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Benutzer 20872
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst So 25.05.2008 03:15
Titel Kunde zahlt Konzeptkosten von abgebrochenem Auftrag nicht... |
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Hallo zusammen,
mich hat kürzlich (per Telefon und schriftlich per Mail) ein Kunde (Partyorganisator) beauftragt, Konzepte für einen Flyer auszuarbeiten. Vom Preis war hier zunächst noch keine Rede, diesen konnte er aber abschätzen, da es bereits zuvor einen ähnlichen Auftrag gegeben hatte.
Ich habe also mit der Arbeit begonnen und dem Kunde 4 Entwürfe mitsamt Preisangebot zukommen lassen. Dieses war als Verhandlungsbasis zu verstehen.
Ohne weitere Preisverhandlung hat er dann abgebrochen mit der Begründung, dass wiederum sein Auftraggeber (eine Disco), jetzt doch selbst Flyer gestaltet habe. Meine Sachen hätten aber sehr gut gefallen. Ich muss es jetzt ja aber wohl nicht ausbaden, dass er er mein Angebot nicht verkaufen konnte, hat ermich doch definitiv beauftragt.
Nun habe ich eine Rechnung über 1/5 des eigentlichen Angebotspreises für die bereits angefallenen Kosten gestellt. Er will natürlich nicht zahlen. Eine bodenlose Unverschämtheit aus meiner Sicht - bin ich doch (wenn auch ohne Zustimmung zu einem festen Preisangebot) definitiv beauftragt worden.
Bin ich hier ohne wenn und aber im Recht?
Sprich: Kann ich prinzipiell mit Mahnbescheid drohen?
Habe übrigens angemeldetes Gewerbe / Einzelunternehmer / Kleinunternehmer.
Ihr könnt euch garnicht vorstellen wie mich dieses Verhalten aufregt.
Als wäre das kein Arbeitsaufwand gewesen.
Doch der Grafiker, der Depp, muss wieder dran glauben.
Wirklich zum K*****!!!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke und Grüße,
Jörg
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst So 25.05.2008 03:43
Titel Re: Kunde zahlt Konzeptkosten von abgebrochenem Auftrag nich |
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pleasuredelayer hat geschrieben: | Ich habe also mit der Arbeit begonnen und dem Kunde 4 Entwürfe mitsamt Preisangebot zukommen lassen. Dieses war als Verhandlungsbasis zu verstehen. |
Ich versteh nicht, was du willst. Du hast ihm Entwürfe geschickt mitsamt einem Preisangebot. Und dafür willst du eine RECHNUNG STELLEN? Ohne dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist? Ganz ehrlich: Professionell ist was anderes
Was den Zeitaufwand für die Entwürfe angeht: Sieh es als Werbung an. Du hast ihm gezeigt, was du kannst:
pleasuredelayer hat geschrieben: | Meine Sachen hätten aber sehr gut gefallen. | Das nächste Mal könnte ja tatsächlich was Konkretes bei rauskommen. Und mit Enttäuschungen wirst du auch in Zukunft leben müssen.
Aber andererseits sind die Entwürfe ja nicht verloren, sondern gehören immer noch voll und ganz dir. Du kannst sie als Referenzen und/oder für andere Projekte nutzen.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 25.05.2008 03:46, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 25.05.2008 10:57
Titel
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Zitat: | Der Grafiker, der Depp... |
Ja, das kann man so stehen lassen. Wer mit der Arbeit beginnt, ohne Auftrag, darf sich doch nicht wundern. Betrachte es doch mal von seiner Seite. DU hast ihm Angeboten, zur Unterstützung des Angebotes ein paar Entwürfe zu machen. Das ist nett von dir, liegt aber noch vor der Auftragsvergabe. Das ist so ähnlich, als wenn du dir nen Maler zum Streichen deiner Wohnung kommen lässt. Und beim Ausmessen für das Angebot sagt der dir, er streiche schon mal eine Wand, damit du siehst wie das aussieht. Wenn der dir dafür am Ende ne Rechnung vorlegt, würdest du doch die Zahlung verweigern, weil du ihn dazu nicht beauftragt hast.
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stsy2k
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 25.05.2008 11:11
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Zitat: | Der Grafiker, der Depp... |
Ja, das kann man so stehen lassen. Wer mit der Arbeit beginnt, ohne Auftrag, darf sich doch nicht wundern. Betrachte es doch mal von seiner Seite. DU hast ihm Angeboten, zur Unterstützung des Angebotes ein paar Entwürfe zu machen. |
Das sehe ich anders. Laut Beitrageröffner hat der Kunde definitiv einen Auftrag erteilt. Würde es nun um den Preis gehen, den der Kunde nicht zahlen möchte, könnte ich es verstehen. Dass aber der gesamte Auftrag als "nicht erteilt" angesehen wird, kann ich nicht nachvollziehen.
EDIT: Quote repariert...
Zuletzt bearbeitet von stsy2k am So 25.05.2008 11:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst So 25.05.2008 11:46
Titel
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kingers - wie oft denn noch:
macht es vorher schriftlich klar. selbstverständlich mit verweis auf die agb
@pleasuredelayer da zahlst du jetzt halt lehrgeld und wirst in zukunft professionell agieren.
moralisch wirst du möglicherweise recht haben, aber helfen wird dir das im zweifelsfall nix.
Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am So 25.05.2008 11:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 20872
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst So 25.05.2008 12:31
Titel
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Danke für die vielfältigen Beiträge.
Vielleicht habe ich missverständlich formuliert:
Ich wurde fest beauftragt. Die Gestaltung sollte ausdrücklich ich übernehmen. Einzig der Preis war so vereinbart, dass er sich zwischen Summe xxx und Summe xxx bewegen sollte, je nach dem, was der Kunde bei seinem Auftraggeber durchschlagen kann. Man könnte das auch als Beauftragung unter Kostenvoranschlag sehen, bei dem ein Preis je nach schlussendlichem Aufwand von - bis angegeben wurde.
Anstatt mich innerhalb dieses Rahmens den Auftrag zu Ende führen zu lassen wird mir jetzt einfach abgebrochen.
Natürlich lasse ich mir das eine Lehre sein. Bin auf die Entwürfe ohne Preiszusicherung eh nur eingegangen, weil es für den Kunde so furchtbar schnell gehen musste und ich eine gute Chance witterte.
Dennoch denke ich, dass ich sehr wohl die Rechnung stellen und einklagen kann. Schließlich habe ich keine Entwürfe mitsamt eines unverbindlichen Angebots verschickt, sondern auf Beauftragung hin Entwürfe zu einem Preis zwischen zwei Grenzen erstellt.
Was denkt ihr?
Gruß Jörg
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst So 25.05.2008 12:37
Titel
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im ersten beitrag schreibst du, du sollst konzepte ausarbeiten, im letzten schreibst du, du bist mit der gestaltung beauftragt worden. das sind 2 verschiedene paar schuhe.
für eine ausarbeitung eines konzeptes für flyer, die in der regel rohentworfene scripte sind, würde ich auch ncihts bezahlen. wenn du mehr machst, als das was von dir verlangt wurde, bist du ja selbst schuld.
dieses rumgeheule kann, werde und will ich nie nachvollziehen.
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst So 25.05.2008 12:44
Titel
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pleasuredelayer hat geschrieben: | Danke für die vielfältigen Beiträge.
Vielleicht habe ich missverständlich formuliert:
Ich wurde fest beauftragt. Die Gestaltung sollte ausdrücklich ich übernehmen. |
also liegt was schriftlich vor?
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