geschäfte machen zu können.

Dazu kommt dann noch, dass Kreditwürdigkeit usw. dadurch nicht beeinträchtigt wird - die Bank interessiert die Rechtsform ja nicht, sondern das Unternehmen selbst, bzw. die Liquidität des Inhabers/Besitzers bei mangelnder Liquidität des Unternehmens, denn ob GmbH, Einzelunternehmen oder Limited - haften muss ich für Kredite sowieso selbst. Aber es kann auch Positives nach sich ziehen, wie zum Beispiel die Einräumung eines höheren Dispositions-Kredites für das private Konto durch die Bank, weil sie sicher gehen kann, dass Gläubiger darauf keinen Zugriff haben ...

Wenn ich dann noch höre, dass inzwischen 25% aller Gründungen unter ner Ltd. firmieren, dann frage ich mich halt, ob die ganzen verbreiteten Vorurteile, wie sie hier ja nun auch wieder rauskommen, überhaupt noch begründet sind.

Was mich wieder dazu bringt, dass mich eure Meinungen nicht die Bohne interessieren, sondern ich Erfahrungen von Leuten hören will, die es tatsächlich gemacht haben.
 
ulmer_hocker
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 05.11.2005 13:22
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existengruender.de hat geschrieben:


Frage
Wer hat Erfahrung mit der Gründung von englischen Limited Gesellschaften? Worauf muss man achten? Welches sind die häufigsten Gründungsfehler?

Antwort
Als Vorteile der Limited werden angesehen, dass für die Gründung der Limited die Aufbringung von Stammkapital nicht erforderlich sei und dennoch eine persönliche Haftung der Gesellschafter vermieden werden könne. Darüber hinaus würden keine Gerichts- und Notarkosten in Deutschland anfallen.

Wer sich aufgrund dieser Argumente für die Gründung einer ausländischen Gesellschaft mit Sitz in Deutschland entschließt, sollte allerdings die damit verbundenen Probleme nicht aus dem Blick verlieren.

Zum einen hat die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Rechten und Pflichten von Gesellschaften ausländischer Rechtsform mit Sitz in Deutschland gerade erst begonnen. Umfang und Grenzen der Wirkung des persönlichen Haftungsausschlusses sind noch weitgehend ungeklärt.

Zum anderen bereitet der Nachweis der wirksamen Gründung der Gesellschaft sowie der Vertretungsmacht der Geschäftsführer in der deutschen Rechtspraxis regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten. Darüber hinaus wird ausländischen Gesellschaftsformen im Wirtschaftsleben jedenfalls dann mit erheblichem Misstrauen begegnet, wenn die betreffenden Unternehmen kein oder nur geringes Geschäft mit ausländischem Bezug betreiben. Sofern ein mittelständisches Unternehmen mit vorwiegend inländischen Geschäftsbeziehungen auf die Gesellschaftsform einer "Limited" ausweicht, wird der Gesellschafter sich von seinen Geschäftspartnern zu Recht fragen lassen müssen, ob er nicht in der Lage gewesen sei, das Mindeststammkapital für eine GmbH (25.000 Euro) aufzubringen. Deshalb wird auch von Befürwortern der Limited diese Gesellschaftsform hauptsächlich als Akquisitionsvehikel, Konzernspitze oder Zwischenholding ins Gespräch gebracht.

Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Limited und die für sie handelnden Personen eigenen ausländischen Gesetzen unterliegen. Diese sind von hier in Deutschland Handelnden zu beachten. Ein Verstoß führt möglicherweise zur Haftung. Die in Deutschland ansässigen Gesellschaften ausländischer Rechtsform unterfallen den registerrechtlichen Vorschriften ihrer "Heimatländer". Deren Auswirkungen sind für den deutschen Gesellschafter oder Geschäftsführer regelmäßig nicht durchschaubar. Gleichwohl kann die Nichtbeachtung dieser Regelungen zu erheblichen Konsequenzen für die Gesellschafter führen.

Schließlich liegen die Gesamtkosten für die Gründung derartiger Gesellschaften, insbesondere die Kosten für die im Vorfeld erforderliche Beratung regelmäßig weit über den Kosten für die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von Euro 25.000.

Vor diesem Hintergrund sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen davor zu warnen, vorschnell auf Gesellschaftsformen ausländischen Rechts auszuweichen. Dies gilt umso mehr, als auch der EuGH anerkannt hat, dass die Verwendung einer ausländischen Gesellschaftsform zur Umgehung inländischer Rechtsvorschriften - insbesondere solcher des Steuerrechts - nicht durch die europarechtlichen Normen geschützt ist.

Auf jeden Fall sollte man sich kompetent beraten lassen. Dies kann ein Notar tun oder ein Rechtsanwalt mit Erfahrung in der entsprechenden ausländischen Rechtsordnung.

Quelle: Dr. Peter Schmitz, Notar, Köln


existenzgruender.de hat geschrieben:


Frage
Was halten Sie von der Gesellschaftsform einer Limited oder Limited & Co.KG anstatt einer GmbH? Was und wie sind die ersten Schritte bei dem Vorhaben eine Limited oder Limited & Co.KG zu gründen? Auf was muss man achten, wenn die Limited aus drei Personen bestehen soll? Welche rechtlichen Grundlagen muss man zuerst erfüllen?

Antwort
1. Vor- und Nachteile einer Private Company Limited by Shares

Der Vorteil einer Limited ist, dass - im Unterschied zur GmbH - das Mindestkapital nur einen Pfund beträgt. Im Übrigen ist aber meines Erachtens Existenzgründern von einer Limited abzuraten. Zum einen ist noch nicht abschließend die Haftung der Directors (= Geschäftsführer) abgeklärt. Nach englischem Recht können die Directors einer zahlungsunfähigen Limited persönlich haften, wenn sie hätten voraussehen können und nicht alles getan haben, was sie hätten tun können, um Verluste und Schäden der Gesellschaftsgläubiger zu verhindern. Diese Haftung geht eindeutig weiter als die entsprechenden Haftungstatbestände bei einem GmbH-Geschäftsführer. Insbesondere lässt sich angesichts mangelnder Erfahrung in Deutschland nicht beurteilen, wie die Gerichte die Haftung des Directors betrachten. Es besteht (zumindest gegenwärtig) daher eine ungewisse Haftungsgefahr. Zudem ist zwar nicht die Gründung, wohl aber die laufende Führung einer Limited teurer als die einer GmbH, was bei den Anbietern von Limiteds zumeist verschwiegen wird. Den die Führung, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, aber auch Streitigkeiten unter den Gesellschaftern richten sich nach englischem Recht. Dies führt zu höheren Rechtsberatungskosten als bei einer GmbH, da sich in Deutschland naturgemäß nur wenige Rechtsanwälte oder Notare auf diesem Gebiet auskennen. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Limited auch in England Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten erfüllen muss, was weitere Kosten verursacht.

2. Gründung

Die Gründung erfolgt in England. Insoweit sollte entweder ein englischer Rechtsanwalt oder ein deutscher Rechtsanwalt oder Notar mit entsprechenden Kenntnissen kontaktiert werden. Will der Existenzgründer diese Kosten vermeiden, kann er sich an einen der zahlreichen Anbieter wenden, die Limiteds verkaufen. Dabei wird auf die individuellen Bedürfnisse des Gesellschaftsvertrages aber keine Rücksicht genommen. Man erhält nur ein Standardprodukt.

3. Gesellschaft mit mehreren Personen

Wichtig ist meines Erachtens die Aufnahme der folgenden Bestimmungen in den Gesellschaftsvertrag:

a. Einlagen/Finanzierung
Es ist zur klären, wie die Kapitalausstattung der Gesellschaft erfolgen soll und wer welche Geldbeträge in die Gesellschaft einbringt.

b. Beteiligungsverhältnisse
Wie sollen die Beteiligungsverhältnisse unter den Partnern sein (jeweils 1/3 oder Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter)

c. Geschäftsführung
Die Anzahl der Geschäftsführer ist zu bestimmen. Meistens wird jeder Partner einen Geschäftsführer stellen (Bzw. selbst Geschäftsführer sein) und jeder Partner kann "seinen" Geschäftsführer abberufen. Fraglich ist, ob die Geschäftsführer jeweils einzelvertretungsberechtigt sein sollen, was flexibler ist, oder nur gemeinsam, was gewährleistet, dass kein Partner ohne Absprache die Gesellschaft verpflichten kann.

d. Minderheitenschutz
Sollen zwei Partner in der Gesellschafterversammlung den dritten überstimmen können oder sollen bestimmte Minderheitenschutzrechte bestehen, einige Entscheidungen also nur einstimmig erfolgen können ?

e. Ausstiegsklausel
Es sollte auch immer die Möglichkeit für jeden Partner bestehen, aus der Gesellschaft auszusteigen. Hier gibt es viele Varianten, den Ausstieg zu ermöglichen. Zumeist wird ein gegenseitiges Vorkaufs- oder Ankaufsrecht vereinbart.

f. Wettbewerbsverbot
Zwischen den Partnern ist abzuklären, inwieweit es ihnen gestattet ist, außerhalb der gemeinsamen Gesellschaft geschäftlich tätig zu sein, wann und in welchem Umfang Wettbewerb mit dem gemeinsamen Unternehmen zulässig ist.

g. Erbrechtliche Nachfolge
Sollten die Gesellschafter des gemeinsamen Unternehmens natürliche Personen sein, so sind erbrechtliche Nachfolgeklauseln in den Gesellschaftsvertrag einzubauen. Es ist zu klären, ob die Bereitschaft besteht, mit einem Erben des Gesellschafters das Unternehmen weiterzuführen oder ob der Erbe nur abgefunden werden soll. Im letzteren Falle ist darauf zu achten, dass die Liquidität des Unternehmens durch die Abfindung nicht zu sehr belastet wird.

h. Gewinnentnahmen
Ist allen Partnern gestattet, jeweils den vollen Gewinn aus der Gesellschaft zu entnehmen, so kann dies die Liquidität des Unternehmens belasten. Es ist zu bestimmen, in welchem Umfang Geldbeträge an die Gesellschafter ausgeschüttet werden können.

i. Veräußerung von Anteilen
Ist die freie Veräußerung von Anteilen an einen Dritten gewünscht?

Quelle: Dr. Ulrich Temme
Notar
März 2005
 
Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 05.11.2005 13:22
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Leute, ist gut jetzt.
 
rheingauer

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.11.2005 14:09
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ulmer_hocker hat geschrieben:
Alle Ltd die ich kenne sind Kindergartenfirmen, und die Limited an sich (von Deutschland aus gegründet) hat in der Geschäftswelt keinen guten Ruf.


also ich kenne im rhein main gebiet ltd's mit mehreren hundert angestellten. was das it kindergarten zu tun hat, erschließt sich mir nicht
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tomaschek
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 05.11.2005 14:41
Titel

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mh... www.opodo.de ist eine ltd. mit denen habe ich eigentlich bisher keine schlechte erfahrungen gemacht.
 
Superman

Dabei seit: 13.10.2005
Ort: Erde
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.11.2005 22:23
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GmbHs sind auch alle böse Au weia!
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