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Thema: Einige Fragen zur Selbstständigkeit. vom 03.04.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Einige Fragen zur Selbstständigkeit.
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smartmark
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Verfasst Di 03.04.2012 19:18
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Einige Fragen zur Selbstständigkeit.

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Hallo zusammen,

bin am überlegen mich selbstständig zu machen und möchte mich vorab hier bei ein paar alten Hasen informieren.

Erstmal zu mir persönlich: Bin im Moment noch angestellt. Evtl. wird mir demnächst wegen Personalmaßnahmen gekündigt. Darum möchte ich mich schonmal vorbereiten für die Selbstständigkeit. Habe mich im Internet schon in das Thema eingelesen aber doch einige Fragen dazu.

1: Kann ich (sobald ich arbeitslos werden sollte) einfach zum AA gehen und sagen ich möchte mich selbstständig machen oder muss ich denen irgendwas "vorlegen"? Welche Konsequenzen hat das? Habe gelesen es gibt die ersten Monate einen "Gründungszuschuss" in Höhe des normalen ALGs...kriegt den jeder oder was muss man dafür machen?

2: Ich habe 3-4 Firmen die mir Aufträge geben würden...habe jetzt aber bisher noch nicht groß Akquise gemacht...kann man grob pauschal sagen wieviele "kunden" man haben sollte in den ersten Monaten oder ist das viel zu wenig?

3: Bin ich als Motion Designer Freiberuflich (und somit KSK berechtigt) oder gewerbetreibender?

4: Könnte jederzeit schon mit freiberuflichen Arbeiten anfangen bzw Aufträge annehmen. Ab wann kann ich das offiziell? ich mein bis ich beim arbeitsamt war und alle unterlagen zusammen sind (businessplan etc.) vergeht ja schon ein weilchen...würde aber gerne nach möglichkeit schon am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit für die neuen kunden arbeiten...was kann ich da machen?

Habe sicher noch viele andere Fragen aber erstmal nur soviel...
Tausend Dank für jede (sinnvolle *zwinker* ) Antwort!

PS: Die Beiträge im Forum habe ich bereits intensiv durchgelesen...allerdings für meinen speziellen Fall mit momentan noch angestellt nichts gefunden...


Zuletzt bearbeitet von smartmark am Di 03.04.2012 19:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Verfasst Di 03.04.2012 19:46
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Re: Einige Fragen zur Selbstständigkeit.

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smartmark hat geschrieben:


1: Kann ich (sobald ich arbeitslos werden sollte) einfach zum AA gehen und sagen ich möchte mich selbstständig machen oder muss ich denen irgendwas "vorlegen"? Welche Konsequenzen hat das? Habe gelesen es gibt die ersten Monate einen "Gründungszuschuss" in Höhe des normalen ALGs...kriegt den jeder oder was muss man dafür machen?


Nee, den kriegt jeder automatisch ... einfach so... ob er ihn braucht oder nicht, egal ...

Ja natürlich musst du dafür was machen. Nämlich 'nen Antrag stellen. Und da es seit einigen Monaten auch keinen Rechtsanspruch mehr darauf gibt, wirst du die AfA schon davon überzeugen müssen, dass du überhaupt eine Chance hast.

Google mal nach Gründungszuschuss.

Zitat:
2: Ich habe 3-4 Firmen die mir Aufträge geben würden...habe jetzt aber bisher noch nicht groß Akquise gemacht...kann man grob pauschal sagen wieviele "kunden" man haben sollte in den ersten Monaten oder ist das viel zu wenig?


Nein das kann man nicht pauschal sagen - Du solltest mal durchrechnen, was du zum Leben brauchst und wie viel die Kunden bringen. Das ist entscheidend, nicht die Zahl der Kunden.

Zitat:
3: Bin ich als Motion Designer Freiberuflich (und somit KSK berechtigt) oder gewerbetreibender?


Die "KSK-Berechtigung" hat nichts mit Freiberuf oder Gewerbe zu tun. www.kuenstlersozialkasse.de

Für die Anerkennung ist das Finanzamt zuständig - ruf' da einfach mal an.

Zitat:
4: Könnte jederzeit schon mit freiberuflichen Arbeiten anfangen bzw Aufträge annehmen. Ab wann kann ich das offiziell?


Wenn du das mit deinem Noch-Arbeitgeber geklärt hast, Rechnungen kannst du erst schreiben, wenn du eine Steuernummer hast.

Wenn du allerdings sofort selbstständig arbeitest, kann es sein, dass die AfA sagt, du arbeitest ja schon, wieso sollen sie dir noch helfen?

Zitat:
ich mein bis ich beim arbeitsamt war und alle unterlagen zusammen sind (businessplan etc.) vergeht ja schon ein weilchen...würde aber gerne nach möglichkeit schon am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit für die neuen kunden arbeiten...was kann ich da machen?


Anfangen, dich selbstständig (!) zu informieren. Hast du die FAQ schon gelesen?

Zitat:
PS: Die Beiträge im Forum habe ich bereits intensiv durchgelesen...allerdings für meinen speziellen Fall mit momentan noch angestellt nichts gefunden...


Ach komm, was ist denn daran bitte speziell?
 
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smartmark
Threadersteller

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Verfasst Di 03.04.2012 20:38
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danke für die antworten.

ja klar FAQs hab ich gelesen und mich selbstständig informieren tu ich seit einigen wochen. man liest nur soviel darum möchte ich möglichst aus erster hand wissen was "realität" ist...glaube das ist verständlich.
mein fall ist meiner meinung nach darum speziell weil ich momentan noch festangestellt bin, schon kunden habe (die auch nicht ewig warten bis mich das aa als geeignet darstellt und alle anträge durch sind) und darum gerne möglichst schnell arbeiten würde aber zur absicherung gerne den gründungszuschuss hätte...und JA DEN HAB ICH AUCH SCHON GEGOOGELT!

KSK hat nachdem was ich gelesen habe schon mit freiberuf oder gewerbe zu tun...bist du dir da sicher? worin liegt dann der unterschied???

kannst du mir zum durchrechnen ein gutes freies online tool empfehlen?

den zuschuss kiregt iwrklich jeder automatisch? *zwinker*
danke das ich jetzt weiß ich muss nen antrag stellen! auch das habe ich bereits gegoogelt...wissen möchte ich was in diesen antrag reingehört und eben genau wodurch ich das aa überzeuge das ich eine chance habe...

für weitere (sinnvolle) antworten bin ich weiterhin dankbar!
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DivDachs

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Verfasst Di 03.04.2012 20:44
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Am besten gehst du mal bei einem (oder deinem, falls schon vorhanden) Steuerberater vorsprechen. Das sollte schon mal einiges an Informationen bringen.
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smartmark
Threadersteller

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Verfasst Di 03.04.2012 20:54
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hab ich ja auch vor aber möchte dann nicht vollkommend "blank" auftreten...und wie gesagt mich interessiert halt neben dem offiziellem rechtlichen teil auch die erfahrung die alte hasen aus dem forum so gemacht haben..
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Benutzer 116623
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Verfasst Di 03.04.2012 21:06
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smartmark hat geschrieben:
danke für die antworten.

ja klar FAQs hab ich gelesen und mich selbstständig informieren tu ich seit einigen wochen. man liest nur soviel darum möchte ich möglichst aus erster hand wissen was "realität" ist...glaube das ist verständlich.


Naja, es wäre verständlich, wenn man diese wochenlange Beschäftigung deinen Fragen anmerken würde. Fragen wie "kriegt den jeder" zeigen aber was ganz anderes.

Zitat:
mein fall ist meiner meinung nach darum speziell weil ich momentan noch festangestellt bin, schon kunden habe (die auch nicht ewig warten bis mich das aa als geeignet darstellt und alle anträge durch sind) und darum gerne möglichst schnell arbeiten würde aber zur absicherung gerne den gründungszuschuss hätte...und JA DEN HAB ICH AUCH SCHON GEGOOGELT!


Du brauchst hier nicht rumzubrüllen, das ist unverschämt. Den Gründungszuschuss kannst du erst beantragen, wenn du auch arbeitslos bist und der dient nicht dazu, nachträglich deine jetzt begonnene Selbstständigkeit abzusichern. Du bist aber nicht arbeitslos, also kannst du da auch gar nichts beschleunigen.

Zitat:
KSK hat nachdem was ich gelesen habe schon mit freiberuf oder gewerbe zu tun...bist du dir da sicher?


Nein, hat es nicht und ja, bin ich. Und wer behauptet, sich wochenlang informiert zu haben, müsste das gefunden haben können:

"9. Muss ich ein Gewerbe angemeldet haben, um in der KSK versichert zu sein?

Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherungspflicht nach dem KSVG ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist. Ob für Ihre Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung gesetzlich vorgeschrieben, sinnvoll oder notwendig ist, kann die KSK nicht beurteilen. Bezüglich dieser Fragen müssen wir Sie leider an Ihr örtliches Finanzamt und die örtliche Verwaltung (z. B. Bürger- oder Ordnungsamt) verweisen."


Überraschung - es gibt auch bei der KSK eine FAQ:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php

Zitat:
worin liegt dann der unterschied???


Welcher Unterschied? Bei der KSK gibt es keinen.

Zitat:
kannst du mir zum durchrechnen ein gutes freies online tool empfehlen?


Wie wär's mit 'nem Taschenrechner? Nur du kennst deine Zahlen, da kann dir kein Tool helfen.

Zitat:
den zuschuss kiregt iwrklich jeder automatisch? *zwinker*
danke das ich jetzt weiß ich muss nen antrag stellen! auch das habe ich bereits gegoogelt...


Dann stelle doch einfach konkrete Fragen, die deinen Kenntnisstand zeigen, anstatt hier einfach "kriegt den jeder" und ähnliches hinzurotzen und dann zu brüllen, dass du das ja alles längst gegoogelt hast ...
 
neographics

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Verfasst Mi 04.04.2012 09:05
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hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber zu Frage 1:

Den Existensgründungszuschuss (der für Freiberufler interessant war) gibt es nicht mehr.
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Benutzer 116623
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Verfasst Mi 04.04.2012 09:21
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neographics hat geschrieben:
hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber zu Frage 1:


Wäre aber besser gewesen, alles zu lesen. *zwinker*

Zitat:
Den Existensgründungszuschuss (der für Freiberufler interessant war) gibt es nicht mehr.


Doch, den gibt es nach wie vor - aber es gibt seit dem 28.12.2011 eben keinen Rechtsanspruch mehr darauf. Und der Gründungszuschuss ist auch nicht nur für Freiberufler interessant.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gründungszuschuss
 
 
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