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Thema: [Kunde wechselt Dienstleister]offene Daten, Urheberrecht usw vom 24.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Kunde wechselt Dienstleister]offene Daten, Urheberrecht usw
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ulmer_hocker
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Verfasst Fr 24.03.2006 09:34
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[Kunde wechselt Dienstleister]offene Daten, Urheberrecht usw

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Moin,

Ich hab letzte Woche einen Kunden verabschiedet. Nach vielen Querelen wegen Zahlungsverzug, nachdem die Auftragsabwicklung immer komplizierter wurde durch dessen Macken, und nachdem schlussendlich die Relation Gewinn vs. Aufwand nicht mehr stimmte.

Nu ist der einigermaßen angepisst. Ich habe ihm angeboten die offenen Daten gegen ein geringes Entgeld zu erwerben, so das er dann bei einer x-beliebigen Klitsche das ganze weiterführen kann.
Lustigerweise meint der Kasper (wie so viele) das sämtliche offenen Daten/Quelldaten etc. ihm gehören. Dementsprechend will er nicht zahlen.

Wäre mir im Endeffekt egal. Allerdings habe ich auch keine Lust das irgendein Teenie-Möchtegern-Designer jetzt meine Arbeiten verhunzt.
Darf ich ihm das untersagen? Also die Veränderung meiner Werke durch dritte?
 
johnny love

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Verfasst Fr 24.03.2006 09:49
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solang ihr keinen vertrag habt in dem drinsteht das er die daten bei auflösungen oder sonstwas bekommt hat er pech. gibt kein brot. welche agentur gibt denn bitte freiwillig ihre daten raus??? PAH........gut kommt alles als jpg zu speichern und in in ner scheiß auflösung auf cd zu brennen......dann soll sich der nächste mit scheiße rumschlagen - so ist zumindest das prinzip der großen agenturen wenn wir deren kunden und daten bekommen.......
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Nimroy
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Verfasst Fr 24.03.2006 10:14
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Wer nicht zahlt, kriegt ne Abmahnung. Und was nicht vertraglich vereinbart wurde, gilt nicht. Da kann er meinen bis er grün wird. *zwinker*

Wenn du nicht möchtest, dass ein anderer deine Lorbeeren erntet, hast du nur die Möglichkeit, den Preis der offenen Daten so hoch anzusetzen, dass er nicht drauf eingeht. Da er das aber sowieso nicht tut, gibts da glaub ich eh nicht viel zu diskutieren. Grins
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aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 24.03.2006 10:25
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wie meine vorredner schon gesagt haben - ein anrecht auf offene daten hat er nicht. ich führ hier gerne das beispiel an, dass man, wenn man ein auto kauft, auch nich die baupläne dazu bekommt. und so ist es hier auch. er hat ein endprodukt bestellt und das wohl auch erhalten. fertig ist der käse.
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jeanmartin

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Verfasst Sa 15.07.2006 00:28
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Hallo,
aus (für mich) aktuellem Anlass würde ich an dieser Stelle gerne eine Frage stellen:
Wie sieht das bei Logos aus?

Ein Recht worauf habe ich als Kunde denn (wenn nicht die offenen Dateien, welche Auflösung...)?
Kann ja nicht sein, dass mir für 1-3 K Euros nur eine verlustbehaftete Miniaturversion zusteht und ich bei einem Grafikerwechsel dumm da stehe, oder? Klar, wenn vertraglich oder laut Rechnung die konkrete Ware festgelegt ist, gibts kein Deuten. Wenn aber "einfach nur" die Anfertigung eines Logos, ggf. mit Nutzungsrechten vereinbart wurde, was steht mir zu? Nach meinem Verständnis benötige ich doch für die Wahrnehmung meines Nutzungsrechts (also jede Form der Nutzung eines Logos) die offenen Dateien.

Um noch eine weitere Richtung einzustreuen: Wenn das Logo schon lange bezahlt wurde und nachfolgend noch einige (Print-)Produkte mit diesem Logo bestellt und bezahlt worden sind, das Logo selbst aber nie als Datei geliefert wurde, kann ich jetzt noch das laut Rechnung erstellte Logo (in welcher Form auch immer) anfordern?

Ich weiß, keine Rechtsberatung, nur eure Meinungen...
Ich freue mich über jeden Hinweis.

Vielen Dank schonmal, _Jan


Zuletzt bearbeitet von jeanmartin am Sa 15.07.2006 00:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 15.07.2006 01:24
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Es ist die Frage, was in den Verträgen vereinbart wurde. Grundsätzlich würde ich grob folgendermaßen differenzieren:

1. Druckvorlagen oder gesamte Druckaufträge, Webprojekte o.ä.
Ein Beispiel wäre, wenn ein Kunde explizit einen Druckprodukt oder eine Druckvorlage bestellt. Die Pflichten sind dann erfüllt, wenn entweder Druckplatten, Filme oder adäquate digitale Formen oder Daten zur Verfügung gestellt worden sind oder eine Auslieferung der fertigen Druckprodukte erfolgt ist. Vertragsabhängig hat der Leistungsnehmer eventuell noch Anspruch auf die Filme, Druckplatten oder die entsprechenden Daten. Bei Websites wäre das das zur Verfügung stellen von Daten an den Server-Betreiber.

2. graphische Leistungen zur Mehrfachnutzung
Darunter fallen Leistungen wie die Erstellung von Logos, Digitalisierungen von Bildern, Aufträge zur Erstellung von Illustrationen, aufwendige Photomontageaufträge usw. In diesem Falle hat der Kunde auch Anspruch auf die Daten, Dias oder sonstiges Material. Und zwar alles in einer solchen Qualität, dass der Kunde diese auch weiter nutzen kann. Der Kunde hat denke ich auch dann noch Anspruch auf Lieferung, wenn nicht sofort nach Erstellung die Daten herausgegeben worden sind. Ein Logo ist nie ein fertiges Produkt, sondern nur ein Zwischenprodukt, das in anderen Medien eingesetzt wird, ähnlich bei Bildern und Illustrationen, deshalb muss die Auslieferung dessen auch zur Weiterverarbeitung geeignet sein.

3. Mischleistungen
Das sind alle Leistungen, die sich aus 1. und 2. zusammensetzen. So ist ja z.B. fraglich, ab welcher Stufe der Bearbeitung eines Bildes, das z.B. für einen Druckauftrag digitalisiert worden ist, das Bild noch dem Ursprungsbild entspricht. Was ist, wenn viele Retouschen, Montagen o.ä. für ein spezielles Produkt vorgenommen worden sind? In diesem Falle wird es schwierig. Was in diesem Falle möglich ist, ist einfach die Herausgabe von den Daten in der Form wie sie unter 1. beschrieben ist und zusätzlich die Herausgabe von "Rohscans" (ohne Masken, Pfade, Retouschen, Composing ...)nach 2. .Das wäre dann eine Kompromiss-Lösung. Aber die Abwägung muss von Fall zu Fall getroffen werden.


Zuletzt bearbeitet von am Sa 15.07.2006 01:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Nimroy
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Verfasst Sa 15.07.2006 10:16
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Also wenn explizit die Aufgabe war, ein Logo zu entwickeln und dir auch Kosten für die Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte in rechnung gestellt wurden, dann muss dir das Logo auch in adäquaten Version übergeben werden. Also Vektoren und für alle konzipierten Anwendungsmöglichkeiten. Von de 18/1 Großflächenn-Werbung bis hin zum animierten Internet-Banner.
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jeanmartin

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Verfasst Sa 15.07.2006 10:31
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Gut, und wenn ich das Ergebnis des folgenden Threads richtig verstanden habe, sollten dem Kunden uneingeschränkte Nutzungsrechte zustehen, wenn nichts anderes vereinbart wurde und auf die Notwendigkeit von Nutzungsrechten nicht hingewiesen wurde!?
http://www.mediengestalter.info/forum/41/kunde-will-grafiker-wechseln-rechte-57865-4.html
Danke für die Antworten.
_Jan
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