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Thema: Marken-/Namensrecht Frisör vom 09.10.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Marken-/Namensrecht Frisör
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Colt Seavers
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2002
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.10.2009 09:30
Titel

Marken-/Namensrecht Frisör

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Hallo zusammen,

ein Frisör, der kurz vor der Salon-Eröffnung steht, möchte einen Namen für seinen Laden.
In engerer Auswahl stehen "Schnittstelle" und "Kopfsache". Laut DPMA gibt es schon
zahlreiche Eintragungen für diese Namen. Wie sind denn diese zu werten? Durchsucht man
das Netz gibt es mehrere Frisöre mit diesen Namen. Aber sind diese Namen nun geschützt?
Kann man solche recht "allgemeinen" Namen überhaupt schützen lassen?
Es geht also nicht darum, einen Namen sichern zu wollen, sondern ihn verwenden zu dürfen.

Ich würde mich freuen, wenn mich da jemand aufklären könnte *zwinker*

Danke!

Grüße
Timo


Zuletzt bearbeitet von Colt Seavers am Fr 09.10.2009 09:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.10.2009 09:40
Titel

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Ob eine Marke geschützt ist oder nicht, für welche Branchen ("Klassen") und welche Regionen (lokal, national, global) kann man aus der Datenbank des Deutschen Patentamtes erfahren. Die Nutzung ist ohne Anmeldung und kostenlos möglich.
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Colt Seavers
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2002
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.10.2009 09:57
Titel

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Danke für den Hinweis. Hier habe ich allerdings schon recherchiert.
Nehmen wir das Beispiel "Schnittpunkt" als Wortmarke für einen Frisör.
Dieser Name ist hier als Wortmarke in den entsprechenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen (z.B. Klasse 44:Dienstleistungen eines Friseurs; Dienstleistungen eines Kosmetikers; Dienstleistungen eines Schönheitssalons; Maniküre; Pediküre) eingetragen.
Durchsucht man das Netz, findet man aber zahlreiche Frisöre, die genau so heissen.
Ist das denn zulässig? Oder könnte man die alle abmahnen?


Zuletzt bearbeitet von Colt Seavers am Fr 09.10.2009 09:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.10.2009 09:58
Titel

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Kann man alle abmahnen.
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Colt Seavers
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2002
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.10.2009 10:07
Titel

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Oder nehmen wir mal folgendes an:

Frisör A eröffnet seinen Laden 1980 und nennt diesen Schnittpunkt ohne die Wortmarke schützen zu lassen
Frisör B eröffnet seinen Laden 1990 und nennt diesen Schnittpunkt und lässt diese Wortmarke schützen
Frisör C eröffnet seinen Laden 2000 und nennt diesen Schnittpunkt

Wer kann abgemahnt werden? A und C oder nur C?
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.10.2009 10:23
Titel

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Hab' jetzt keine Zeit, es für dich zu lesen und dann hier zu erklären. Hier sollte aber Alles drinstehen. Viel Spaß beim Lesen!

Zitat:
§ 12 Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang

Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn ein anderer vor dem für den Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2 oder an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 erworben hat und diese ihn berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.


Zuletzt bearbeitet von qualidat am Fr 09.10.2009 10:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.10.2009 10:30
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Kann man alle abmahnen.


wäre doch nur möglich wenn eine verwechslungsgefahr besteht oder? Hmm...?!
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.10.2009 10:40
Titel

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Schnittpunkt ergibt 12 Ergebnisse wovon 5 vernichtet wurden und einmal die Eintragung nicht möglich war.

Die relevante Eintragung »Dienstleistungen eines Friseurs« aus dem Waren- / Dienstleistungsverzeichnis der Klasse 44 ist vergeben. und das für eine reine Wortmarke.

Eine regionale Begrenzung einer Marke ist nicht möglich – das ist so bei HRB Einträgen und Firmen die nur regional tätig sind.


Zuletzt bearbeitet von Zim am Fr 09.10.2009 10:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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