Autor |
Nachricht |
UR3
Threadersteller
Dabei seit: 17.12.2003
Ort: Essen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 29.10.2005 08:49
Titel [Recht] Rechnung wird nicht bezahlt - Wie klagen ? |
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Hi,
Ein Kunde ( öffentliche Einrichtung ) ignoriert eine Rechnung über 2320,- Euro. Stellt sich einfach tot. Da dies das erste mal ist, dass mir so etwas passiert, möchte ich gerne wissen, wie ich am besten vorgehe. Habe bereits gemahnt und Zahlungsfrist gestellt.
Muss ich jetzt zum Anwalt oder gibt es eine preiswertere Lösung ( pendant zu Arbeitsgericht bei Angestellten ) ?
///Mischpult: Titel editiert///
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Sa 29.10.2005 10:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bliss
Dabei seit: 18.10.2005
Ort: Balve, NRW
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Sa 29.10.2005 09:04
Titel
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nimm dirn anwalt mit fahr dahin und bitte ihn um ein persönliches gespräch mit dir und deinem anwalt wenn er nicht zahlt... hat mein chef mal gemacht und es hat gewirkt
Ansosnten kannst du an solche nicht-zahler nur sehr schlecht rankommen. Im schlimmsten Fall zahlt man immer drauf.
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Doppelplusgut
Dabei seit: 06.10.2005
Ort: Zimmer 101
Alter: 55
Geschlecht:
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way2hot
Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Sa 29.10.2005 10:53
Titel
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Doppelplusgut hat geschrieben: | Mahnen, falls danach immer noch keine Reaktion erfolgt, viellicht nochmal anrufen und nachfragen bzw Druck machen und dann sofort ab zum Anwalt. |
UR3 hat geschrieben: | Habe bereits gemahnt und Zahlungsfrist gestellt. |
Stichwort Inkasso bei schlechter Zahlungsmoral:
*klick*
*klick*
*klick*
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Sa 29.10.2005 11:12
Titel
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Die Fahrt mit Anwalt zum Kunden wird wahrscheinlich teurer als der gesamte rechnungsbetrag. Deswegen einfach nur zum Anwalt und gerichtlichen Mahnbescheid auf den Weg bringen lassen.
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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UR3
Threadersteller
Dabei seit: 17.12.2003
Ort: Essen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 30.10.2005 14:37
Titel
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Danke für Eure schnellen Antworten. Ich denke, ich werde mir so ein Formular besorgen und ab damit zum Amtsgericht. Ein Problem sehe ich aber noch :
Ich habe die Arbeit für den Kunden gemacht, habe jedoch nur eine mündliche Auftragsbestätigung. Habe ich dann Chancen vor Gericht ?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 30.10.2005 15:29
Titel
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sofern noch nicht geschehen würde ich das gespräch mit dem auftraggeber suchen. wenn das nicht fruchtet, mahnen. vor allem bei öffentlichen auftraggebern hört man in letzter zeit immer öfter von schlechter zahlungsmoral. viele zahlen wirklich erst, wenn man das mahnverfahren gegen sie eröffnet. traurig aber wahr...
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