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Thema: Redaktionelle Tätigkeit für Kunden vom 13.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Redaktionelle Tätigkeit für Kunden
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Autor Nachricht
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.05.2010 13:17
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Eben. Man stellt doch sowieso keine Website online ohne den Kunden die Abnahme erklären zu lassen. Das meint dann vor allem texte und Bilder!
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jackimit3i
Threadersteller

Dabei seit: 13.05.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 15.05.2010 14:27
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Nimroy hat geschrieben:
Eben. Man stellt doch sowieso keine Website online ohne den Kunden die Abnahme erklären zu lassen. Das meint dann vor allem texte und Bilder!


Hast du da ne Vorlage o.ä?
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 15.05.2010 15:13
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Wieso muss es für alles eine Vorlage geben? Wen Du nicht in der Lage bist, zu formulerien, dass der Kunde das gelesen und für gut erklärt hat und ein Feld für seine Unterschrift zu machen, dann solltest Du vielleicht die Finger vom Texteschreiben für die Website lassen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.05.2010 15:32
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monika_g hat geschrieben:
Wieso muss es für alles eine Vorlage geben? Wen Du nicht in der Lage bist, zu formulerien, dass der Kunde das gelesen und für gut erklärt hat und ein Feld für seine Unterschrift zu machen, dann solltest Du vielleicht die Finger vom Texteschreiben für die Website lassen.


genau das. mit ein bißchen nachdenken ist sowas ratzifatzi selbst erstellt. oder gibts irgendwo ne vorlage für hirn?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.05.2010 18:22
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Um diesen Thread mal zu abbinieren sei angemerkt:

Es ist der verantwortlich, der Texte publiziert. Nicht der, der sie erstellt.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 15.05.2010 19:05
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Nach außen trifft das zu.

Aber wenn irgendwer dem Betreiber der Website ans Bein pinkelt, dann wird er seinen Dienstleister eventuell rankriegen wollen. Und dann wäre es schon vorteilhaft, wenn man was schriftliches hat.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.05.2010 19:06
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monika_g hat geschrieben:
Nach außen trifft das zu.

Aber wenn irgendwer dem Betreiber der Website ans Bein pinkelt, dann wird er seinen Dienstleister eventuell rankriegen wollen. Und dann wäre es schon vorteilhaft, wenn man was schriftliches hat.


Für die Beziehung Dienstleister-Kunde. Klar.
Das ist ja wieder n anderes Blatt wie man seine Geschäftsbeziehung fixiert.
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jackimit3i
Threadersteller

Dabei seit: 13.05.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 19.05.2010 04:44
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soo.. habe ein bisschen rumgetextet.. reicht das, oder sollte man nochwas schreiben? der kunde hat die AGB's geliefert, weiss aber nicht wirklich ob sie von ihm sind oder geklaut^^ kann ich mich da noch irgendwie absichern?



§ 1 Gegenstand der Abnahme
(1) Der Anbieter hat dem Kunden eine Webseite in HTML erstellt, welche vom Kunden als vollständig und mängelfrei akzeptiert wird.
(2) haftungsfreistellung blabla

§ 2 Texte auf der Internetseite
(1) Der Kunde hat sich alle auf der Internetseite befindlichen Texte durchgelesen, und bekennt diese für korrekt.

§ 3 Darstellung der Webseite
(1) Die Website wurde folgende Darstellung optimiert:
- 1150 Pixel Breit, 1000 Pixel Hoch
- Firefox Version 3.6.3
(2) Der Kunde lieferte Fotomaterial und besitzt die Entsprechenden Lizenzen, welche auf der Internetseite verwendet wurden.

§ 4 Veröffentlichung
(1) Der Kunde erteilt dem Anbieter das Recht die Internetseite auf X zur Veröffentlichung freizugeben.
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