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Thema: schüler-bafög für ausbildung beantragen vom 04.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Die Mediengestalter Ausbildung -> schüler-bafög für ausbildung beantragen
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ultraviolet411

Dabei seit: 02.06.2009
Ort: Hamburg
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Verfasst Do 20.08.2009 10:54
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orsn hat geschrieben:
bzw. netto bekommste ja um die 380 öcken + ca. 150 kinder + wohngeld sollte doch auch gehen


wohngeld darf man nur beantragen nachdem man beim BAB abgelehnt wurde!..
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Vanyali

Dabei seit: 01.04.2009
Ort: Ecktown
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 20.08.2009 12:33
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jo, das mit dem Antrag ist ne Menge arbeit, hab ich ja auch durch Menno! und das da viele erst zu Ausbildungsbeginn die Anträge hinschicken ist leider so. Wie gesagt, 3 Wochen hats gedauert bei mir bis er durch war, ka ob es nun am Bundesland liegt, oder ich einfach Glück hatte, weil ich ihn noch relativ früh abgeschickt hab.
Und ein bisschen Wohngeld ist da auch inbegriffen, man muss ja nicht umsonst vom Vermieter was ausfüllen lassen Lächel
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ultraviolet411

Dabei seit: 02.06.2009
Ort: Hamburg
Alter: 33
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.08.2009 13:14
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jup einfach zum amt und schauen was man denen aus den fingern saugen kann xDD
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ultraviolet411

Dabei seit: 02.06.2009
Ort: Hamburg
Alter: 33
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.09.2009 09:20
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gibt es schon vortschritte an der BaB-front oder bei anderen hilfsmitteln?!
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Fielschi
Threadersteller

Dabei seit: 06.02.2009
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.09.2009 14:04
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hi leute, also ich hab kindergeld beantragt, das steht mir bis 25 zu egal wie viel ausbildungen ich schon gemacht hab, BAB bekommt man nur in der ersten ausbildung! bafög antrag kann ich leider erst beantragen wenn ich meinen ausbildungsvertrag von meiner arbeit zurück habe und die formblätter für wohnung und ausbildung endlich komplett ausgefüllt werden können

mein schüler bafög muss auch nichts zurück gezahlt werden, beim studenten bafög muss man glaube die helfte zurück zahlen...

wenns was neues gibt meld ich mich Grins

achja, kindergeld bekommt man von dem tag an an dem man sich beworben hat, ich hatte mich im juni beworden und bekomm die letzten 3 monate nachgezahlt, das sind immerhin 492 €

befög würde ich laut rechner 200€ bekommen
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MCR

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.09.2009 16:08
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Du bekommst während einer betrieblichen Ausbildung weder Schüler- noch Studenten-BAföG.

Kindergeld bekommst man frühstens ab dem Monat, ab dem man Anspruch auf Kindergeld hat und den Antrag stellt. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn zwischen zwei Ausbildungen maximal vier Monate liegen, dann wird Kindergeld auch für die Übergangszeit bezahlt. Natürlich nur, wenn der Antrag früh genug gestellt wird.
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Fielschi
Threadersteller

Dabei seit: 06.02.2009
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.09.2009 08:18
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woher hast du denn die info??

hab bei der familienkasse die für mich zuständig ist angerufen und war da, mir wurde gesagt ich soll die bewerbung und die bestätigung der ausbildungsstätte bei legen um von dem tag an, als ich mich beworben hab, mein kindergeld zu bekommen, da ich zuletzt meinen zivildienst gemacht hab, wir die zeit natürlich nich angerechnet und die 9 monate werden mir angerechtnet, für den fall das meine ausbildung bis nach meinem 25sten geht,

ich habe auch einen antrag auf schüler bafög beantragt, in dem von der ausbildungsstätte ein formblatt aus zufüllen ist, wenn man also in einer betrieblichen ausbildung kein bafög bekommt, warum soll dann die ausbildungsstätte was ausfüllen????

das is ne normale duale ausbildung, 3 wochen arbeit 1 woche schule, und da ich nicht zuhause wohne und schon länger als 5 jahre erwerbsfähig bin (weil meine 1. ausbildung schon 2004 war) bekomme ich elternunabhängiges schüler bafög.

das bafög wird ab dem monat bezahlt, in dem ich es beantragt habe, das kindergeld wird mir bezahlt wenn ich vor der ausbildung nicht gearbeitet habe und mich rechtzeitig beworben habe,

ich habe echt lang damit verbracht mich zu informieren und mit den zuständigen behörden zu reden!

bafög rechnet sich nach dem einkommen, der miete und anderen faktoren, wie eben das einkommen der eltern, barvermögen, sonstige einkommensquellen, wenn meine miete mehr als 150 € beträgt bekomm ich nen zuschuss und wenn mein einkommen eine bestimmte brutto- jahressumme nicht übersteigt, habe ich recht auf bafög,

und das muss auch nciht zurück gezalht werden, da ich als "schüler" weniger bekomme als ein "student"
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MCR

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 11.09.2009 12:50
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BAfÖG -> Bundesausbildungsförderungsgesetz
§ 2 Ausbildungsstätten

Daraus geht eindeutig hervor, dass eine duale Berufsausbildung nicht förderungsfähig ist. Der FAQ von BAföG-Rechner bietet dazu eine gute Übersicht.
Dazu sollte man aber wissen, dass mit der beruflichen Grundbildung keine duale Berufsausbildung, sondern ein Berufsgrundschuljahr (einjähriges Vollzeitschuljahr) gemeint ist.

Zusätzlich findest du in der Wikipedia folgende Aussage: "Ausbildungen im dualen System können nicht nach dem BAföG gefördert werden; insoweit kommt aber Berufsausbildungsbeihilfe in Betracht." (Wikipedia)

Das Formblatt 2 richtet sich an die Schulen, Hochschulen und Unis, welche Ausbildungsstätten sind.

Aber gehen wir mal theoretisch davon aus, dass es BAföG auch für eine duale Ausbildungen gibt. Dann würdest du trotzdem kein BAföG bekommen, da es deine zweite Berufsausbildung ist und BAföG nur für die erste Ausbildung gezahlt wird, unabhänig davon ob man es beim erstem Mal in Anspruch genommen hat oder nicht.

Kindergeld
EStG (Einkommensteuergesetz)
Zitat:
§66 Abs. 2
Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.


Da du Zivildienst geleistet hast, gibt es aber scheinbar eine tolle Regelung. Zwischen Zivildienst/Bundeswehr und Ausbildung besteht voller Kindergeldanspruch. So bekommst du natürlich ab deinem Antrag Kindergeld, da du schon die ganze Zeit Kindergeldanspruch hast.

Es gibt wohl die Möglichkeit das Kindergeld rückwirkend zu beantragen. Vielleicht solltest du dich da mal informieren, damit du das Kindergeld für die ganze Zeit zwischen Zivi und Ausbildung nachgezahlt bekommst.

Kindgeld ist aber nicht mein Gebiet und ich habe die Info im Post zuvor geschrieben, damit andere nicht denken sie würden Kindergeld immer schon ab den Antragsdatum bekommen.
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