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Thema: Rechnung als Freiberufler vom 02.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Rechnung als Freiberufler
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checky
Threadersteller

Dabei seit: 21.05.2005
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 02.10.2005 20:03
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Rechnung als Freiberufler

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Ich habe bereits die Forensuche benutzt, aber nicht die passenden Antworten gefunden und wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.

Ich bin noch Studentin und will zusätzlich auch freiberuflich arbeiten. Ich habe bereits eine Steuernummer bekommen und falle ja unter die Kleinunternehmer-Regelung und bin ja daher Umsatzsteuerbefreit. Soweit ist alles klar.

Wenn ich jetzt Rechnungen schreibe, ist es dann am besten eine Honorarrechnung zu schreiben (z.B. 70 Stunden a ... Euro) oder "für die Gestaltung eines Logos berechne ....", oder spielt das keine Rolle. Ich meine mal gehört zu haben, das man eventuell später bei der KSK nicht mehr genommen werden kann (als Studentin kann ich momentan ja sowieso nicht beitereten), wenn man Honorarrechnungen schreibt. Ich bin aber nicht sicher.

Vielleicht kann mir jemand helfen.
Danke und lG
Checky
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.10.2005 20:55
Titel

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naja es kommt halt drauf an, was du als freiberuflicher tust. in die ksk kommst du nur rein, wenn du nachweislich künstlerische dienstleistung anbietest. also sprich gestaltungen machst. im grunde dürfte es aber nix ausmachen, wie du deine rechnungen jetzt schreibst. du musst der ksk dann wenn es soweit ist eben nur nachweisen, das du künstlerisch tätig bist und nicht handwerklich Lächel
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checky
Threadersteller

Dabei seit: 21.05.2005
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.10.2005 10:22
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Hallo aUDIOfREAK,

danke für Deine Antwort.
Dann schreibe ich vielleicht am besten "… stelle ich Ihnen folgenden Betrag für gestalterische Tätigkeiten in Rechnung." Dann kann ich ja eigentlich nix falsch machen. Ich habe an mehreren verschiedenen projekten gearbeitet und alles aufzulisten wäre doch recht mühsam.

LG Checky
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ericblue

Dabei seit: 27.03.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.10.2005 02:50
Titel

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so eine ähnliche frage wollte ich auch stellen.
als freiberufler ist es ja maßgeblich, dass man aus Eigenitiative künstlerich tätig wird und nicht nur auf Auftrag.

oftmals geh ich hin, und sage, lass uns doch hier ein Buch machen, dort gestalte ich dir das oder lass uns dieses Projekt zusammen realisieren. Also es geht meist von meiner Initiative aus. Aber auf der Rechnung sieht es ja dann dennoch wie ein Auftrag aus, oder wie könnte man das deutlich machen?

" stelle ich Ihnen folgenden Betrag für gestalterische Tätigkeiten in Rechnung."
wenn ich das auf eine Rechnung schreibe, wird das schon reichen?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.10.2005 08:12
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hier mal n ganz interessanter link zu nem pdf rund um's thema steuern & co... hab's mir jetzt noch net genau durch gelesen, aber vielleicht ist da ja die antwort auf die gestellten fragen enhalten:

http://www.callnrw.de/php/lettershop/download/68/Existenzgruender_2005.pdf
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