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Thema: Layout/Corpor. Design v. Kunden aus Ex-Anstellung übernehmen vom 21.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Layout/Corpor. Design v. Kunden aus Ex-Anstellung übernehmen
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rickycarpenter
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2009
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 21.02.2009 16:08
Titel

Layout/Corpor. Design v. Kunden aus Ex-Anstellung übernehmen

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Guten Tag zusammen,
mein erstes Posting unter Kollegen und gleich ein sehr spezielles Problem! Lächel
1000000x SORRY. Leider wird das jetzt seeeeehr viel Text.
Ich habe alle 90 Seiten Headlines im Rechts-Forum gelesen (ja stimmt sogar),
finde aber leider keine Antwort. Bitte deswegen nicht gleich steinigen! Lächel
Nur ansatzweise habe ich hier und da ähnliche Probleme gefunden.

Im Großen und Ganzen handelt es sich um die Nutzungsrechte eines
bestehenden Designs von meinem ehemaligen Arbeitgeber.

Ich bin seit ca. 4 Monaten als freiberuflicher Mediengestalter tätig,
da ich meine Anstellung nach 9-jähriger Tätigkeit selbst gekündigt habe.
Sagen wir mal so! Ich bin nicht im Frieden mit meinem ehemaligen
Arbeitgeber auseinander gegangen (leider). *zwinker*
Dies ist wichtig für den Sachverhalt zu wissen.

Nun ist es so, dass mich mehrere meiner ehemaligen Kunden
angesprochen haben, ob ich nicht für diese weiterarbeiten könnte
bzw. wolle, da manche von diesen Kunden sehr unzufrieden mit der
Arbeitsweise meines ehemaligen Chefs sind.
Das kommt mir natürlich sehr zu Gute. Lächel
Wichtig auch zu wissen. Nicht ICH habe diese Leute angesprochen,
sondern SIE mich, obwohl ich übrigens dazu das Recht gehabt hätte,
da kein schriftlicher Arbeitsvertrag existierte, der eine Klausel über
ehemalige Kunden beinhaltet hätte!
Vielleicht ist die nicht-Existenz des Arbeitsvertrages auch wichtig für
die Nutzungsrechte?!

Wie auch immer.
Ich könnte jetzt mehrere Aufträge annehmen. Allerdings geht es zunächst
immer nur um Korrekturen an Druckstücken usw. aus meiner Anstellungszeit.

Logischerweise habe ich KEINE Daten aus dieser Zeit mitgenommen!
Ich wäre ja ansonsten ziemlich bekloppt und würde illegal handeln. *zwinker*

ABER! Da ich die Aufträge aus dem FF kenne, wäre es mir möglich die
gesamten Druckstücke im gleichen Layout und Design jeweils nachzubauen
und somit auch gewünschte Korrekturen an den Objekten auszuführen.
Das würde sich sogar noch rechnen, weil ich trotz allem günstiger
wäre als mein ehemaliger Chef.

Es handelt sich zur Zeit im Speziellen um eine riesige Messewand-Grafik,
die damals einer meiner ehemaligen Kollegen entworfen habe und die
ich später noch finalisiert habe.
Bei diesem Stand kam ein riesiges Hintergrundbild aus einem angekauften
Bildarchiv zum Einsatz.
Diesen Hintergrund habe ich zum Test in einer ca. 4-stündigen Illustrator
Orgie nachgebaut (im Prinzip handelt es sich um perspektivisch in den
Raum gedrehte Rechtecke bzw. um ein Raster).
Das Ergebnis ist verblüffend identisch. *zwinker*

Wie auch immer!
Natürlich wäre dies u. U. Problem Nummero Eins!!!!!
Ich habe ein Hintergrund-Motiv nachgebaut (!!!); für das es ein Original
aus einem kommerziellen Bildarchiv gibt / gab.
Ich würde im Zweifelsfalle selbstverständlich beweisen können, dass
das Motiv komplett nachgesetzt ist. Da das Original von einer CD mit
Pixel-Photoshop-Dateien stammte.
Meine ist eine Vektor-Illustrator-Datei und im Prinzip sogar besser
editierbar als das Original
Wie gesagt ... eigentlich ist es ein einfaches Raster ...
in einer PM könnte ich das Motiv auch mal schicken.
Keine Ahnung, ob man so ein Karo-Motiv überhaupt schützen kann. *zwinker*

Problem Numero Zwei (!!!!!) ist jetzt natürlich, dass ich auch den Rest des Layouts
übernehmen müsste und dies natürlich auch könnte.
Mein ehemaliger und gleichzeitig zukünftiger Kunde könnte den Rest der
platzierten Bilder als riesige geschlossene TIF-Datei vom Messebauer
bekommen, der die Grafik damals gedruckt hat.

Jetzt also die Frage ...

DARF ICH DAS?????? Lächel

Ich könnte den Rest des Bildmaterials auch aus dieser geschlossenen Datei übernehmen.
Könnte sonst natürlich aber nicht mehr viel an den Fotos ändern. Die Bilder sind jeweils Originale
des Kunden, die ein Fotograf in seinem Auftrag erstellt hat. Wir haben in der Agentur damals nur ein
wenig hier und da die Bilder eingefärbt und Bildausschnitte geändert. Mehr nicht.
Notfalls könnte ich das Ganze auch komplett neu machen mit den Bild-Originalen,
aber das grundsätzliche Layout muss bestehen bleiben.

Hmmmmmmm.
"Vertrickt / vertrackt", nicht wahr? *zwinker*
Mir ist klar, dass der Kunde im Prinzip nur die Nutzungsrechte von meinem ehemaligen
Arbeitgeber gekauft hat, somit also auch das Design.
Dürfte ich dies nun einfach übernehmen???
Ich denke mal eher NEIN, oder?
Oder vielleicht DOCH? Lächel

Bin mir aber absolut nicht sicher, deswegen frage ich hier.
Da mein Ex-Arbeitgeber nach meiner Kündigung ohnehin nur BS über mich erzählt hat,
wäre zu erwarten, dass er mir die Hölle heiß macht, wenn er davon erfährt.
Lustigerweise hat ihm diese Aussagen über mich keiner der Kunden geglaubt,
weil sie relativ einfach als Lügen zu erkennen waren.
ABER: Leider würde er jetzt in der Folge erst Recht Grund haben mir an den sprichwörtlichen
Karren p****n zu wollen.
Er ist eben sauer, dass ich damals gekündigt habe.

Da es hier um relativ viel Geld geht, wäre ich um eine Antwort absolut dankbar!!! Lächel
Ansonsten werde ich wohl einen Anwalt mit Urheberrecht aufsuchen müssen.
Dürfte sicherer sein.

Wie gesagt abschließend ... ich übernehme keine offenen Daten aus meiner Anstellung.
Ich würde alles nachbauen können. Was ist mit den Nutzungsrechten des Layouts???!!!

Demnächst würden auch noch Prospekte im bei der alten Agentur erstellten Corporate Design
dazukommen. Hier jeweils nur mit neuen Daten/Texten.
Ich denke doch, dass eine Einhaltung des Corporate Designs hier keine Gesetze verletzt, oder?

2000000000000x Sorry für den langen Roman. Lächel

MfG
Ricky


PS: In den letzten zwei Jahren hat mein ehemaliger Chef auf seinen Rechnungen umseitig
einen AGV-Text gedruckt. Der in etwa dem hier angegebenen Text entsprach (um nicht zu sagen
der Text wurde dort entliehen) ... hilft das weiter?
Hier der Links:
http://www.wincommunication.de/de/avg.html
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Dreieckspixel

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Verfasst Sa 21.02.2009 16:20
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Okay alles denke mal verstanden. Also wenn ich alles richtig verstanden habe machst du dich in keinem Sinne strafbar.

1. Die Kunden, ob mit oder ohne Klausel, haben die freie wahl der Anbieter.

2. Die Kunden haben die Nutzungsrechte. Das Design wurde bezahlt somit können die damit machen was sie wollen, oder es nachbauen lassen. Muss das auch ständig mit Drucksachen machen die von anderen Druckereien kommen wo die Kunden unzufrieden waren.

3. Das Format des Kommerziellen Bildes ist völlig egal es geht um das Motiv. Wenn einer ein Foto vom Weissen Haus macht vom Haupttor aus, kann er es kommerziell verkaufen. Dir ist es aber nicht verboren auch das Weisse Haus vom Haupttor zu fotografieren und zu verwenden. Es ist und bleibt dein Erzeugniss. Okay bei Grafiken und Design ist es dann vielleicht etwas anders aber da die Nutzungsrechte beim Kunden liegen kann wenn nur der was zu meckern haben meiner Meinung nach.
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rickycarpenter
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2009
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Verfasst Di 24.02.2009 12:55
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Vielen Dank @ Dreieckspixel für die schnelle Antwort.
Ich denke mittlerweile auch, dass das klappen sollte,
aber "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste."
Hat deswegen sonst noch Jemand eine Meinung zu dem Thema?! Lächel

MfG
Ricky


Zuletzt bearbeitet von rickycarpenter am Di 24.02.2009 12:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 24.02.2009 14:30
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der kunde hat nur dann das nutztungsrecht, wenn er es auch entsprechend vertraglich geregelt hat. vlt haben sie nur ein eingeschränktes recht erworben. auch wenn es schwachsinn wäre, gibt es sowas.

der einzige weg führt dich zu einer rechtsberatung, hier bekommst du nichts als vermutungen...
 
Dreieckspixel

Dabei seit: 30.12.2005
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Verfasst Di 24.02.2009 18:12
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advocard ist Anwalts Liebing *zwinker*
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 24.02.2009 18:30
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rüchtüüüch! Grins
 
 
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