Dabei seit: 23.01.2003 Ort: CASSELFORNIA Alter: 50 Geschlecht:
Verfasst Mi 13.07.2005 20:45 Titel
[Recht] Rechnung UND Quittung ?
ich habe von einem auftraggeber nach 2 erledigten aufträgen das geld dafür bar bekommen.
hatte zu diesem termin beide rechnungen dabei und auch ausgehändigt. in deren wortlaut steht:
"ich bitte um überweisung der gesamtsumme von xxxx € auf das konto xy (mein konto natürlich)"
zusätzlich wollte mein AG aber auch noch quittungen über den erhalt des geldes haben.
ist das so rechtens oder kann er damit theoretisch seine ausgaben vorm finanzamt "verdoppeln" ?
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 14.07.2005 10:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 17.08.2004 Ort: Bremen Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 13.07.2005 21:08 Titel
Nein, das ist schon so in Ordnung.
Er braucht einen Kassenbeleg (=Quittung) für die getätigte Bar-Auszahlung,
da eine Überweisung auf dein Konto nicht stattfindet.
Du hättest natürlich auch den Empfang des Geldes auf deiner Rechnung
bestätigen können.
Zuletzt bearbeitet von frank am Mi 13.07.2005 21:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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