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Thema: Fragen bzgl. KSK und Selbstständigkeit. vom 14.05.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Fragen bzgl. KSK und Selbstständigkeit.
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corvidae
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Verfasst Mo 14.05.2012 13:39
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Fragen bzgl. KSK und Selbstständigkeit.

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Ich habe da ein paar Fragen zum Thema KSK.

Folgendes Szenario:

Ich bin nebenberuflich als Fotograf/Fotodesigner tätig. Seit einigen Monaten habe ich ein Fotostudio zuhause eingerichtet. Meine Freundin hat eine Ausbildung zum Make-Up Artist/Visagist gemacht. Unsere Dienste kann man natürlich gemeinsam in Anspruch nehmen - also erst geschminkt werden um dann fotografiert zu werden. Abgerechnet wird jedoch separat.

Nun hat mir ein Bekannter gesagt, dass wir aufpassen sollten, nicht das die KSK von einem von uns Beiträge haben möchte. So wie ich das mit der KSK verstanden habe, müsste ich oder meine Freundin mir jedoch eine Rechnung schreiben, damit das Szenario überhaupt greift.

Habe ich das richtig verstanden?
Ist es ein Problem, wenn wir auf unsere Dieste bei "gemeinsamem buchen" einen Rabatt geben?

lG, Timo
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 14.05.2012 14:53
Titel

Re: Fragen bzgl. KSK und Selbstständigkeit.

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corvidae hat geschrieben:
Habe ich das richtig verstanden?
Ist es ein Problem, wenn wir auf unsere Dieste bei "gemeinsamem buchen" einen Rabatt geben?

lG, Timo


du müsstest wenn dann auf eine dienstleistung du die du in anspruch genommen hast ksk-gebühren zahlen. also richtig angenommen! wenn deine freundin dir keine rechnung stellt und ihr beide separat direkt beim kunden abrechnet, zahlt keiner von euch die gebühr.

wie rechnet ihr denn untereinander ab?

alles andere solltest du dann lieber bei der ksk erfragen.
 
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 14.05.2012 14:59
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Sobald du kreative Leistungen in Anspruch nimmst, egal ob deine Freundin der Rechnungssteller ist oder der Grafiker aus Berlin, musst du darauf Abgaben an die KSK zahlen. 3,9% glaube ich aktuell.
 
corvidae
Threadersteller

Dabei seit: 14.05.2012
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Verfasst Mo 14.05.2012 15:00
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Zitat:
wie rechnet ihr denn untereinander ab?


Gar nicht - jeder von uns hat sein eigenes Gewerbe und rechnet separat ab.
Wir bieten lediglich bei Hochzeiten an, dass der Kunde auf beide Angebote (Make-Up & Fotos) einen Rabatt bekommt wenn er uns beide bucht. (Abgerechnet wird dann aber separat.)
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Zim

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Verfasst Mo 14.05.2012 15:04
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Dann umgeht doch den ganzen KSK-Quark indem ihr dem Kunden 2 Rechnungen gebt.
Das mag auf den ersten Blick nicht so toll wirken aber wenn man mal drüber nachdenkt
ist es doch für den Kunden völlig egal und bei guter Arbeit von eurer Seite kein Grund euch
nicht nochmal zu buchen. Wenn ihr dem Kunden das Leben erleichtern wollt legt halt einen
Überweisungsvordruck dazu – bzw zwei davon *zwinker*
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corvidae
Threadersteller

Dabei seit: 14.05.2012
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Verfasst Mo 14.05.2012 15:09
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Ja, ich hab damit kein Problem und meine Freundin sicherlich auch nicht.

Mir wurde nur von einem Bekannten gesagt, dass "wir" da aufpassen sollen bzgl. der KSK weil wir ja "zusammen" arbeiten.

Gut, dann hab ich das Ganze richtig verstanden. Sobald wir nur für den Verbraucher arbeiten und nicht für uns gegenseitig, können wir die KSK vergessen. Grins
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 14.05.2012 15:20
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corvidae hat geschrieben:
Zitat:
wie rechnet ihr denn untereinander ab?


Gar nicht - jeder von uns hat sein eigenes Gewerbe und rechnet separat ab.
Wir bieten lediglich bei Hochzeiten an, dass der Kunde auf beide Angebote (Make-Up & Fotos) einen Rabatt bekommt wenn er uns beide bucht. (Abgerechnet wird dann aber separat.)


dann brauchst du dir auch keine sorgen um die ksk machen. Lächel
 
Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Mo 14.05.2012 16:28
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KSK zahlt derjenige der solche Dienstleistungen gegen Geld einkauft und nicht der, der sie erbringt.
Darüber müssen sich also eure Kunden im klaren sein ...
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