321Nobody
Threadersteller
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Verfasst Di 15.03.2011 21:40
Titel Freiberufler oder "Rechnung von Privat" |
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Hallo,
zur Zeit bin ich Studen mit abgeschlossener Mediengestalter-Ausbildung. Ich habe die Möglichkeit bei einem Unternehmen einen kleinen Workshop (Programmschulung) anzubieten. Der Stundensatz beträgt 35 EUR bei 8-12 Stunden, also am Ende grob um die 400 Euro.
Hier in den FAQ steht, dass man als Privatperson ne Steuernummer beantragen kann und dann Rechnungen bis zu 720 EUR im Jahr stellen kann. Würde ja erstmal in meinem Fall passen...
Muss ich als Freiberufler keine Steuernummer beantragen? Überhaupt irgenwas beantragen? Was ich auch nicht verstehe, dass Freiberufler immer in einem Satz mit der Kleinunternehmenregelung genannt werden die keinen höheren Bruttoumsatz von 17500 EUR im Vorjahr haben dürfen - denn: Kleinunternehmen müssen keine Umsatzsteuer berechnen, wieso wird dann aber ein Bruttobetrag zur Kategorisierung herangezogen?
Lange Rede kurzer Sinn. Was macht mehr Sinn - Rechnung als Privatperson oder Freiberufler/Kleinunternehmen (was muss ich hierzu unternehmen?) ? Macht es am Ende bei der Steuererklärung dann einen Unterschied?
Vielen Dank
Zuletzt bearbeitet von 321Nobody am Di 15.03.2011 21:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
Account gelöscht
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Verfasst Mi 16.03.2011 09:40
Titel
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Freiberufler und Kleinunternehmerregelung haben erstmal nichts miteinander zu tun. Du kannst auch als Gewerbetreibender diese Regelung in Anspruch nehmen, wenn du eben nur geringe Umsätze im Jahr erzielst. Dann weist du keine MwSt aus. Ansonsten meldest du dich beim Finanzamt freiberuflich, wenn deine Tätigkeit in diesen Bereich fällt. Wie das bei Workshops und Lehrtätigkeit ist, weiß ich nicht, da musst du dich erkundigen.
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