mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 13:57 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Kunde will offene Dateien Teil 2 vom 26.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will offene Dateien Teil 2
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
ThePia
Threadersteller

Dabei seit: 18.06.2009
Ort: Wien
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 26.06.2009 14:52
Titel

Kunde will offene Dateien Teil 2

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

Habe zum Thema zwar einen schon echt interessanten Thread
(Kunde will offene Dateien, von 2006) gefunden, der mich aber
trotzdem mit vielen Fragezeichen zurücklässt.

Ich bin in Ausbildung und arbeite für eine Firma nebenbei als Grafikerin
für 10 Jo! Euro die Stunde. Was deshalb in Ordnung ist, weil ich mich z.B.
im Druck noch nicht wirklich auskenne. Jetzt wollen die meine offenen Dateien,
und nicht nur dass ich mich ärgere nie Nutzungsrechte verlangt zu haben,
sondern jetzt auch noch wie ich das handhaben soll.

Denn:

1. Ich habe keine AGBs, geschweige denn bin ich als Grafikerin
irgendwie gemeldet, nicht Mitglied bei der design austria
(so etwas wie der AGD in Deutschland denke ich)

2. Ich habe mit besagter Firma nie etwas bez. Nutzungsrechte/
Bearbeitungsrechte ausgemacht

3. Ich habe schon ziemlichen Mist bezüglich druckfertiger PDFs gebaut
(aber nur einmal, glaub ich)

4. Ich habe bis jetzt nur Folder, Verpackungen, etc. gemacht, sprich »nur«
Sachen zusammengefügt und sie mir nicht »selbst ausgedacht« (also nichts mit mit Logo usw.)

5. Ich habe einen Werkvertrag mit der Firma, wo ich mich - Zitat - »zur Herstellung
von grafischen Dienstleistungen im Ausmaß von insgesamt 150 Stunden« verpflichte.
Über Nutzungs/Bearbeitungsrecht steht in keinem Wort etwas drinnen.
Nicht einmal, dass sie am Ende ein druckfertiges PDF bekommen, es steht eben nur
...grafische Dienstleistungen...

6. In jedem Briefing, das ich bekomme heißt es:
»Entwickelte Layouts: Diese sind im vollen Besitz von Firmenname
und können auf unbestimmte Zeit und räumlich unbegrenzt
von Firmenname genutzt werden. Firmenname erhält die offenen Daten zur Verfügung gestellt. «
Ich habe diesbezüglich aber nichts bestätigt oder unterschrieben.
Soll ich das einfach bei der nächsten Honorarnote mitverrechnen und reinschreiben?

Ich bräuchte wirklich dringend Hilfe, gerne auch private Nachrichten
oder falls jemand innerhalb Ö's gern telefoniert... oder auch nur die Weiterleitung
zu anderen Threads, Internetseiten, falls jemand jemanden kennt, der sich damit auskennt...

Vielen Dank und Schönen Gruß
Die Pia
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 26.06.2009 15:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Du bist nirgends gemeldet und schreibst regelmäßig Rechnungen? Au weia! Da würd ich mir mal ganz schnell ganz arg Gedanken drüber machen. Weiß dein Ausbildungsbetrieb davon?

Es gibt einen Vertrag, der aber nicht alles wichtige beinhaltet? Au weia!

1.) Wenn du für eine Firma, für die du als freier Mitarbeiter oder wie du dich nennst arbeitest, ist es normalerweise üblich, dass keine extra Nutzungsrechte vereinbart werden und alles Gestaltete von dir für die Firma und im Auftrag der Firma auch ihr gehört. Eben auch die Nutzungsrechte. Sonst müßte man gesondert Vereinbarungen treffen.
2.) Bei "Sachen zusammenfügen" ist eh die Frage, wie hoch die Schöpfungshöhe ist und ob du überhaupt Nutzungsrechte verkaufe könntest. Ist aber eh egal, weil ja ersteres greift normalerweise.

Vielleicht redest du mal mit dem Chef über die Nutzungsrecht, wie es in der Firma gehandhabt wird und warum sowas nicht im Vertrag steht. Du würdest es gern schriftlich haben. Aber dass du auf einmal welche veräußern könntest halte ich für abwegig.
 
Anzeige
Anzeige
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 26.06.2009 15:12
Titel

Re: Kunde will offene Dateien Teil 2

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ThePia hat geschrieben:
Jetzt wollen die meine offenen Dateien,
und nicht nur dass ich mich ärgere nie Nutzungsrechte verlangt zu haben,
sondern jetzt auch noch wie ich das handhaben soll.


also grundsätzlich bist du nicht verpflichtet die offenen daten rauszurücken, es sei denn es ist bestandteil der abmachung. wo ich nicht durchsteige ist, was für einen vertrag du mit wem hast.

du hast einmal die ausbildung die mit dem ganzen aber nichts zu tun hat

und du arbeitest als freie grafikerin. du musst dafür nicht im agd sein, sondnern nur die tätigkeit als gewerbe anmelden oder als freiberuflich. aber du musst es dem finanzamt melden, da du rechnungen schreibst. also hast mit wem hast du einen "werkvertrag über 150 stunden"?
 
ThePia
Threadersteller

Dabei seit: 18.06.2009
Ort: Wien
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 26.06.2009 15:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Du bist nirgends gemeldet und schreibst regelmäßig Rechnungen?
Au weia! Da würd ich mir mal ganz schnell ganz arg Gedanken drüber machen.
Weiß dein Ausbildungsbetrieb davon?


Ich "studiere" bzw. mach ein Kolleg. Ich glaube auch, dass das in Ö
ein bisschen anders geregelt ist... habe mich beim Finanzamt diesbezüglich
gemeldet, aber die haben nur gemeint, dass sie nichts damit zu tun haben,
solange ich nicht die Einkommensgrenze überschreite, nach welcher ich Einkommenssteuer zahlen müsste.

Zitat:
1.) Wenn du für eine Firma, für die du als freier Mitarbeiter oder wie
du dich nennst arbeitest, ist es normalerweise üblich, dass keine extra Nutzungsrechte
vereinbart werden und alles Gestaltete von dir für die Firma und im Auftrag der
Firma auch ihr gehört. Eben auch die Nutzungsrechte. Sonst müßte man gesondert Vereinbarungen treffen.


Das ist es eben: Nach meinem Werkvetrag habe ich kein Dienstverhältnis mit besagter Firma.
Bin ich dann trotzdem freier Mitarbeiter?

Zitat aus meiner Honorarnote:

»Der Unterfertigende nimmt zur Kenntnis, daß diese Beträge beim Empfänger
einkommenssteuerpflichtig und beim Ansatz und Ausweis der Mehrwertsteuer
umsatzsteuerpflichtig sind, kein Dienstverhältnis im Sinne des Angestelltengesetzes
sowie der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmung besteht
und erklärt sich
mit dieser Abrechnung einverstanden.«

Ich kapiers nicht... vielleicht sollte ich eher kündigen und mich nächstes Mal besser informieren. *Schnief*
  View user's profile Private Nachricht senden
ThePia
Threadersteller

Dabei seit: 18.06.2009
Ort: Wien
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 26.06.2009 16:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ok, ich glaube ich habs jetzt verstanden:

Ich bin freie Mitarbeiterin, deshalb gehört alles was ich mache der Firma - das hab ich immerhin gecheckt und mir jetz auch im Netz bestätigen lassen (sofern das geht).

Trotzdem: Auch die offenen Dateien? Ich will nicht! Mädchen!
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 26.06.2009 16:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mit den offenen Daten ist das vermutlich Verhandlungssache. Wenn du nur was setzt, was die in der Zukunft wieder ändern müssen, neue Daten oder sonstwas, dann brauchen sie offene Datein... Ich weiß aber nicht, was üblich ist und will mich da nicht festlegen.
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 26.06.2009 16:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

du kannst dir die offenene daten doch noch einmal extra bezahlen lassen. wenn es nicht teil der abmachung war.

was machst du denn jetzt? studieren (fh/und/privat), ausbildung (dual schule + betrieb) oder schulische ausbildung (nur schule kein betrieb)...
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.06.2009 17:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Da du in der Vergangenheit aber auch den Vereinbarungen nicht widersprochen hast, könnte man das auch als stillschweigendes Einverständnis mit den Bedingungen auslegen.

Du musst dir darüber m klaren sein, dass da auch auf der andeen Seite ganz klar wirtschaftliche Interessen hinter stehen. Wenn du also widersprichst, wird man sch auch dort überlegen, was teuer ist - die Anwaltskosten um dich auf rechtlichem Wege zur Herausgabe zu zwingen oder die Obekte neu erstellen zu lassen.

Im Zweifelsfall solltest du das als Lehrgeld verbuchen. Du hast (in meinen Augen höchst) unprofessionell agiert, das ist jetzt die Quittung.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Kunde möchte offene Dateien
Blöder Kunde will offene Druckdatei. Was tun?
Offene Daten - Kunde droht mit Anwalt
[Kunde wechselt Dienstleister]offene Daten, Urheberrecht usw
Kunde möchte offene Daten // wie soll ich sie abspeichern?
Angestellte // offene Dateien // eigene Programme
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.