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Thema: [FAQ] Marken- & Onlinerecht vom 30.08.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [FAQ] Marken- & Onlinerecht
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Dsein
Threadersteller

Dabei seit: 23.08.2004
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Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.08.2004 21:22
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[FAQ] Marken- & Onlinerecht

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da ich gerade auf ein paar posts gestossen bin, in denen gewisse kennzeichnungen (©...)diskutiert worden sind, dachte ich dass es vielleicht mal an der zeit ist einen kleinen rundumschlag für medien- bzw. onlinerecht zu starten.

wer weiterführende infos oder erfahrungen gesammelt hat, der kann und sollte sie hier vielleicht mal teilen... * Nee, nee, nee * * Ja, ja, ja... *

gerade diejenigen unter uns, die sich gerade selbstständig machen wollen oder teilweise schon sind, fehlt es manchmal leider an rechtlichem wissen.

als wir vor ca. 6 monaten unsere marke bei deim deutsches marken- und patentamt angemeldet haben und ich damals meinen ersten online-shop ins netz gestellt habe, waren rechtliche informationen oftmals sehr hilfreich... (urheberrecht, markenrecht, AGB und impressum, etc...)

meine altbewerte methode:" * Ich will nix hören... * * Ich bin ja schon still... * * Wo bin ich? * " hilft in sachen recht leider gar nich... kommt es erstmal zur abmahnung oder rechtsstreit hat so oder so schon mal verloren!

MUSS MAN DAS NOCH SCHREIBEN?!?
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich habe auf meiner Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: Dsein möchte ausdrücklich betonen, daß keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten besteht. Weder in Bild noch Inhalt oder Text, deshalb distanziert sich Dsein hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller hier gelinkten Webseiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf dem Onlineangebot von Dsein ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner führen. Bitte beachten Sie, das einige der Links zu Seiten führen könnten, die Bilder und Textmaterial enthalten, die für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet sind. Sollten Sie auf Links stoßen die gegen Recht und Gesetz verstoßen, setzen Sie sich bitte sofort mit mir in Verbindung und ich werde diese Links soweit es mir möglich ist entfernen.


link zu begriffserklärungen (copyright=urheberrecht! <-- Schuld! ):
online-recht.de || glossar

link für infos übers markenrecht:
marken-recht.de

link für beispiele von urteilen die uns betreffen:
e-recht24.de || urteile

link für ein beispiel der richtigen AGB:
AGB beispiel

so ein anfang ist gemacht. hoffe es hilft manchen weiter...


Zuletzt bearbeitet von saucer am Fr 22.10.2004 19:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Menschlicher

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Verfasst Mo 30.08.2004 21:39
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Buch

http://koppmedien.de/produktdetail.php?nr=13402
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saucer

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Verfasst Di 31.08.2004 10:06
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Re: Crashkurs Marken- & Onlinerecht

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frank hat geschrieben:
MUSS MAN DAS NOCH SCHREIBEN?!?
Zitat:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich habe auf meiner Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: Dsein möchte ausdrücklich betonen, daß keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten besteht. Weder in Bild noch Inhalt oder Text, deshalb distanziert sich Dsein hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller hier gelinkten Webseiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf dem Onlineangebot von Dsein ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner führen. Bitte beachten Sie, das einige der Links zu Seiten führen könnten, die Bilder und Textmaterial enthalten, die für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet sind. Sollten Sie auf Links stoßen die gegen Recht und Gesetz verstoßen, setzen Sie sich bitte sofort mit mir in Verbindung und ich werde diese Links soweit es mir möglich ist entfernen.


nö. denn es ist unsinnig: das langericht hamburg hat das so nie entschieden.
lt. ct von letztem winter hilft es nur reinzuschreiben dass die links am xx.xx.xxxx das letzte mal gesichtet wurden.
Aber sicher. Gesetze in Deutschland sind doch für hunderte von Jahren gedacht.
Kann man aber nett verpackt im Impressum unterbringen.
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Strehlow

Dabei seit: 18.02.2002
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Verfasst Mo 24.01.2005 15:56
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Tag zusammen...

Die aufgeführten Links beziehen sich ja erstmal auf die deutsche Rechtssprechung. Wie sieht es mit Namensrechten aus, die z.B. in den USA vergeben sind, in Europa aber missbraucht werden? Also wie 'international' ist dieses Recht?
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bluedom

Dabei seit: 26.10.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.01.2005 19:56
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Re: [FAQ] Marken- & Onlinerecht

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dsein hat geschrieben:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich habe auf meiner Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: Dsein möchte ausdrücklich betonen, daß keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten besteht. Weder in Bild noch Inhalt oder Text, deshalb distanziert sich Dsein hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller hier gelinkten Webseiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf dem Onlineangebot von Dsein ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner führen. Bitte beachten Sie, das einige der Links zu Seiten führen könnten, die Bilder und Textmaterial enthalten, die für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet sind. Sollten Sie auf Links stoßen die gegen Recht und Gesetz verstoßen, setzen Sie sich bitte sofort mit mir in Verbindung und ich werde diese Links soweit es mir möglich ist entfernen.


Jede zweite Internetseite ist heute wohl mit diesem "Disclaimer" ausgestattet. Einige Seiten von mir übrigens auch (noch) * Wo bin ich? *

Die bekannteste Seite zu diesem Thema hier:
http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html

lg maik


Zuletzt bearbeitet von bluedom am Mo 24.01.2005 19:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Do 25.08.2005 15:17
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Bzgl. Online-Recht sei hier auch die Seite von Dr. Bahr erwähnt. Gerade der FAQ-Bereich ist sehr hilfreich.
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o-mark

Dabei seit: 14.06.2006
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Verfasst Mi 14.06.2006 17:17
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Eine Warnung aus aktuellem Anlaß (ich habe gerade eine AGB vorliegen gehabt, von denen nicht eine Klausel wirksam war ...) möchte ich aussprechen:
Hier wurde u.a. ein Beispiel für AGBs empfohlen.
Allgemein hinsichtlich Beispiel-AGBs möchte ich warnen: Viele Beispiel-AGBs sind vielleicht zur Zeit ihrer Erstellung sachlich richtig gewesen, berücksichtigen eventuell aber nicht neuere Rechtsprechung oder Gesetzgebung.
Selbst wenn auch das der Fall ist, ist zu beachten, daß AGBs immer individuell auf den jeweiligen Verwender und sein Geschäft zugeschnitten werden sollten - andernfalls sind die AGBs im Zweifel nicht besonders nützlich.
Gewarnt werden soll übrigens auch davor, daß man mit AGBs alles regeln könnte.
Die §§ 305 ff. BGB treffen dazu Regelungen - wer sich damit näher befaßt, wird erkennen, daß man eben gerade vieles nicht AGB-rechtlich regeln kann.
Manche Unternehmer lassen sich davon aber nicht beeindrucken und gehen davon aus, daß der Kunde die Rechtswidrigkeit ja nicht kennt (von z.B. Klauseln wie "Unsere Haftung ist ausgeschlossen."). Diese Auffassung kann teuer werden, denn rechtswidrige AGB-Klauseln können eventuell abgemahnt werden.

Allgemein sollte man sich bei diesen Grundlagen des eigenen Unternehmens den RA nicht sparen - wo wäre sparen dümmer als an der Grundlage? Ist die Grundlage falsch gelegt, kann einem später eventuell auch der beste RA nicht mehr helfen ...

Besten Gruß,
Oliver
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.10.2007 13:04
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Neu draussen: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/skript_September2007.pdf

"Internetrecht" von Prof. Dr. Thomas Hoeren.
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