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Thema: Gewerbeanmeldung - Frage zur Art des angemeldeten Betriebes vom 24.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gewerbeanmeldung - Frage zur Art des angemeldeten Betriebes
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way2hot
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.07.2006 16:06
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Nachtfalter hat geschrieben:
Übrigens: Als Freiberufler meldet man KEIN Gewerbe an!

Als ich mich selbstständig gemacht habe bin ich mit nem Wust an Fragen zu einer Steuerberaterin gegangen und hab mir bei den wichtigsten Sachen helfen lassen. (Anmeldung beim Finanzamt, MwSt Ja/Nein, Umsatzsteuererklärung....) Es lohnt sich! Auch wenn es natürlich was kostet, erspart man sich eine Menge Stress und späteren Ärger mit dem Finanzamt.

Warum willst Du nicht in die KSK? Falls Du Dir Sorgen machst, dass sie Dich nicht aufnehmen: die meisten Gerüchte über strenge Aufnahme-Kriterien stimmen nicht! Einfach Aufnahme-Formular anfordern.

Gruß,
Nachtfalter


Bitte den gesamten Thread lesen vor dem Antworten... *zwinker*

Mein Plan war es, ein Gewerbe anzumelden, von Achim kam der Vorschlag der freiberuflichen Tätigkeit. Dass ich nicht in die KSK möchte, habe ich nicht gesagt und erst recht nicht, dass ich eventuelle Kriterien fürchte. Da es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt, bin ich eh über meinen eigentlichen Arbeitgeber krankenversichert.
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Nachtfalter
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 24.07.2006 18:00
Titel

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Sorry, meine Antwort sollte nicht patzig klingen.. Menno!

Du hast geschrieben: "Habe hier gerade den Antrag für die Gewerbe-Anmeldung, weil ich anfangen möchte, meine nebenberuflichen Gestaltungstätigkeiten auf einem etwas offiziellerem Wege abzuwickeln. Die Anmeldung eines Gewerbes ist da für mich die logische Konsequenz. Den Antrag habe ich jetzt hier vor mir liegen, bin mir da aber mit ein paar Angaben nicht so ganz sicher... "

Hab mich halt gefragt, wozu Du ein Gewerbe anmelden möchtest. Ich hab Dich so verstanden, dass Du Dich als Mediengestalter nebenberuflich betätigen möchtest. Und da brauchst Du eben keinen Gewerbeschein (kostet nur extra Steuern), sondern mußt Dich nur beim Finanzamt als Freiberufler melden. Oder wirst Du auch handwerklich tätig oder vermittelst Dienstleistungen?

Gruß,
Nachtfalter


Zuletzt bearbeitet von am Mo 24.07.2006 18:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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engelchen81

Dabei seit: 04.07.2005
Ort: Hannover
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 24.07.2006 21:39
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Hallo Nachtfalter,

ich bin gerade hellhörig geworden, als Du gefragt hast ob auch Dienstleistungen vermittelt werden. Ich starte ebenfalls gerade nebenher freiberuflich. Heißt das, dass ich meinen Kunden keine Druckereien vermitteln darf bzw. die Drucksachen nicht in Auftrag geben und an meine Kunden weiterberechnen darf?

Bitte entschuldige die verwirrten Nachfragen aber ich bin wegen der ganzen Kleinigkeiten gerade etwas verwirrt.

Gruß Engelchen
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KCie

Dabei seit: 29.10.2003
Ort: München / Schwabing
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.07.2006 21:58
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@engelchen81
Genau so ist das. Dein Kunde muss dann selber bzw. direkt mit der Druckerei abrechnen.
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way2hot
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.07.2006 22:35
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Nachtfalter hat geschrieben:
Sorry, meine Antwort sollte nicht patzig klingen.. Menno!


Sollte meine auch nicht, ebenfalls sorry! Lächel

Steuern sparen kann man ja so pauschal nicht als Argument für die freiberufliche Tätigkeit nehmen, denn auf der anderen Seite kann ich ja auch die Mehrwertsteuer bei jedweden Anschaffungen absetzen, wenn ich ein Gewerbe betreibe.


Zuletzt bearbeitet von way2hot am Mo 24.07.2006 22:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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way2hot
Threadersteller

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 25.07.2006 08:57
Titel

Re: Gewerbeanmeldung - Frage zur Art des angemeldeten Betrie

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way2hot.de hat geschrieben:
Gefragt wird allerdings gleich darauf nach der Art des angemeldeten Betriebes: Industrie, Handwerk, Handel oder Sonstiges? Öhm... Industrie schließe ich aus, Handwerk habe ich auch so meine Zeweifel, da ich meine Ausbildung ja über die Industrie- und Handelskammer durchlaufen habe. Ein 50/50 Joker wäre jetzt optimal... * Ööhm... ja? *


Kann mir da jemand, ggf. basierend auf persönlicher Erfahrung, Auskunft erteilen?

Mädchen!
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 25.07.2006 10:01
Titel

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way2hot.de hat geschrieben:
(...), denn auf der anderen Seite kann ich ja auch die Mehrwertsteuer bei jedweden Anschaffungen absetzen, wenn ich ein Gewerbe betreibe.


Nicht bei "jedweden Anschaffungen", nein. Nur bei solchen, die mit Deiner Erwerbstätigkeit zu tun haben und natürlich auch nur in dem Umfang, in dem Du die Umsatzsteuer (vorübergehend) einnnimmst. Mehr abziehen als einnehmen geht nicht.

Und auch nicht "auf der anderen Seite": Denn abziehen ist bei Gewerbe und Freiberuf gleichermaßen möglich. Ausser natürlich als Kleinunternehmer (egal ob Gewerbe oder Freiberuf).

Emngelchen81 hat geschrieben:

Ich starte ebenfalls gerade nebenher freiberuflich. Heißt das, dass ich meinen Kunden keine Druckereien vermitteln darf bzw. die Drucksachen nicht in Auftrag geben und an meine Kunden weiterberechnen darf?


Als Freiberuflerin darfst Du das nicht, richtig. Vermitteln schon (also sagen: Druckt doch da und dort), aber nicht (weiter)berechnen. Das wäre eine gewerbliche Tätigkeit.

Ich kann den Ratschlag wirklich nur noch einmal wiederholne: Ihr solltet beide ein Existenzgründerseminar besuchen und einen Steuerberater konsultieren.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Di 25.07.2006 10:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
aUtO-

Dabei seit: 21.11.2005
Ort: Hamburg
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 25.07.2006 10:10
Titel

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geh doch einfach zur handelskammer und lass dir beim ausfüllen helfen. so hab ich das gemacht. dann kannste den antrag auch gleich dalassen und das geld bezahlen und alles ist gut *Thumbs up!*
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