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Thema: Kunde Auftrag abgebrochen und will mich nun verklagen vom 05.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde Auftrag abgebrochen und will mich nun verklagen
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80julia
Threadersteller

Dabei seit: 05.09.2011
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 05.09.2011 15:11
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Kunde Auftrag abgebrochen und will mich nun verklagen

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und b´habe gleich ein Riesen Problem.

Ich bin eigentlich festangestellt, übernehme aber 1-3 mal im Jahr kleinere Aufträge nebenher.

Nun habe ich einen Aufrag erhalten für einen Briefbogen, Flyer und eine Visitenkarte, den Kunden eilte es sehr
(zu erledigen von Donnerstag bis Montag), daher habe ich direkt am Abend nach dem Gespräch (Donnerstag)
die ersten Entwürfe zugeschickt und musste dann erstmal bis Samstag auf ein Feedback warten (1,5 Tage verstrichen) hinzu kamen diverse fehlende Informationen (Schriften, falsche Formatsangaben....)

Daraufhin hat sich natürlich alles verschoben. Der Kunde schrieb mir dann eine unverschämte Mail – ich sei unprofessionell meine Referenzen stammen nicht von mir, etc – und kündigte das bestehende Vertragsverhältnis, gut mir solls recht sein.

Nun habe ich ihm aber dennoch meine erbrachte Leistung (= 50% vom abgemachten Preis) in Rechnung gestellt – keine Reaktion – nun habe ich ihm eine Mahnung geschrieben und daraufhin folgenden Mail erhalten (Auszug):

"Aufgrund Ihres unprofessionellen Vorgehens haben Sie unsere Arbeitszeit in Anspruch genommen. Wir haben ca. 4 Stunden damit verbracht, Ihre Arbeiten zu erledigen. Wir haben einen Stundenlohn von 180,00 € netto pro Person. Wenn man die Schadensersatzforderung von allein einem von uns betrachtet, so ergibt sich ein Betrag von 720,00 € netto. Wir machen zunächst lediglich die Schadensersatzforderung von 2 Personen geltend, obwohl Sie alle drei von uns mit Ihren unqualifizierten Anfragen und Entwürfen belästigt und dadurch unsere Arbeitszeit in Anspruch genommen haben. Somit ergibt sich ein Betrag von 1.440,00 netto.

Aufgrund Ihrer verspäteten Bearbeitung ist uns außerdem ein Schaden wegen entgangenem Gewinn entstanden. Wir sind gerade dabei, den Schaden zu berechnen. Dieser dürfte sich auf ca. 10.000,00 € belaufen. Die Geltendmachung dieser Schadensposition behalten wir uns noch vor. Außerdem sind uns durch Ihre verspätete Bearbeitung weitere Schäden entstanden, weil wir andere Aufträge ebenfalls zurückziehen mussten. Hierdurch ist uns ein Schaden von ca. 2.000,00 € entstanden. Die Geltendmachung dieser Schadensposition behalten wir uns ebenfalls noch vor.

Wir fordern Sie auf, zunächst 1.440,00 € auf unser Geschäftskonto...."

Was mache ich den nun? Wir haben alles per Mail abgewickelt, aber nirgends steht ein Abgabetermin. Ich sollte vielleicht dazusagen dass die Herren Anwälte sind.

Wie würdet ihr vorgehen?

Bin dankbar für jede Antwort! Ich habe nun echt schiss!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.09.2011 15:25
Titel

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und letzt genanntes ist genau deren Absicht. Die unterstellen, dass alleine die Summen dich ins Boxhorn jagen und das du was schwarz machst und deswegen Angst vor Rechtsmitteln hast. Selber Anwalt suchen. Sofort. Die Erstberatung ist in der regel kostenlos!

Mal gucken, ob die Herren dann immer noch so fix bei der Sache sind.

UND NÄCHSTE MAL MACH ES SCHRIFTLICH!!


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 05.09.2011 15:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cleaner
Moderator

Dabei seit: 23.01.2003
Ort: CASSELFORNIA
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.09.2011 15:28
Titel

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ich würd sofort selbst einen anwalt hinzuziehen.

ich male mir mal aus:

ich frage einen mauer an, mir einen treppenaufgang in die nächste etage zu bauen,
gebe ihm ungenügende informationen und lasse ihn nachfragen stellen müssen.

nebenbei hole ich mir 3 kumpels, baue mit denen den aufgang selber und lass die jungs schön
die stunden aufrunden. das rechne ich dann mit dem königsmeisterdiplomstundensatz zu ner hübschen summe auf
und hole mir das geld von dem maurer. der hat es ja schliesslich versemmelt und ich MUSSTE es selber machen.

dann hab ich nen treppenaufgang für lau und noch kohle obendrauf. ist cool.


Zuletzt bearbeitet von cleaner am Mo 05.09.2011 15:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.09.2011 15:33
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Ja, die Anwälte wissen schon, warum sie das nur per Mail machen. Die Anwaltskammer wird sich über solche Geschäftspraktiken bestimmt auch freuen.
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.09.2011 15:45
Titel

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. o O (Könnte den Tatbestand der Nötigung erfüllen...)

Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Mo 05.09.2011 15:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.09.2011 15:50
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Das ist doch n Witz...
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.09.2011 15:50
Titel

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wenn du nichts schriftlich hast, haben die auch nichts schriftlich.

abgesehen davon, ist es scheiss egal, ob jmd. deine entwürfe anschauen muss. wenn die x std. brauchen, um sich meine entwürfe anzuschauen, wäre mir das relativ scheiss egal. DIE wollen was von mir/dir sehen, dass die entsprechend Zeit investieren müssen, ist selbstverständlich.

Ich stelle auch keine Rechnung an Hugo Boss, nur weil ich deren Newsletter durchlese und dieser mir meine wertvolle Arbeitszeit raubt.

Es ist auch ein Naturgesetz: liefert der Kunde zu spät, kann man Deadlines nicht einhalten. Wenn der Kunde nicht ebenfalls gewillt ist die Deadline einzuhalten, kannst du tun was du willst – dann ist es unmöglich. Wenn du Tage auf Feedback wartest, Schriften und Co fehlen, ist das nicht dir anzulasten.

Die verehrten Herren drehen am Rad und wollen dir mit ihrer E-Mail nur Angst einjagen (und hoffen vl. auf Überweisung der 1440 Euro). Mich würde das relativ wenig jucken. Ich würde eine neue Mahnung hinschicken, auf Überweisung DEINES Rechnungsbetrags pochen und abwarten. Wenn mal was per Post zu dir kommt, würde ich eventuell einen erfahrenen Anwalt einschalten.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 05.09.2011 15:53
Titel

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*ha ha* schöne sache... aber ich gehe auch mal davon aus, das es wieder einmal nichts schriftliches gibt?

behaupten kann man erst einmal alles. preise kann man sich auch so einfach aus dem kopp ziehen. der schaden kann auch ins unermessliche gehen wenn der briefbogen nicht pünktlich fertig ist. *bäh*

wenn du ein normales angebot geschrieben hättest, dann wäre der 50% abschlag auch kein problem gewesen.


edit: steht auch schon da, habe ich überlesen.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 05.09.2011 15:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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