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Thema: Logos bekannter Hersteller/Marken für Slider umfärben? vom 24.04.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logos bekannter Hersteller/Marken für Slider umfärben?
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Chicksi
Threadersteller

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Verfasst Do 24.04.2014 15:52
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Logos bekannter Hersteller/Marken für Slider umfärben?

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Hello Lächel

Es steht die Idee für die Startseite eines neuen Onlineshops einen Slider mit allen Logos der Hersteller/Marken,
natürlich nur welche, deren Produkte auch angeboten werden, zu zeigen. Nach erster Betrachtung ist das Ganze,
aufgrund der Logos, etwas bunt geraten.

Jetzt die Frage:

Ist es rechtlich ok, wenn man die Logos der Hersteller in einem,
ich sag mal, Grau einfärbt und diese dann dort zeigt?


Mädchen!
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entlein82

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Verfasst Do 24.04.2014 15:57
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Das richtet sich danach, wie die Inhaber der Logos Ihre Farben definiert haben (falls es definiert ist). Wenn da eine einfarbige Umsetzung vorgesehen ist, ist es freilich möglich.

Aber auf alls Fälle würde ich vorher bei den Markeninhabern nachfragen, ob und wie es gestattet ist, für den Zweck ihre Logos zu verwenden!

LG
Das Entlein
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Benutzer 116623
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Verfasst Do 24.04.2014 16:08
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Re: Logos bekannter Hersteller/Marken für Slider umfärben?

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Chicksi hat geschrieben:

Ist es rechtlich ok, wenn man die Logos der Hersteller in einem,
ich sag mal, Grau einfärbt und diese dann dort zeigt?


Nein, ist es nicht.

Es ist schon millionenmal hier geschrieben worden: Du brauchst die Nutzungsrechte, um die Logos überhaupt nutzen zu dürfen. Und die Bearbeitungsrechte, um sie bearbeiten zu dürfen. Und jedes Unternehmen, das bei Trost ist, wird dir den A***** aufreissen, wenn du dich an ihren Logos vergreifst … In der Regel gibt's ein CD-Maunal, dass exakt vorschreibt, was mit einem Logo gemacht werden darf und was nicht.

Zitat:
Mädchen!


Aber echt.


Zuletzt bearbeitet von am Do 24.04.2014 16:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
entlein82

Dabei seit: 03.08.2010
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Verfasst Do 24.04.2014 16:21
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entlein82 hat geschrieben:
Das richtet sich danach, wie die Inhaber der Logos Ihre Farben definiert haben (falls es definiert ist). Wenn da eine einfarbige Umsetzung vorgesehen ist, ist es freilich möglich.


zu lange fürs editieren gewartet ...

Mit "freilich möglich" möchte ich keinen Freifahrtschein zum verändern des Logos geben.
Sowas muß immer mit dem Markeninhaber abgestimmt sein!
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Chicksi
Threadersteller

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Verfasst Do 24.04.2014 16:35
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offtopic hat geschrieben:
Achja, ich erinnere mich, dass man hier ja nichts über Logos fragen darf ohne, dass sich Jemand drüber aufregt Meine Güte!



Sry, wieder zum Thema:

Der Kunde für den der Onlineshop ist, ist Distributionspartner der meisten Hersteller deren Logos
verwendet werden sollen. D.h. dort bestehen Verträge. In diesen ist aber nicht festgelegt wie
die Werbung mit den Marken aussehen darf nur, dass sie gestattet ist.

In den Manuals gibt es Anweisungen die nicht genau sagen, als was man einen Slider ansehen soll.

Z.B. Emailings die von dem Kunden versendet werden, beinhalten Logos der Hersteller die in der
entsprechden Ausgabe beworben werden, als weiße Applikation. Diese Gestaltung ist von meinem
Vorgänger und ich finde keinerlei Nachweise darüber, ob das erlaubt ist oder nicht. Der Kunde will
das trotzdem so beibehalten ("Das haben wir so seit Jahren"-Blaaa).

Jetzt kam er eben mit der Idee der grauen Logos im Slider ...


Zuletzt bearbeitet von Chicksi am Do 24.04.2014 16:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Do 24.04.2014 16:51
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[quote="Chicksi"]
offtopic hat geschrieben:
Achja, ich erinnere mich, dass man hier ja nichts über Logos fragen darf ohne, dass sich Jemand drüber aufregt Meine Güte!


"Jemand" regt sich darüber auf, dass es offenbar deiner Erinnerung entfallen ist, dass es hier ein Forensuche gibt und alle, ausnahmslos alle, gleichlautenden Fragen auch gleichlautende Antworten hervorbringen. Meine Güte!

Zitat:
Sry, wieder zum Thema:

Der Kunde für den der Onlineshop ist, ist Distributionspartner der meisten Hersteller deren Logos
verwendet werden sollen. D.h. dort bestehen Verträge. In diesen ist aber nicht festgelegt wie
die Werbung mit den Marken aussehen darf nur, dass sie gestattet ist.


Dann muss der Kunde na-c-h-f-r-a-g-e-n. Bei seinen Lieferanten.

Zitat:
Diese Gestaltung ist von meinem Vorgänger und ich finde keinerlei Nachweise darüber, ob das erlaubt ist oder nicht.


Dann musst du n-a-c-h-f-r-a-g-e-n. Beim Lieferanten.

Zitat:
Der Kunde will das trotzdem so beibehalten ("Das haben wir so seit Jahren"-Blaaa).


Was der Kunde will oder nicht ist für die Rechtslage völlig unerheblich.
 
Chicksi
Threadersteller

Dabei seit: 16.01.2004
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Verfasst Do 24.04.2014 17:42
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Oh man.

Wäre da vielleicht wer so nett und würde das bitte löschen hier ...
bevor "Jemand" noch atemnot bekommt. danke.


Zuletzt bearbeitet von Chicksi am Do 24.04.2014 17:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Do 24.04.2014 18:33
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@TE
Was regst du dich? Logoi sind so ziemlich das Heiligste, das Firmen vor sich hertragen.
Jedes (!) Herumschnipseln daran würde ich nur mit schriftlicher (!) Genehmigung des/der Rechteinhaber und anschließender ebenso schriftlicher Freigabe machen.
Das ist so hier im Forum tausendmal geschrieben worden ... Also hat die Tochter von irgendwem einfach nur recht!
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